ebayartikel gekauft, VK findet ihn nicht?

1. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)
ebayartikel gekauft, VK findet ihn nicht?

hallöchen, hab bei ebay ein superschnäppchen gemacht und jetzt behauptet die VK sie würde das sonnenrollo nicht mehr finden (habs für einen euro verkauft, sie hatte mehrere drin und normalerweise muss man über 50 euro dafür rechnen). was kann ich jetzt tun?
hab irgendwie das gefühl sie redet sich einfach raus... der deal war von anfang an komisch und auf meine nachfragen nicht gleich reagiert, dann 3 wochen später kann sie mir das rollo nicht mehr zuschicken, weil es nicht mehr da ist. also ich hab nicht irgendwelche rollos im keller die auf einmal nicht mehr da sind... was meint ihr?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 312x hilfreich)

Ihr habt einen Kaufvertrag gemäß §433 BGB . Du hast einen Anspruch auf die Ware, wenn sie endgültig die Lieferung verweigert kannst Du zurücktreten und Schadenersatz gemäß §280, 281 fordern. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die dies bestätigen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/eBay-Verkaeufer-muss-60-000-Euro-Schadensersatz-zahlen-132338.html
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/134-angebote-bei-ebay-verbindlich.php
http://www.wbs-law.de/e-commerce/ag-verden-zum-schadensersatz-wegen-nichterfullung-bei-ebay-auktion-23204/

Fordere die Verkäuferin mit Fristsetzung unter Hinweis auf die o.g. Paragraphen "letztmalig außergerichtlich" auf, Dir die Ware zu liefern, da Du ansonsten zurücktrittst und eine Ersatzbeschaffung vornehmen wirst, deren Kosten Du Dir dann notfalls per Klage von ihr einfordern wirst.

Ein Verfahren, das sie garantiert verlieren wird (siehe verlinkte Urteile) wird dann erheblich(!) teurer für sie.

Vielleicht findet sie das Rollo dann ja doch noch im Keller.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

danke für die ausführliche info! hast mir super im auto

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

schön, es kommt null reaktion. was kann ich noch tun?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

kann mir jemand noch helfen? denn heute läuft noch der fall bei ebay ab... danke...

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 312x hilfreich)

Schau mal hier:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103180-ruecktritt-vom-kaufvertrag-und-schadensersatz-wegen-nichterfuellung

In Kurzform: Erkläre ihr den Rücktritt nach §323 Abs.1 BGB . Weise sie außerdem auf §325 BGB hin (alles per Einschreiben) und erkläre, dass Du jetzt eine Ersatzbeschaffung vornehmen und ihr den entstandenen Schaden (Differenz zwischen Eurem vereinbarten Preis und dem Handelspreis, den Du dann erstmal auslegen musst) in Rechnung stellen wirst. Den Kaufpreis (war es 1€?) muss sie Dir zurückerstatten, Du kannst aber anbieten, den dann gleich mit dem Kaufpreis zu verrechnen.

Dann kannst Du in irgend einen Laden gehen und das Rollo kaufen und ihr anschließend eine Kopie der Rechnung schicken, mit klarer Aufforderung, die Differenz zu begleichen, mit Angabe Deiner Kontonummer, mit 14-tägiger Fristsetzung sowie mit dem Hinweis, dass Du am ersten Tag nach Ablauf der 14 Tage sofort einen Mahnbescheid erwirken wirst, der für sie dann erheblich teurer wird.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 312x hilfreich)

Ergänzung: und ich würde selbstverständlich bei EBay einen nicht gelieferten Artikel melden und sie nach Ablauf des Verfahrens rot bewerten (ihr dies vorher auch mitteilen).

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bitte noch bedenken: Man darf nur gleichwertiges geltend machen. Wenn ein gebrauchtes Teil angeboten war, dann darf man natürlich nicht das neueste vom neuesten kaufen und die Differenz fordern. Versteht sich hoffentlich von selbst, wollt es nur nochmal erwähnen :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

mal noch ne frage, was mach ich, wenn sie auf weiteren schriftwechsel (egal in welcher form) nicht reagiert?


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(586 Beiträge, 312x hilfreich)

Wenn die 14 Tage verstrichen sind, machst Du genau das, was Du angekündigt hast: Du erwirkst einen Mahnbescheid über die Differenzsumme plus Verzugskosten (z.B. Kosten des Mahnbescheids).

Das geht sogar online, z.B.:

http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

Wenn sie dem dann widerspricht (muss sie aktiv tun, sonst entsteht sofort ein vollstreckbarer Titel), musst Du klagen. Aber auch das ist kein großes Hindernis. Da die Forderung ja quasi unstrittig ist, wird es ab dem Mahnbescheid letztlich immer teurer für die Verkäuferin.

Wenn Du dann irgendwann einen vollstreckbaren Titel hast, musst Du einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen (wird dann noch teurer für die VK, von der Schufa ganz zu schweigen).

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
moryabro
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn der VK, wie sie schreiben, tatsächlich mehrere Rollos im Angebot hatte und das vielleicht auch noch des Öfteren (möglicherweise noch Neuware dazu) könnte man auch argumentieren, dass er unternehmerisch tätig ist.

Das bringt Ihnen zwar das Rollo nicht, könnte aber vielleicht auch als Druckmittel gegenüber dem VK herhalten. Als Unternehmer hat er andere, zusätzliche Pflichten als eine Privatperson - insbesondere in Hinsicht auf das Finanzamt.

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-- Editiert moryabro am 25.03.2014 08:59

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