ebayKleinanzeigen "sicher bezahlen" nur einseitig freigeschaltet ?

17. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)
ebayKleinanzeigen "sicher bezahlen" nur einseitig freigeschaltet ?

Hallo,

bei ebayKleinanzeigen gibt es seit längerem die Funktion(en)
"Angebot machen" und "sicher bezahlen"

Dies wurde bei einem Artikel (ich bin Käufer) angeboten.

Ich habe dies genutzt:
Beim Verkäufer ein Preisangebot angefragt.
Dies hat der Verkäufer wohl auch akzeptieret, da mir:
der nächste Schritt "Zahle jetzt" angeboten wird.

Allerdings schreibt mir der Verkäufer ich solle doch überweisen oder per PayPal-Friends bezahlen,
da er für die ebayKleinanzeigenZahlung nicht aktiviert ist.

Jouh...
:???: :cool: :augenroll:

Frage a)
Ich denke wen m ir die Zahlungsweise angeboten wird, ist der Verkäufer dafür eingerichtet ?

Frage b)
Falls es ein Betrüger ist, würde ich zumindest meine Geld zurückbekommen ?

Gruß Hajooo

-- Editiert von Ambros am 17.03.2022 12:42

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
Ich denke wen m ir die Zahlungsweise angeboten wird, ist der Verkäufer dafür eingerichtet ?
Der private Verkäufer muss dafür gar nichts tun. Da muss auch nichts zusätzlich eingerichtet werden.

=> Verdacht auf Betrüger

Zitat (von Ambros):
Allerdings schreibt mir der Verkäufer ich solle doch überweisen oder per PayPal-Friends bezahlen
In beiden Fällen würdest Du Dein Geld nie mehr wieder sehen.

=> hoher Verdacht auf Betrüger

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1522x hilfreich)

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/sicher-bezahlen/wie-kann-ich-sicheres-bezahlen-anbieten/

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/sicher-bezahlen/wie-kann-ich-sicher-bezahlen-nutzen-und-was-kostet/#gebuehren

Vielleicht kennt der Verkäufer die Funktion garnicht? Ich musste mich da eben auch erst einlesen und kann in meinem ebay Kleinanzeigen account spontan auch nichts dazu finden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ambros
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Der private Verkäufer muss dafür gar nichts tun. Da muss auch nichts zusätzlich eingerichtet werden.

=> Verdacht auf Betrüger


Hat sich das geändert oder war ich zu unaufmerksam.

Ich meine ich habe mich bei ebayKleinanzeigen zunächst freischalten lassen müssen.

Ist schon ein "kleines Weilchen" her ;)

Gruß Ambros

Signatur:

Recht haben und Recht bekommen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:

Wie kann ich „Sicher bezahlen" für meine Artikel anbieten und was kostet das?

Käufer können deine Artikel automatisch mit der „Sicher bezahlen"-Funktion bezahlen. Du musst dafür nichts tun.

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/sicher-bezahlen/wie-kann-ich-sicheres-bezahlen-anbieten/

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1036 Beiträge, 178x hilfreich)

Also per friends würde ich mal gar nichts überweisen, denn dann hast du kein Recht auf Käuferschutz!
Und friend bist di mit Sicherheit nicht mit ihm!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Ambros):
Hat sich das geändert oder war ich zu unaufmerksam.

Ich meine ich habe mich bei ebayKleinanzeigen zunächst freischalten lassen müssen.

Ist schon ein "kleines Weilchen" her

Gruß Ambros



Doch, das ist richtig, man muss sein Bankkonto zuvor registrieren, meines Wissens hat sich das nicht geändert. Mit Betrug seitens des Verkäufers hat das nichts zu tun. Meiner Erfahrung nach wird diese Funktion im Moment dort noch recht selten genutzt. Es ist also nicht ungewöhnlich.

Zitat (von Ambros):
Allerdings schreibt mir der Verkäufer ich solle doch überweisen oder per PayPal-Friends bezahlen,
da er für die ebayKleinanzeigenZahlung nicht aktiviert ist.



PayPal-Friends bzw. Überweisung sind bei eBay-Kleinanzeigen sehr beliebt als Bezahlmethode, größere Beträge würde ich damit allerdings nicht im Voraus bezahlen, das Geld kannst du nicht mehr zurückholen. Größere Beträge würde ich dort nur mit Käuferschutz überweisen.

Auch wenn die Bewertungen nicht so aussagekräftig wie bei eBay sind, ist das ein guter Anhaltspunkt.

-- Editiert von CarstenF am 17.03.2022 15:36

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#7
 Von 
dpr
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Der private Verkäufer muss dafür gar nichts tun. Da muss auch nichts zusätzlich eingerichtet werden.

Später, wenn der Verkäufer aber an sein Geld kommen möchte, muss zwecks Auszahlung ein Bankkonto registriert werden. Dazu ist eine Kopie von EC/Giro-Karte oder ein Kontoauszug hochzuladen. Das möchte eventuell nicht jeder.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich frage mich allerdings, wieso hier dem Verkäufer direkt unterstellt wird, dass er ein Betrüger ist.

Ich lasse mir meine privaten Verkäufe ausschließlich bar oder per Paypal Freunde bezahlen.
Eben weil ich KEINEN Bock habe, mit irgendeinem Käuferschutz-Kundenservice rum zu diskutieren, weil der Käufer es sich anders überlegt hat.

Wer mit Paypal zahlt, macht das in aller Regel direkt, wenn er vor Ort ist zur Abholung der Ware.

Interessant fand ich, dass dies auch reichlich genutzt wird, weil doch viele Leute kaum noch mit Bargeld hantieren.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wer mit Paypal zahlt, macht das in aller Regel direkt, wenn er vor Ort ist zur Abholung der Ware.


Wenn es eine Abholung gibt, ist die Gefahr auch gering, dass man die Ware nicht erhält. Bei Versand würde ich - kleine Beträge mal außen vor - nicht als Vorkasse per Paypal Freunde zahlen... weil das eben die bevorzugte Methode von Betrügern ist.

-- Editiert von Dirrly am 17.03.2022 21:53

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von dpr):
Das möchte eventuell nicht jeder.

Irrelevant.
Die Zahlungsmethode wurde vertraglich vereinbart, also muss der Verkäufer sie auch ermöglichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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