fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...

22. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)
fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...

hallo zusammen,

und zwar habe ich letztens bei eBay eine jacke der firma wellensteyn verkauft, die ich mir bzw meinem freund kurz vorher selber bei ebay ersteigert habe. nachdem ich die jacke verschickt hatte, bekam ich eine mail der käuferin, dass die jacke gefälscht sei und wenn ich sie nicht zurücknehmen werde, dann würde sie ihren anwalt einschalten, zur polizei gehen und mich bei wellensteyn und ebay melden.

da ich nicht weiß, ob es sich um ein original handelt, habe ich ihr angeboten, die jacke zurückzunehmen, worauf sie mir dann erst mal vorschlug, die jacke ihrem nachbarn zu schenken. zitat: "Mein Nachbar - ein Hartz4-Empfänger, würde die Jacke gern haben wollen. Wenn Sie wollen, dann überweisen Sie mir 100 EUR zurück und dann verschenke ich die Jacke an ihn. Dann ist die Sache für mich erledigt." (verkaufspreis beträgt 142,00 EUR + 7,00 EUR portokosten. erst mit anwalt und co drohen und dann die jacke für 49 EUR an den nachbarn verschenken wollen...)

das kam für mich natürlich nicht in frage und mir ehrlich gesagt auch sehr suspekt vor. habe mich zwischenzeitlich bei dem typen, bei dem ich die jacke gekauft hatte, erkundigt, ob diese original sei. er hatte sich die jacke auch vor 2 jahren bei ebay ersteigert und ist der meinung, dass sie auf grund der qualität, details etc ein original sein muss, die jacke aber schon ca. 3,5 jahre alt wär. da ich mir nicht vorstellen kann, dass die marke wellensteyn schon vor 4 jahren gefälscht wurde (und ich bin mir noch nicht mal sicher, ob sie das heute wird, aber wer weiß...), kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass es eine fälschung ist. zudem wurde sie von 2 leuten, die sich mit der marke gut auskennen, als qualitativ hochwertig eingestuft (ich weiß natürlich, dass das kein beweis dafür ist, dass es sich um ein original handelt).

ich habe ihr dann aber noch mal angeboten, die jacke zurückzuschicken, damit ich dies prüfen kann und, wenn es sich dann um eine fälschung handelt, alle kosten (kaufpreis inkl. aller portokosten) zu erstatten. die käuferin verlangt aber, dass ich zuerst das geld überweise, da sie nicht noch einmal auf mich hereinfallen will. zumal ich ja auch extra schlechte bilder eingestellt habe, damit sie die jacke nicht erkennen kann, da ich ja auf jeden fall wusste, dass es eine fälschung ist, so schreibt sie.

heute habe ich wieder etliche mails von ihr erhalten. in der einen setzt sie mir eine frist bis zum 28.12., mit der aufforderung, das geld zu überweisen, sonst würden die oben genannten drohungen in die tat umgesetzt werden.

habe ich das recht zu verlangen, dass sie mir zuerst die jacke schicken muss?
und wie kann die käuferin beweisen, dass es sich um die jacke handelt, die ich ihr geschickt habe und nicht um eine fälschung aus ihrem besitz bzw muss sie das überhaupt?
außerdem habe ich dummerweise zu meinen selber fotografierten bildern der jacke noch eins aus irgendeinem online-shop hinzugefügt. habe ich da mit konsequenzen zu rechnen?

viele dank im voraus
marvanni

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19 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Zuerst einmal ist festzustellen, ob die Jacke eine Fälschung ist oder nicht. Das ist von der Käuferin zu bewerkstelligen, sie hat die Beweislast dafür (Grundgedanke aus § 363 BGB ).

Es nutzt jetzt nichts zu spekulieren, "ich glaube, ich meine, es könnte...", ohne diesen Nachweis, den im Übrigen nur der Hersteller selbst, möglicherweise auch ein autorisierter Shop erbringen kann, geht es nicht.

