ebay verkäufer möchte keine abholung...

17. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)
ebay verkäufer möchte keine abholung...

hallo !

ich habe bei ebay einen computer gekauft.
in der auktion stand überweisung.
ich bin davon ausgegangen, dass abholung auch möglich sei, vor allem deshalb, weil es sich um einen ebayer mit bisher null bewertungen handelt.
der verkäufer sagte mir jetzt, dass er das geld auf seinem konto sehen möchte, weil er sich nicht mit fremden leuten aus dem internet treffen möchte.

kann ich rechtlich von ihm verlangen, das gerät per barzahlung und abholung zu erhalten ?

wer würde schon einem ebayer mit null bewertungen einen 3stelligen betrag überweisen ?

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87 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von ya402166-49 am 17.11.2014 20:51

kann ich rechtlich von ihm verlangen, das gerät per barzahlung und abholung zu erhalten ?

Verlangen kann man alles.

quote:
von ya402166-49 am 17.11.2014 20:51

wer würde schon einem ebayer mit null bewertungen einen 3stelligen betrag überweisen ?

Derjenige der mit ihm einen Kaufvertrag über einen Versendungskauf eingegangen ist. Das wirst wohl du sein..

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

sarkasmus hilft hier nicht weiter....

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von ya402166-49 am 17.11.2014 21:29

sarkasmus hilft hier nicht weiter....

Dann mal ganz ohne Sarkasmus (obwohl die Antwort oben auch mit Sarkasmus deutlich war):
Wenn ihr einen Vertrag über einen Versendungkauf geschlossen habt, dann muss dieser Vertrag so eingehalten werden wie er durch zwei übereinstimmende Willenserklärung (Angebot und Annahme) geschlossen wurde. Außer wenn ihr euch nachträglich auf etwas anderes einigt.
Das heißt, dass du deinen Teil des Vertrages nicht einhalten möchtest (hier die Überweisung zu tätigen) und eine für dich gerne eine angenehmere Lösung haben möchtest, ist irrelevant. Verträge sind einzuhalten. Pacta sunt servanda

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)


Hallo ya402166-49,

1. Ausdrückliche Vereinbarung

Primär bestimmt sich der Leistungsort nach dem Willen der Vertragsparteien.

2. Mutmaßlicher Parteiwille

Fehlt eine diesbezügliche Vereinbarung, so ist auf den mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien abzustellen, der durch ergänzende Vertragsauslegung ermittelt wird. Man stellt dann insbesondere auf die Natur des Schuldverhältnisses ab. Relevant danach insbesondere die Verkehrssitte, Handelsbräuche und örtliche Gepflogenheiten, sowie die Art der Leistung.

3. Im Zweifel Holschuld

Kann der Leistungsort auch dann immer noch nicht bestimmt werden, so ist der Wohnsitz des Schuldners (des Verkäufers) bei Entstehung des Schuldverhältnisses als Leistungsort anzusehen (= Holschuld).

4. Fazit

Leistungsort bei eBay-Auktionen ist mangels anderer Vereinbarungen also der Wohnsitz der Verkäufers. Der Käufer hat somit das Recht, die Ware direkt beim Verkäufer abzuholen.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Was steht denn überhaupt dazu in der Auktion?
Wenn dort eine Selbstabholung nicht explizit ausgeschlossen wurde, dann kannst du auf einer Abholung bestehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von micbu am 18.11.2014 11:10

Wenn dort eine Selbstabholung nicht explizit ausgeschlossen wurde, dann kannst du auf einer Abholung bestehen.

Und das ergibt sich aus...?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Aus dem Urteil des Amtsgerichtes Koblenz 151 C 624/06

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von micbu am 18.11.2014 11:38

Aus dem Urteil des Amtsgerichtes Koblenz 151 C 624/06 <hr size=1 noshade>

Das kenne ich ja noch gar nicht. Danke für den Hinweis.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

@micbu :

das ist mal ein brauchbares urteil.

und überhaupt, wenn in der auktion steht : überweisung, heißt das ja nicht automatisch, das ich den betrag vorab überweisen muss.
es ist eben so üblich, man könnte aber auch erst nach lieferung überweisen....

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo ya402166-49,

Ihre Frage:
"und überhaupt, wenn in der auktion steht : überweisung, heißt das ja nicht automatisch, das ich den betrag vorab überweisen muss. es ist eben so üblich, man könnte aber auch erst nach lieferung überweisen."


Gemäß § 6 Nr. 9 ebay-AGB ist der Käufer grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen.


-- Editiert JuR am 18.11.2014 17:27

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

in ordnung, dann halt nicht.
trotzdem : wenn ich auf keinen fall will, dass der käufer die ware abholt, ist da was faul.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Komisch würde mir das auch vorkommen.
Es soll dennoch Leute geben, die ungern fremde Leute in die eigene Wohnung lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wenn ich auf keinen fall will, dass der käufer die ware abholt, ist da was faul. <hr size=1 noshade>

Es soll auch Leute geben die tagsüber arbeiten müssen, lange Fahrzeiten zur Arbeit haben und schlicht und einfach abends ihre Ruhe haben wollen.
Es soll auch Leute geben die die Woche über gar nicht zu hause sind.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
wenn ich auf keinen fall will, dass der käufer die ware abholt, ist da was faul
Sehe ich anders!Ich habe auch schon zig dutzende Sachen bei EBAY verkauft, immer mit dem Ausschluss einer Selbstabholung, warum dies, ganz einfach, ich will mir keine Termine mit Leuten setzen, die mich im Endeffekt nur "behindern"!

