ebaykleinanzeigen- Apple Watch verkauft als Defekt- jetzt Drohung vom Käufer mit Anwalt

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go493717-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ebaykleinanzeigen- Apple Watch verkauft als Defekt- jetzt Drohung vom Käufer mit Anwalt

Hallo,

habe bei ebaykleinanzeigen eine Anzeige mit einer defekten Apple Watch geschaltet.

Der text der Anzeige lautet:
Ich biete die Apple watch als DEFEKT an, da ich Sie selber gekauft hatte um sie fertig zu machen, da ich es aus zeitlichen Gründen nicht schaffe, verkaufe ich sie als Defekt !

Habe von allen Seiten Fotos von der Uhr gemacht so das man die Uhr von allen Seiten sehen kann.

Nun ist es so das der Käufer, mir sagt das die Uhr eine iCloudsperre hat und ich sie weg machen soll.
1. weiß ich von der iCloudsperre nichts da ich sie so gekauft habe.
2. sagt er mir das laut Eu- Recht ich die Daten auf der Uhr löschen soll
3. Droht er mir mit einem Anwalt.

Ich sehe das so, Ich habe die Uhr als Defekt gekauft, sie lag Monate in meiner Schublade, da ich ausmisten musste habe ich all meine Sachen verkaufen wollen.
Da die nicht von mir getestet wurde habe ich Sie als Defekt eingestellt ! Somit bin ich erstmal raus, all die wenigen interessenten hätte mich nach dem Defekt fragen können bzw. sich Informationen holen können. ( das einzige was ich musste dass das Glas kaputt war)
Dies wurde nicht getan, somit ist das ein Blind-Kauf der Käufers, richtig ?

Bitte klärt mich auf wenn ich falsch bin .

Danke im voraus !!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Defekte / bekannte Mängel genau beschrieben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go493717-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wie gesagt ich habe die Uhr selber gekauft, bin aber nie dazu gekommen sie genau zu überprüfen. Da ich seid Monaten beruflich viel unterwegs bin, ist die Uhr wo ich sie bekommen habe, in die Schublade gepackt wurden und habe nur den Zubehör gekauft was ich brauchte.

Da ich aber nicht dazu gekommen bin sie selber fertig zu machen bzw zu überprüfen. Habe ich sie als Defekt verkauft.
Hätte ich von irgendwelchen anderen defekten gewusst, wären sie mit in die Anzeige geschrieben wurden.

Was soll ich ausschließen wenn ich es selber nicht weiß? Bzw. wie soll ich sie testen wenn das Touchscreen der Uhr nicht funktioniert ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go493717-83):
Somit bin ich erstmal raus,


M.M.n nein, da der Käufer eine funktionierende aber nicht erwähnte Sperre reklamiert. Mit "defekt" hat das nichts zu tun.

Zitat (von go493717-83):
Habe von allen Seiten Fotos von der Uhr gemacht so das man die Uhr von allen Seiten sehen kann.
ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Sperre auf Bildern erkennen kann. Falls doch, würde das die Einschätzung verändern.

Zitat (von go493717-83):
( das einzige was ich musste dass das Glas kaputt war)
Wenn nur das defekte Glas auf den Bildern zu sehen ist und es sonst keine weiteren Hinweise von Dir auf weitere Mängel in der Artikelbeschreibung gibt, ist der Defekt doch recht klar umrissen.

Zitat (von go493717-83):
die wenigen interessenten hätte mich nach dem Defekt fragen können bzw. sich Informationen holen können
Richtig, sie hätten können aber sie mussten nicht, denn sie könnten sich auf den Anzeigentext verlassen.
Für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit bist Du verantwortlich.

Zitat (von go493717-83):
Was soll ich ausschließen wenn ich es selber nicht weiß? Bzw. wie soll ich sie testen wenn das Touchscreen der Uhr nicht funktioniert ?
Das ist im Grunde genommen Dein Problem, welches Du aber durch genau so eine Artikelbeschreibung verlagern kannst.
Nur den Eindruck erwecken das Glas sei defekt und dann stellt sich heraus, dass weitaus mehr kaputt ist, freut den Anwalt des Käufers.

