ebay versteigerung - bei ankunft defekt!

29. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest123-3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay versteigerung - bei ankunft defekt!

hallo,
vor kurzem habe ich bei ebay ein keyboard in die auktion gelegt,
habe vorher auf funktion etc. getestet und alles verlief einwandfrei. der kaeufer uebernahm wie ueblich den versand und ich schickte ihm das keyboard also im wert von 115 (103€ + 12versand) los. Nun meldetet sich kurz darafuder kaeufer wieder und meldete das das keyboard nicht funktioniert. ich habe ihm gesagt das er das keyboard bitte auf wackelkontakt ueberpruefen solle, tat er und es meldete sich nichts.
wir nahmen also eine transport schaden an,
der kaeufer reklamierte diesen bei der post und die post sagte das die versicherung nicht eintritt. mit der begruendung (zitat) "Von Postseite wurde die Verpackung trotzdem
rein subjektiv als zu gering eingestuft mit der Begründung "Es sei ja was kaputtgegangen"." (das paket befand sich doppelt umhuellt also in quasi 2facher verpackung, luftpolster, pappumwickler etc.)
ist die bewertung der post ueberhaupt zulaessig!?(immerhin ist dannalso jedes paket nicht wirklich versichert) was ist eine ordnungsgemaesse verpackung.
bin ich ueberhaupt verpflichtet dem kaeufer das geld zu refinanzieren? immerhin habe ich ein einwandfreies geraet geliefert! was nicht duch mich verschuldet defekt ist.
auf eine baldige antwort mit dank im vorraus


:)

-- Editiert von Moderator am 27.12.2019 10:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Schiefelbein,

bedauerlicher Weise haftet die Post faktisch nur, wenn äußere Gewalteinwirkungen am Versandgut ersichtlich sind.
Wenn Sie beweisen können - Zeugen oder ähnliches -, das die Ware ordnungsgemäß und funktiontüchtig verpackt wurde, dann hat der Käufer schlechte Karten. Für den Zeitraum ab Aufgabe der Ware bei der Post ist die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf ihn übergegangen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke ihnen herr scharnhorst,
ich habe selbst seitens einen beweis der post das genug verpackung vorlag,
einen reklamationsbeleg wo die verpackung beschrieben ist.


-- Editiert von Moderator am 27.12.2019 10:43

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