ebayauktion

11. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Paula
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ebayauktion

Ich habe eine Puppe für 199,-Euro ersteigert, aus dieser Puppe rieselt der Füllsand, der Verkäufer macht keinen Umtausch, ich soll die Puppe auf meine Kosten an ihn senden und er prüft, ob sie wirklich defekt ist. Das möchte ich aber nicht, ich habe angeboten, mir eine heile Puppe zu senden, das wurde kategorisch abgelehnt.
Kann ich vom Kauf zurücktreten, mein Problem, dann ist die Puppe weg und mein Geld sehe ich vielleicht auch nicht wieder.
Was kann man tun, mein Vertrauen in diesen Verkäufer ist absolut dahin.
Wäre dankbar für eine Antwort,

Gruss Paula




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

Scheib ihm mal - Du kommst persönlich vorbei !!!

Auch wenn Du das gar nicht vor hast - wirkt das manchmal Wunder !

Gruß XYZ

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#2
 Von 
Eowyn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
wenn es sich um einen gewerblichen anbieter handelt ist er sogar zum umtausch verpflichtet lt. fernabgabegesetz.

gruss

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#3
 Von 
Paula
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

der Typ wohnt in Bamberg, das würde die
Mühe nicht lohnen, das wird er auch wissenIch glaube es ist irgendwie halbgewerblich, ich habe auch übers Telefonbuch nichts herausbekommen,

Danke für die Antworten!!

Paula

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#4
 Von 
Eowyn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hi paula,

halbgewerblich gibt es nicht.

wenn er damit handelt dann macht er es gewerblich, egal ob er angemeldet ist oder nicht.

gruss

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#5
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 260x hilfreich)

Bamberg? Ziehe gerade dorthin um - gib mir Bescheid, wenn ich mal an den seine Tür klopfen soll!

Gruß MCNeubert

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

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#6
 Von 
Paula
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort Michael, meinst Du das ernst, mit dem an die Tür klopfen?

Der Verkäufer scheint nicht gewerblich zu handeln, ( ich meine damit, er scheint keinen Laden zu haben) was genau gewerblich ist, ist ja wohl auch irgendwie Defintionssache, ich bin leider kein Anwalt. Wir haben gestern über eine andere emailadresse angefragt, ob man bei ihm bestellen, oder sich die Teile ansehen kann, er schrieb zurück, ich biete nur über ebay an. dort ist er aber Powerseller, die müssen auf jede Fall einen bestimmten Umsatz machen.
Gruss Paula

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#7
 Von 
Eowyn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo paula,

auch wenn er keinen "laden" im herkömmlichen sinne hat, ist er gewerblich, denn sonst wäre er mit sicherheit kein powerseller. also handelt er mit waren.
somit haftet er auch wie in händler.

ich habe auch keinen "laden" und bin trotzdem gewerblich.

in dem augenblick, in dem er waren veräußert um damit gewinn zu erzielen (oder auch kein gewinn erzielt) ist er gewerbetreibender. und somit auch zum umtausch verpfichtet.

weise ihn doch mal in einer mail darauf hin, dass er dazu rechtlich verpflichtet ist. und falls er dies ablehnt, kannst du ihn ja mal drauf hinweisen, dass du dich bei deinem anwalt erkundigt.
auf alle fälle poche auf dein umtauschrecht!

kannst ihn ja mal fragen, ob sein gewerbe denn angemeldet ist*smile*

gruss

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#8
 Von 
Paula
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, das habe ich schon gemacht, habe geschrieben, ich hätte Rücksprache mit meinem Anwalt gehalten und allerlei § zitiert, das hatte keine Wirkung, im Gegenteil, er schrieb zurück, dann lauf doch zu deinem Anwalt.
Ich weiss nicht, ob sich lohnt, ich komme aus Hannover, er aus Bamberg. Wenn ich die Puppe zurückschicke, ist alles weg, Geld und Ware. Oder er nimmt das Paket nicht an, es scheint sich nicht eben um einen zuänglichen Menschen zu handeln..