Aber ohne genaue Kenntnis des Verkaufstextest bleibt es nur Vermutung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go493717-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll soll ich eine defekte Uhr testen wenn Sie nicht geht ?
Da bitte ich euch um Erklärung?

Dass das Glas der Uhr Defekt ist könnte man auf den bIldern sehen. Weitere Defekte an der Uhr konnte ich nicht feststellen, da ich Sie nicht testen konnte.

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von go493717-83):
Somit bin ich erstmal raus,


M.M.n nein, da der Käufer eine funktionierende aber nicht erwähnte Sperre reklamiert. Mit "defekt" hat das nichts zu tun.

Wüsste nicht das ich in meinem Text was Funktion geschrieben habe !

Zitat (von go493717-83):
Habe von allen Seiten Fotos von der Uhr gemacht so das man die Uhr von allen Seiten sehen kann.
ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Sperre auf Bildern erkennen kann. Falls doch, würde das die Einschätzung verändern.

Man kann die Defkte der Uhr sehen, habe auch nicht damit meinen wollen das man so eine Sperre sehen könne!

Zitat (von go493717-83):
( das einzige was ich musste dass das Glas kaputt war)
Wenn nur das defekte Glas auf den Bildern zu sehen ist und es sonst keine weiteren Hinweise von Dir auf weitere Mängel in der Artikelbeschreibung gibt, ist der Defekt doch recht klar umrissen.

Wenn ich schreibe die Uhr ist Defekt und ich die jeweiligen Fotos von der Uhr reinstelle, dann ist es doch ganz klar, das der Käufer die Chance hat sich den Zustand der Uhr über die Bilder anzusehen.

Zitat (von go493717-83):
die wenigen interessenten hätte mich nach dem Defekt fragen können bzw. sich Informationen holen können
Richtig, sie hätten können aber sie mussten nicht, denn sie könnten sich auf den Anzeigentext verlassen.
Für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit bist Du verantwortlich.

Was für eine Richtigkeit im Text?
Wenn im Text steht das die Uhr Defekt ist, dann ist sie Defekt.
Hätte ich geschrieben die Uhr ist Defekt wegen einem Glasbruch, wäre die Sachlage doch klar, das ich mich nur auf den Defekt des glasbruches festlege !

Zitat (von go493717-83):
Was soll ich ausschließen wenn ich es selber nicht weiß? Bzw. wie soll ich sie testen wenn das Touchscreen der Uhr nicht funktioniert ?
Das ist im Grunde genommen Dein Problem, welches Du aber durch genau so eine Artikelbeschreibung verlagern kannst.
Nur den Eindruck erwecken das Glas sei defekt und dann stellt sich heraus, dass weitaus mehr kaputt ist, freut den Anwalt des Käufers.

Wüsste auch nicht das mein Text auf ein Defekten glasbruch hinweisst?!
Die Uhr ist als Defekt angeboten wurden, da ich weitere Defekte der Uhr nicht ausschließen konnte.

Wenn die Person sich nicht sicher ist, dann muss Sie meiner Meinung nach genau fragen oder mich bitten um
Bestimmte Sachen zu prüfen.


Dann könnte ich ja alle anzeigen bzw. zum Anwalt laufen und jeden Defekten Artikel der nicht genauer beschrieben ist zur Anzeige bringen bzw. ein Rechtsweg einschlagen. Da die Uhr mehr als Defekt ist, oder sehe ich das falsch ?




Aber ohne genaue Kenntnis des Verkaufstextest bleibt es nur Vermutung.

Siehe ganz oben im ersten Beitrag da steht der Text .

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

die Sperre ist aber KEIN Defekt, sondern ein Mangel. Hier musst du Unterscheiden!

Der Mangel lag wohl auch schon vor Übergabe an das Versandunternehmen vor, würde dir selbst ein Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht viel bringen.

Du kannst jetzt entweder die Uhr zurücknehmen, oder dafür sorgen, dass die Sperre aufeghoben wird. Was du jetzt machst bleibt DIr überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go493717-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher sollte ich es wissen das dort eine Sperre ist ?!
Die Uhr habe ich selber so gekauft und in der Anzeige stand von keiner Sperre!

