ebayauktion: Arglistige Täuschung/Betrug?

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
mustermaxi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebayauktion: Arglistige Täuschung/Betrug?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe vor 2 Monaten in eBay folgenden Artikel ersteigert (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItemVersion&item=320459996666&view=all&tid=0)

Jedoch ist die Artikelbeschreibung bewusst so geschrieben, dass man davon ausgeht, einen hochwertigen Artikel zu ersteigern. Jedoch wurde hier nur billig Chinaware verkauft.

Ebenfalls wurde mir vom Verkäufer vor Auktionsende mitgeteilt, dass alles original verpackt sei und in der eBay auktion steht auch garantie. Jedoch war das alles nicht so. Weder war alles original verpackt noch war überhaupt eine OVP dabei. Auch Garantie etc. habe ich keine, da er ja privater verkäufer ist und er auch keine Rechnung, etc. von dem Artikel mitgeliefert hat.

Durch das Artikelbild welches nicht der gelieferten Ware entspricht, die Verwendung von teuren Markennamen, durch den hohen Startpreis (das 4-fache vom neupreis der gelieferten Waren) entstand in jedem falle bei potentiellen käufern wie auch bei mir, die vermutung bzw. der glaube über den kauf eines hochwertigen artikels.

Nach mehreren Briefen/Mail hin und her hat der Kerl eingeräumt, dass vielleicht nicht alles optimal gelaufen ist und er mir das geld zurücküberweisen wird. jedoch warte ich nun schon seit über 1,5 monaten auf das geld. auf nachfrage per telefon meinerseits über den verbleib des geldes werde ich nur vertröstet. einmal hat er sich bei der überweisung verschrieben (zahlendreher), dann ist sein konto nicht gedeckt und ich solle mich noch 2 wochen gedulden, dann hat er es angeblich überwiesen aber auch nach wochen trifft nichts bei mir ein.

wie kann ich weiter verfahren?
wollte heute anzeige erstatten weil alles lasse ich mir auch nicht gefallen.

meiner meinung fällt das ganze unter irreführende Werbung gemäß §6 Abs. 2 UWG sowie arglistige Täuschung §123 Abs. 1 BGB

Noch zu erwähnen wäre, dass er nach der angeblichen einigung und seinem ok zur rücknahme des artikels über ebay einen fall eröffnet hat, wo er und ich bestätigen mussten, dass die auktion rückgängig gemacht wird. beide seiten haben zugestimmt. er erhielt so auch die ebaygebühren zurück. ich erhielt von ebay daraufhin den hinweis, dass der kaufvertrag aufgehoben wurde und ich nicht mehr dazu verpflichtet bin den artikel zu kaufen.

somit hat er sich doch hier auch nochmal ins eigene fleisch geschnitten und muss mir doch das geld zurück zahlen.

wir haben das ganze jedoch so vereinbart, dass die ware erst zurück sende, nachdem ich das geld habe.. stellt dies evtl. ein problem dar? quasi erst ware und dann geld?`

beste grüße
mustermaxi

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Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FairPlay123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

So wie ich das sehe,ist es eindeutig Betrug.
Der VK hat weder die beschriebene Ware dir zugesand ,noch dir dein Geld zurücküberwiesen.
Also hat er den zustande gekommenen Vertag nicht erfüllt.
Du hättest jedoch den bei eBay eröffneten Fall erst zustimmen sollen,nachdem der VK dir das Geld zurück überwiesen hat.

Hoffe du hast alles abgespeichert(Auktion und Mailverkehr).
Geh damit zur zuständigen Polizei und erstatte Anzeige.

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
wir haben das ganze jedoch so vereinbart, dass die ware erst zurück sende, nachdem ich das geld habe.. stellt dies evtl. ein problem dar? quasi erst ware und dann geld?`


Umgekehrt: erst Geld --> dann Ware. Du hast ja mit ihm abgesprochen, dass du die Ware erst zurückschickst, wenn du vorher das Geld zurückbekommen hast.

Wenn du das alles beweisen kannst, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Du musst beweisen können:

Dass ihr euch über einen Rückritt vom Vertrag geeinigt habt und dass du den Verkäufer zur Rückzahlung aufgefordert hast und die noch nicht erfolgte Rückzahlung gemahnt hast (Zahlungserinnerung).

Alles andere spielt keine Rolle, wenn einmal der Rücktritt vollzogen wurde, kommt es auf die Umstände nicht mehr an.

Das alles sollte ja aus dem E-Mailverkehr hervorgehen, den Inhalt eines Telefongespräches wirst du nicht beweisen können.

Also solltest du noch einmal die Voraussetzungen anhand deiner Unterlagen prüfen. Wenn du nicht beweisen kannst, dass ihr euch darüber geeinigt habt, erst das Geld zu senden und dann die Ware zu retournieren, musst du zuerst deinem Verkäufer die Sache verzugsbegründend anbieten.



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