Hallo,
mir stellt sich gerade eine gewisse Frage. Jemand hat etwas bei eBay
gekauft, nicht erhalten und den Verkäufer angezeigt. Er hat Glück und es kommt sogar zu einer Hauptverhandlung wegen Betruges.
Wie ist das jetzt, wenn der Verkäufer verurteilt werden sollte, bekommt der Käufer dann das Geld automatisch von den Verkäufer zurück bzw. wird er von dem Gericht automatisch dazu verdonnert? Oder muss der Käufer noch eine eigene Zivilklage, oder was auch immer, einreichen, damit er etwas von dem Geld wiedersieht?
extra Zivilrechtlich klagen?
20. Mai 2009
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Frage vom 20. Mai 2009 | 10:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
extra Zivilrechtlich klagen?
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#1
Antwort vom 20. Mai 2009 | 10:57
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 20. Mai 2009 | 17:14
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 289x hilfreich)
> wird er von dem Gericht automatisch dazu verdonnert?
Nein, es *kann* aber eine Auflage des Gerichts sein.
Man hätte die Prozesse auch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens verbinden können.
Ohne Auflage und ohne Adhäsion muß man also tatsächlich noch mal zivilrechtlich klagen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Mai 2009 | 15:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
danke schonmal allen für die Hilfe.
Muss ich, wenn ich zivilrechtlich vorgehen muss, das vor dem Urteil machen oder geht das auch danach noch? Ich würde ja gerne abwarten ob das Gericht ihn gleich verurteilt und ich mir den anderen Aufwand sparen kann.
Danke
#4
Antwort vom 27. Mai 2009 | 17:05
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 289x hilfreich)
> oder geht das auch danach noch
Ja, bis zur Verjährung (3 Jahre).
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