Sagt man z.B. Donnerstag abend 18Uhr, dann sind diel Leute entweder vor 18 Uhr da oder lassen sich mal ne viertel oder halbe Stunde mehr Zeit! Da man aber geplant hat, 18.15 Uhr schon wieder längst wo anders zu sein, dies dann auch ist, weil sich besagter K halt verspätret hat, bekommt man dann vom K zu hören, man hätte ja noch ein paar Min warten können! Wieso aber soll man warten, Termin war auf 18 Uhr gesetzt, nicht 18.15 Uhr.

Sollte K aber glücklicherweise oünktlich sein, dann heissts noch meisst, muss erstmal dies und das testen, geht auch nur ein paar Minuten. Dies nimmt einem dann auch wieder Zeit weg und man kommt selber zu seinem anderen Termin nicht mehr pünktlich.

Das nur mal so als Beispiele! Da gibts noch ne Menge andere Möglichkeiten.

Wenn bei mir unbedingt ein K eine Abhilung haben will, kann er die auch haben, zu ganz speziellen Regeln. Tag und Zeit würde immer ich vorgeben. Max 5 Min früher oder später. Und dann auch, erst Geld, dann Ware, testen kann er zu Hause, dafür brauch och keine Zeit mehr bereitstellen.

Zusammengefasst gesagt, manche wollen sich Zeitlich und terminlich nicht durch den K eingeschränkt wissen!

Mal ganz ehrlich gefragt, wäre es für dich OK das mit der Abholung so durchzuziehen, dass du dir nen Termin vondeinem VK vorschreiben lässt, dann daraus auch nur ne Minutensache machst wie Geldübergabe und dann die gerichtete Ware einfach nur entgegennimmst, oder erhoffst du dir da auch die Zeit des Testens etc, vor der Geldübergabe?
Was für eine erhöte Sicherheit erhoffst du dir denn bei der direkten Abholung? Ausser einem Versandverlust (Wobei der Versand in diesem Fall mit sicherheit auch noch versichert wäre)?
Einzig und allein noch, dass die Ware da ist, aber mehr Sicherheit hast du dann auch nicht mehr...

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

das Urteil ist doch mal wieder ein totaler Witz. Bei ebay kann man als Verkäufer Selbstabholung ja explizit als 'Versandoption' anbieten. Dann sollte doch jedem halbwegs klar denkendem Menschen klar sein, dass eine Abholung nicht möglich ist, wenn diese Option nicht angeboten wird...

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von galabaer am 19.11.2014 05:10

Bei ebay kann man als Verkäufer Selbstabholung ja explizit als 'Versandoption' anbieten. Dann sollte doch jedem halbwegs klar denkendem Menschen klar sein, dass eine Abholung nicht möglich ist, wenn diese Option nicht angeboten wird..

Das war auch mein Gedankengang der mich zu meiner Antwort geführt hat.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

@galabaer
Wieso ist das Urteil ein Witz? JuR hat es auf der versten Seite dieses Threads genau erklärt wie es sich verhält. Das ist auch genau die Darlegung des Gerichts warum das Urteil so ausgefallen ist wie es ist.
Alleine daß ich eine Selbstabholung nicht anbiete schliesst diese halt eben nicht aus. Unser Gesetz sieht da halt etwas anderes vor. Der Ort der Erfüllung ist zunächst einmal vorbestimmt solange nicht anderes vereinbart wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Es ist doch kaum zu glauben

- "wer würde schon einem ebayer mit null bewertungen einen 3stelligen betrag überweisen ?" -

natürlich derjenige, der diesen Artikel gekauft hat!!!!
Wenn keine Abholung angegeben ist, muß man sich eben vorher erkundigen! - Aber vom Verkäufer verlangen wollen, dass er ohne Bezahlung die Ware versenden soll, der soll dann das Vertrauen haben???

Wenn mir alles so suspekt ist, lass ich vorher die Finger davon, und diskutiere nicht hinterher herum.

Ich selbst habe schon einige negative Erfahrungen mit Selbstabholern gemacht, wie auch schon oben beschrieben: Termine nicht eingehalten, durchs ganze Haus latschende Leute, weil man das ja nicht an der Haustür macht, nachträgliche Preisdiskussionen usw..






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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

quote:
Wenn keine Abholung angegeben ist, muß man sich eben vorher erkundigen!