Also wurde ich theoretisch über das Ohr gehauen....

Hätte ich dieses Wissen gehabt, wäre das auch in der anzeig vorgekommen.

Ohne dieses Wissen kann ich es nicht in die Anzeige schreiben.

Jetzt müsst Ihr mir erklären wie ich es hätten machen sollen??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go493717-83):
Jetzt müsst Ihr mir erklären wie ich es hätten machen sollen??

Auch hinein schreiben, das
- man die Software nicht testen konnte und deren Funktionalität unbekannt ist
- das das vorhandensein einer Sperre auch ungetestet ist


Die universelle Angebe "Defekt" für jedes erdenkliche nicht funktionieren heranzuziehen wird von den Gerichten nicht in jedem Fall mitgetragen.



Zitat (von go493717-83):
Bzw. wie soll ich sie testen wenn das Touchscreen der Uhr nicht funktioniert ?

Die große Frage wäre, ob man das auch anders - z.B. online - hätte prüfen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Also wurde ich theoretisch über das Ohr gehauen....
Aus genau diesem Grund kannst auch DU Ansprüche gegenüber deinem Verkäufer stellen!

Nur ist es so, nur weil DU übers "Ohr" gehauen wurdest, gibt das Dir noch lange keine Freikarte das sleber mit Anderen zu machen.

Dein Käufer will jetzt logischerweise und auch berechtigter Weise gegen Dich vorgehen, selbiges steht Dir mit deinem Verkäufer offen. Du musst halt überlegen, willst auch Du das machen oder nicht, liegt bei Dir...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go493717-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)



Nur ist es so, nur weil DU übers "Ohr" gehauen wurdest, gibt das Dir noch lange keine Freikarte das sleber mit Anderen zu machen.

Finde es jetzt etwas doof das du mir das hier unterstellst .

Nochmals für alle, die Uhr lies sich nicht bedienen, die Uhr kann online nicht deaktiviert werden.
Das ist so wie eure Bank-Pin, wenn sie keiner kennt kann keiner Geld von eurem Konto abheben, kennt jemand anderes sie ist es möglich.

Das gleiche ist bei der Uhr, da ich das Passwort der Uhr nicht kenne kann ich dies nicht eintippen bzw. Deaktivieren.

Ich habe meiner Meinung nach keine Konkrete Antwort bekommen wie ich das hätte prüfen sollen?
Da das Glas kaputt ist was der Käufer mir auch selber schrieb,dachte er nur dass das Glas Defekt sei. Was aber niemals in meinem Anzeige Text vor kam.
Durch die Fotos die ich gemacht habe sind genug Beweise das die Uhr wirklich Defekt ist und aus den Fotos kann ich auch entnehmen ob die Uhr Dellen oder Kratzer hat. Es waren Fotos da um zu sehen wie der Zustand des Gerätes ist.

Das dort eine Sperre drin ist konnte ich selbst nicht wissen da ich die Uhr nie benutzt hatte um sie zu reparieren.
Das die Uhr eine Sperre hat höre ist jetzt das erstemal vom Käufer, meine Frage ist einfach nur, zählt dieses zu einem Defekt auch wenn ich es Kinder Anzeige erwähnt hätte ?

Ich denke das man so eine Sache auch normal klären kann oder das der jenige gleich zum Anwalt laufen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go493717-83):
Ich habe meiner Meinung nach keine Konkrete Antwort bekommen wie ich das hätte prüfen sollen?

Die wird man auch wohl eher in einem Techniker Forum als in einem juristichen Forum bekommen.



Zitat (von go493717-83):
meine Frage ist einfach nur, zählt dieses zu einem Defekt auch wenn ich es Kinder Anzeige erwähnt hätte ?

Hätte man in der Anzeige erwähnt, das man die Software nicht hat prüfen können und deren funktionlaität ungewiss ist, wäre man auf der sicheren Seite.
Da hier aber ausschließlich ausschließlich auf mechanische Defekte hingewiesen wurde, durfte der Käufer davon ausgehen, das die Software in Ordnung war.


