Hallo,
mein erster Beitrag ist gleich eine Frage:
ich habe bei ebay ein Auto für ca. 100€ ersteigert. Im Header der Artikelbeschreibung stand,daß das Auto noch Tüv und AU hat. In der Artikelbeschreibung stand dann allerdings, daß kein tüv mehr vorhanden ist, daß habe ich aber erst nach dem Bieten gelesen... ich hätte das Auto ja auch ohne Tüv genommen aber jetzt hat sich herausgestellt, daß das Auto abgemeldet ist(stand nicht in der Beschreibung!) und somit nochmal Kosten von mind. €80,- für ein Kurzzeitkennzeichen fällig wären. der verkäufer besteht auf Vertragserfüllung und droht mit Schadenersatzklage.
Was nun?
Vielen Dank im Voraus fürs Lesen und Eure Bemühungen!
mfG Henry
ebay:vom Kauf zurücktreten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Artikelnummer!!!????????
-- daß das Auto abgemeldet ist--
Auch wenn es nicht extra in der Beschreibung steht, es wird wohl kein normaler Mensch ein Auto verkaufen welches zugelassen ist. Wenn es dann der neue Besitzer nicht ummeldet hat der Verkäufer mehr Ärger als das alles wert ist.
Inzwischen hat es doch durchgesetzt dass man ein Auto prinzipiell abmeldet bevor man es aud der Hand gibt, zu erwarten dass man ein zugelassenes Fahrzeug bekommt ist wohl etwas sehr naiv....
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ich habe bei ebay ein Auto für ca. 100€ ersteigert
Da wäre ich froh, wenn es überhaupt noch fährt...
hallo,
die Artikelnummer, ist 200017750466.
Es ist übrigens durchaus üblich ein Auto zu kaufen, welches angemeldet ist! In den meisten Auktionen wird darauf hingewiesen, wenn das nicht der Fall ist. Danke für die bisherigen Reaktionen!
Stimmt im Header steht für HU und AU 05.2007 und im Text " kein Tüv". Ich würde ihn darauf hinweisen und versuchen einvernhehmlich vom Kauf zurück zutreten. Er hat ja die möglichkeit dem unterliegenem bieter ein neues angebot zu machen. Wäre in dem fall 1 € verlust für vekäufer.
Der verk. muss aber selbst mal als Spassbieter tätig gewesen zu sein. ( laut sener bewerung
wer heutzutage sein auto angemeldet verkauft ist selbst dran schuld denn man hat nur lauferei u. eventuell noch eine menge kosten!
-- Editiert von pOtH am 22.08.2006 08:53:26
Es ist übrigens durchaus üblich ein Auto zu kaufen, welches angemeldet ist!
Spätestens zur Übergabe wird es abgemeldet. Einen Rechtsanspruch auf Übergabe eines angemeldeten Fahrzeuges gibt es nicht (woher wollte man den auch begründen)?
--- editiert vom Admin
Man kann auch das Auto bezahlen, mit dem Brief anmelden und dann erst holen.
ich denke das ist ein grenzfall.
in der beschreibung steht tüv / au 05/07.
das kann sicherlich noch ein eingabefehler sein und soll evtl. 05/06 bedeuten. im text steht schliesslich dann, dass der wagen keinen tüv hat. also grenzwertig.
um da rauszukommen wäre es gut zu wissen ob denn noch au besteht. denn hierauf nimmt er nur in der beschreibung bezug ohne das später im text (wie beim tüv) anders darzustellen.
wenn das kfz also keine au mehr hat, dürfte meiner meinung nach eine in der beschreibung zugesicherte eigenschaft fehlen. und dann solltest du vom kauf zurücktreten können.
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