So ist es. Am besten in unseren Gesetzbüchern. Und wenn man dann erfährt, dass eine Abholung generell möglich ist solange diese nicht explizit ausgeschlossen wurde, dann ist doch alles in bester Ordnung und man kann den gewünschten Gegenstand beim Verkäufer abholen.
Wo ist denn bitteschön das Problem? Der VK soll halt hinschreiben wenn er etwas nicht möchte was per Gesetz so vorgesehen ist. Macht er das nicht, dann ist es halt das Versäumnis des VERkäufers und er muss dann halt damit leben.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

so sehe ich das auch.
es ist doch die absolute ausnahme, wenn jemand auf keinen fall abholung möchte.
ganz ehrlich, für mich gibt es keinen richtigen grund, der dagegen spricht, ein hochwertiges gerät vom käufer abholen zu lassen.
ich selbst habe schon zig mal sachen abgeholt und zig mal sachen abholen lassen.
hat immer sehr gut geklappt. manchmal muss man halt etwas warten, aber wenn man eh zu hause ist... kein problem.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

1. Gehen dich die Gründe nichts an, niemand muss sich vor dir rechtfertigen. Er hat es nicht angeboten, damit Basta, warum hat dir egal zu sein. ich eill auch keine Fremden bei mir.

2. Wer bietet bei einem Nuller hohe Beträge? Das war doch sicher wieder so eine Gier-sticht-Hirn Geschichte, und jetzt hinterher bekommt man Angst. Bei Ebay gilt grundsätzlich: ERST lesen, dann denken, und dann bieten. Wenn man mit den Konditionen nicht einverstanden ist, KEINESFALLS bieten!

3. Nur am Rande: wenn du den Vertrag nicht einhältst, kannst du dich ggf. auch Schadensersatzpflichtig machen...

Gruß

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2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

ich will mich ja an den vertrag halten, bei abholung, da es im auktionstext nicht explicit ausgeschlossen wurde......

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
ich will mich ja an den vertrag halten, bei abholung, da es im auktionstext nicht explicit ausgeschlossen wurde......


Letztlich ist es völlig Schnurz ob hier Abholung ausgeschlossen wurde. Abholung und Bezahlung sind zwei Paar Schuhe.

Selbst wenn hier mit dem Urteil von oben eine Abholung mangels anderweitiger Vereinbarung möglich wäre, müssten Sie immer noch vorher Überweisen und könnten dann eben abholen, wenn das Geld auf dem Konto ist. Insoweit besteht ja eine Vereinbarung.

Am Risiko ändert sich also nichts.

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

das macht ja gar keinen sinn.
wenn der verkäufer gar keine ware hat, ist das geld trotzdem weg...



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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
das macht ja gar keinen sinn
Du hast die Versandkosten gespart!

quote:
wenn der verkäufer gar keine ware hat, ist das geld trotzdem weg.
Wenn du so sehr Angst davor hast, wieso hast du dann da geboten?

Von dem Urteil des AMtsgerichtes kann man halten was man will, aber auch dort, dort hat der Käufer auch erst überwiesen und dann abgeholt, bzw wollte abholen.

Ich hatte dich ja auch schon gefargt, was für eine Sicherheit du dir durchs abholen wollen ehrhoffst, aber da hattest du keine ANtwort drauf gebracht bis jetzt.

Fakt ist, du MUSST überweisen, abholen wirst du wohl dürfen, aber ein Mehr an sicherheit hast du nicht.

Sicher ist nur der VK kann auf einhaltung des Kaufes bestehen, dies auch einklagen, auch mit Überweisung vor einer Abholung...

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

was ich mir für eine sicherheit bei abholung erwarte ?
ich bekomme die ware und keinen ziegelstein....



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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

"Die Angabe von Versandkosten in einem Internetangebot bei eBay besagt nicht, dass der Käufer die Ware nur auf dem Versandweg beziehen kann. Das folgt auch nicht daraus, dass als Zahlungsmethode nur 'Überweisung' angegeben ist. Die Abholung beim Verkäufer ist nur bei einer entsprechenden Parteivereinbarung ausgeschlossen. Dafür ist der Verkäufer beweispflichtig."

Daraus schliesse ich, das Abholung mit Barzahlung gemeint ist.
Alles andere macht gar keinen Sinn....

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Dann solltest du dir das Urteil nochmals durchlesen, da steht genau drin, dass der Kläger vorab überwiesen hat!

Die Zahlungsart wurde in deiner Auktion eindeutig angegeben unter mögliche Zahlungsvarianten. Hier muss der VK zum Glück noch nicht angeben,welche Zahlungsarten er ausschliessen will.

Wenn hier der VK auch ausschliessen müsste, welche Zahlungen er nicht haben will, dann muss er sonst ja auch ausscliessen, dass er keine Rubel, keine Dollar, keine was weis ich was WÄhung haben will etc. Nein, hier wurden deutlich die Möglichkeiten der Zahlung angegeben und Barzahlung bei Abholung wurde nonmal nicht angegeben.
Du willst den VK auf Abholung drängen, bitte, aber dann halte dich auch an die ausgewiesnen Zahlungsmöglichkeiten...



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2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
ya402166-49
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 60x hilfreich)

in diesem bestimmten fall ging es auch um einen euro.
also einen euro risiko, falls der käufer gar keine fahrradsättel besitzen würde.

also ich würde auch meinen ganzen mut zusammennehmen und einen euro überweisen....

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1x Hilfreiche Antwort

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