Gruss Paula

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eowyn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo paula,

also 199 euro ist eine ganze menge.
so einfach sich das gefallen zu lassen, wäre nicht klug.
wahrscheinlich hat der diese masche schon öfter so durchgeführt, sonst wäre er mit sicherheit höflicher zu seinen kunden.
der kunde ist könig und nicht er.

falls alles nichts nützt, bleibt nur entweder ein termin mit dem RA oder es zu den akten zu legen mit einer entsprechenden bewertung.

gruss

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#10
 Von 
Dieter König
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

@Paula War die Puppe Neuware oder Antiquität? Hat der Verkäufer eine Garantie im Angebot ausdrücklich ausgeschlossen ? Hast Du Dir mal die letzten sichtbaren Verkäufe angesehen? Ein Powerseller handelt meist gewerblich, auch wenn er es selber garnicht weiß oder ignoriert ;) Halbgewerblich gibt es nicht. Gemeint ist sicherlich nebenberufliches Gewerbe- dann ist gewerblich zu bejahen. Hat er eine Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung im Angebot mit veröffentlicht? Oder hat er diese nachgesandt? Du kannst in der betreffenden Stadt einfach beim Gewerbeamt nachfragen, ob er ein Gewerbe hat. Dann muß er auf jeden Fall umtauschen oder das Teil zurücknehmen. Portokosten mußt Du sowieso nur bis Warenpreis 40 Euro übernehmen. Würde ich auber nicht machen, wenn er gewerblich ist und keine Widerrufsbelehrung abgegeben hat. Sonst kannst Du ihm ganz einfach eine Abmahnung verschaffen. Das ist der Horror für jeden unseriösen Händler, eben teuer, da kann er sich warm anziehen ;) das Risiko geht er bestimmt nicht ein. Dann wird er sicherlich die Spielchen lassen. Wir sind selber gewerbliche Händler und mußten auch schon Lehrgeld zahlen. Wir würden uns auch für den galbgewerblichen Verkäufer interessieren.
Es gibt hier ein Thema, da heißt "sind ebay-Verkäufe steuerfrei?" vom 01.07.02. Hier wird sehr ausführlich beschrieben, ob jemand steuerpflichtig, sprich gewerblich ist, oder nicht. Falls die Puppe eine Antiquität war, können wir helfen, ist unsere Branche. Sonst können wir nur Tipps geben.

@MCNeubert : Nachforschungen zu § 312 BGB angestellt. Wir sind jetzt auch (fast) der Meinung, ebay ist keine echte Auktion. Nur Verkauf gegen Höchstgebot :( Auch wenn das für uns unangenehm ist. Wir werden uns darauf einstellen. Ich danke trotzdem für die Diskussion zu dem Thema, Frieden jetzt?

appro@gmx.net
Dieter König.

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#11
 Von 
Paula
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Mühe,

diese Puppe ist ein sogenanntes Reallife Baby, sie werden aus Berenguer Puppen ( in der Regel) hergestellt, es ist keine antiquarische Puppe. Habe mir die Verkäufe angesehen, er bietet diese Reallife Puppen und alte Puppen und Bären an, die sind aber bestimmt antiquarisch.Eine Rückgabebelehrung oder Widerrufsbelehrung gab es nicht. Er hat nur in seiner ersten mail, als ich die Puppe zurückschicken wollte gschrieben, es gäbe bei ihm grundsätzlich keinen Umtausch. Was ist denn eine Abmahnung, ich kenn mich da nicht aus?
Privat würde ich Dir den Namen des Verkäufers nennen, hie ist das sicher nicht angebracht.
Nochmal Danke,

Paula

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

Im schlimmsten Fall schreib ihm mal Du meldest Dich bei seinem Finanzamt - dann ist er wohl erst einmal ruhig !!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dieter König
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Paula, stand der Garantieausschluß ausdrücklich im Angebot bei der Versteigerung? Als was steht der Verkäufer im Telefonbuch (CD-Rom), privat, vielleicht hier ein Hinweis auf eine Firma?
Eine Abmahnung geht nur bei gewerblichen Betrieben. Es sei denn, man kann dem Verkäufer eine gewerbliche Tätigkeit, z.B. anhand seiner abgeschlossenen Transaktionen nachweisen. Wenn er laufend Puppen für 200 Euro vertickt, hat er ein Problem ;) mit z.B. Verbraucherschutz, Gewerbeaufsicht, Finanzamt usw.
NIE NIE NIE selber verschicken, wegen zu hohem Kostenrisiko. Anwalt ist auch zu teuer. Aber es gibt Wettbewerbsvereine, Verbraucherschutz usw. die machen das kostenlos und teilweise sogar anonym, wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist und er gegen das Wettbewerbsgesetz
verstoßen hat.
Vielleicht kannst Du uns einmal die Artikel-Nummer, Adresse, Telefonnummer, Internet-Seite, email usw. schicken, wir recherchieren mal (alles garantiert kostenlos!) . Bloß den Namen nicht ins Forum schreiben ! GEFAHR ! Er könnte Dich verklagen, wenn er davon erfährt :(

Bitte direkt an unsere email-adresse.
appro@gmx.net

Bis dann Dieter König

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