Kann natürlich ausch sein, das ein Gericht Deine Ansicht teilt - aber das weis man halt vorher nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Es ist doch ganz einfach:
Angeboten wurde "Uhr mit Defekt".
Geliefert wurde "Uhr mit Defekt und Sperre".

Angebotene und gelieferte Ware stimmen nicht überein, also hat der Käufer ein Recht auf Nachbesserung, also dass aus "Uhr mit Defekt und Sperre" eine "Uhr mit Defekt" gemacht wird. Da das wahrscheinlich nicht klappen wird, bleibt erstmal nur die Rückabwicklung.

Der Verkäufer hätte die Sperre im Angebot erwähnen müssen. Konnte er die Sperre nicht testen, hätte er zumindest erwähnen müssen, dass nicht getestet wurde, ob eine Sperre vorliegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Da das wahrscheinlich nicht klappen wird, bleibt erstmal nur die Rückabwicklung.


Sofern man die ursprüngliche Originalrechnung hat, geht das sogar ziemlich einfach. Mit Gerät und Rechung in einen Store gehen, Gerät wird gelöscht und um umgeschrieben.
Ohne Originalrechnung hat man ein schönes Stück Kernschrott erworben/verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ganz ehrlich:
Wenn man keine Ahnung von einem Artikel hat, sollte man ihn lieber nicht verkaufen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ganz ehrlich:
Wenn man keine Ahnung von einem Artikel hat, sollte man ihn lieber nicht verkaufen.


Es reicht eine saubere Artikelbeschreibung, bei Ahnungslosigkeit ist die halt nur schwer zu verfassen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go493717-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von drkabo):
Da das wahrscheinlich nicht klappen wird, bleibt erstmal nur die Rückabwicklung.


Sofern man die ursprüngliche Originalrechnung hat, geht das sogar ziemlich einfach. Mit Gerät und Rechung in einen Store gehen, Gerät wird gelöscht und um umgeschrieben.
Ohne Originalrechnung hat man ein schönes Stück Kernschrott erworben/verkauft.


Ich wusste nicht das sowas geht, also wer n iPhone oder ein iPad hat kann jede beliebige Sperre umschreiben und löschen.
Das find ich ja klasse !!

Natürlich geht das nicht!!!! Und wie man ein Gerät löscht und mit Einsen und Nullen beschreibt das weiß ich selber wie sowas geht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go493717-83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von cirius32832):
Ganz ehrlich:
Wenn man keine Ahnung von einem Artikel hat, sollte man ihn lieber nicht verkaufen.


Es reicht eine saubere Artikelbeschreibung, bei Ahnungslosigkeit ist die halt nur schwer zu verfassen. ;)


Mich würde gern interessieren bzw frage mich wo man weiß das ich kein Ahnung habe??
Hier Leuten was zu unterstellen find ich einfach nur arm, Hauptsache man hat ein Beitrag geleistet ne?!

Ich glaube das ich es nicht richtig beschrieben habe, das nehme ich dann auf meine Kappe!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Es geht nicht darum ein "Gerät" zu löschen in dem ich es mehrfach mit Nullen und Einsen überschreibe, sondern darum, die Registrierung dieses Gerätes aus der Cloud zu löschen.

Zitat (von go493717-83):
Ich wusste nicht das sowas geht, also wer n iPhone oder ein iPad hat kann jede beliebige Sperre umschreiben und löschen. Natürlich geht das nicht!!!!


Wenn Sie Beiträge aufmerksam lesen, wüssten Sie, dass man zur Aufhebung der Cloudsperre die Originalrechung braucht. Und ja das geht, auch ohne 4 Ausrufezeichen, wenn man den richtigen Weg geht.

Zitat (von go493717-83):
Mich würde gern interessieren bzw frage mich wo man weiß das ich kein Ahnung habe??


Es sollte keine persönliche Unterstellung sein, aber scheinbar hab ich da einen wunden Punkt getroffen...

-- Editiert von spatenklopper am 26.06.2018 09:54

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