ebay:vom Kauf zurücktreten

21. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
henry030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay:vom Kauf zurücktreten

Hallo,
mein erster Beitrag ist gleich eine Frage:
ich habe bei ebay ein Auto für ca. 100€ ersteigert. Im Header der Artikelbeschreibung stand,daß das Auto noch Tüv und AU hat. In der Artikelbeschreibung stand dann allerdings, daß kein tüv mehr vorhanden ist, daß habe ich aber erst nach dem Bieten gelesen... ich hätte das Auto ja auch ohne Tüv genommen aber jetzt hat sich herausgestellt, daß das Auto abgemeldet ist(stand nicht in der Beschreibung!) und somit nochmal Kosten von mind. €80,- für ein Kurzzeitkennzeichen fällig wären. der verkäufer besteht auf Vertragserfüllung und droht mit Schadenersatzklage.
Was nun?
Vielen Dank im Voraus fürs Lesen und Eure Bemühungen!
mfG Henry

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Artikelnummer!!!????????

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#2
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

-- daß das Auto abgemeldet ist--

Auch wenn es nicht extra in der Beschreibung steht, es wird wohl kein normaler Mensch ein Auto verkaufen welches zugelassen ist. Wenn es dann der neue Besitzer nicht ummeldet hat der Verkäufer mehr Ärger als das alles wert ist.

Inzwischen hat es doch durchgesetzt dass man ein Auto prinzipiell abmeldet bevor man es aud der Hand gibt, zu erwarten dass man ein zugelassenes Fahrzeug bekommt ist wohl etwas sehr naiv....

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

ich habe bei ebay ein Auto für ca. 100€ ersteigert

Da wäre ich froh, wenn es überhaupt noch fährt...

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#4
 Von 
henry030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
die Artikelnummer, ist 200017750466.
Es ist übrigens durchaus üblich ein Auto zu kaufen, welches angemeldet ist! In den meisten Auktionen wird darauf hingewiesen, wenn das nicht der Fall ist. Danke für die bisherigen Reaktionen!

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#5
 Von 
venuslady
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

Stimmt im Header steht für HU und AU 05.2007 und im Text " kein Tüv". Ich würde ihn darauf hinweisen und versuchen einvernhehmlich vom Kauf zurück zutreten. Er hat ja die möglichkeit dem unterliegenem bieter ein neues angebot zu machen. Wäre in dem fall 1 € verlust für vekäufer.
Der verk. muss aber selbst mal als Spassbieter tätig gewesen zu sein. ( laut sener bewerung ;)

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 559x hilfreich)

wer heutzutage sein auto angemeldet verkauft ist selbst dran schuld denn man hat nur lauferei u. eventuell noch eine menge kosten!

-- Editiert von pOtH am 22.08.2006 08:53:26

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#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

Es ist übrigens durchaus üblich ein Auto zu kaufen, welches angemeldet ist!

Spätestens zur Übergabe wird es abgemeldet. Einen Rechtsanspruch auf Übergabe eines angemeldeten Fahrzeuges gibt es nicht (woher wollte man den auch begründen)?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3689 Beiträge, 1411x hilfreich)

Man kann auch das Auto bezahlen, mit dem Brief anmelden und dann erst holen.

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#10
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

ich denke das ist ein grenzfall.

in der beschreibung steht tüv / au 05/07.

das kann sicherlich noch ein eingabefehler sein und soll evtl. 05/06 bedeuten. im text steht schliesslich dann, dass der wagen keinen tüv hat. also grenzwertig.

um da rauszukommen wäre es gut zu wissen ob denn noch au besteht. denn hierauf nimmt er nur in der beschreibung bezug ohne das später im text (wie beim tüv) anders darzustellen.

wenn das kfz also keine au mehr hat, dürfte meiner meinung nach eine in der beschreibung zugesicherte eigenschaft fehlen. und dann solltest du vom kauf zurücktreten können.

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