Ein Prüfungsrecht vorab hat der Verkäufer nicht. Wenn er der Meinung ist, es wäre nicht mehr "seine" Jacke, kann er dies vorbringen. Das wäre dann zu klären.

Wenn die Jacke tatsächlich kein Original sein sollte, könnte der Käufer vom Vertrag zurücktreten und möglicherweise auch noch Schadensersatz einfordern. Er hat Anspruch auf ein Original, nur wenn in der Auktion darauf hingewiesen worden wäre, dass es kein Original ist oder dass man sich selbst nicht sicher wäre (selbst ersteigert, nicht aus einem Fachgeschäft), ob es eins ist, könnte der Käufer kein Original erwarten.

Ob das ohne Zustimmung des Rechtsinhabers in die eigene Auktion eingebaute zusätzliche Bild irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht, hängt davon ab, ob der Rechtsinhaber davon etwas mitgekriegt hat und der Sache nachgeht.

Jedenfalls ist es eine Urheberrechtsverletzung, die empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, aber nicht muss..

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#2
 Von 
guest-12309.03.2010 19:31:07
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 7x hilfreich)

warum darf der Verkäufer keine eigene Bilder einstellen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
warum darf der Verkäufer keine eigene Bilder einstellen?


Warum nicht? Das wird ihm keiner verwehren wollen...

quote:
außerdem habe ich dummerweise zu meinen selber fotografierten bildern der jacke noch eins aus irgendeinem online-shop hinzugefüg t. habe ich da mit konsequenzen zu rechnen?


Das war aber nicht selbst fotografiert...

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#4
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

ah ok. danke schon mal für die antwort.

jetzt wollte ich noch mal wissen, ob die mir per mail gesetzte frist von 6 tagen rechtens ist? muss das nicht per einschreiben-rückschein erfolgen oder zumindest irgendwie bestätigt werden und auch eine längere frist beinhalten?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
jetzt wollte ich noch mal wissen, ob die mir per mail gesetzte frist von 6 tagen rechtens ist? muss das nicht per einschreiben-rückschein erfolgen oder zumindest irgendwie bestätigt werden und auch eine längere frist beinhalten?


Nein, du hast die E-Mail ja bekommen, insofern gibt es daran nichts zu rütteln. Es gibt keine Vorschrift, so etwas als Einschreiben zu versenden.

Eine andere Frage ist, ob der Käufer den Zugang dieser E-Mail im Zweifel beweisen könnte? Das muss er nämlich. Wenn du jetzt auf diese E-Mail antwortest oder schon geantwortet hast, wäre das ein Beweis, dass du sie erhalten hast (!).

Es würde aber auch nur das Problem zeitlich verlagern, wenn man diesen Zugang bestreiten würde, dann schickt der Käufer halt ein Einschreiben.

Eine Frist muss angemessen sein, 6 Tage erscheinen ein bisschen kurz, jedoch ist deshalb die Inverzugsetzung nicht rechtsunwirksam, sondern anstelle der (vielleicht) etwas kurzen Frist tritt nun eine angemessene.

Aber auch das berührt ja das Problem nicht. Bisher siehst du dich ja nur der Behauptung ausgesetzt, die Jacke wäre nicht original, das reicht nicht, der Käufer hat den Beweis zu erbringen (spätestens in einem möglichen Verfahren).

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#7
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

also die mails habe ich auch alle aufgehoben. habe ihr jetzt aber angeboten, mir die jacke per nachnahme zu schicken. das nervt mich nämlich alles.

sollte sie auf meinen vorschlag eingehen, werde ich die jacke auf jeden fall prüfen lassen. nach ihren angaben war sie ja schon 1 tag nach erhalt der jacke in einem wellensteyn-store und die haben gleich gesagt, dass die jacke eindeutig aus der türkei sei. also 1. gibte es nur sehr wenige stores in D und 2. selbst wenn sie bei einem war und die jacke eine fälschung ist, werden die store angestellten wohl kaum sagen, dass die jacke defintiv aus der türkei sei. das ist dann ja doch gleich sehr speziell.

naja wie dem auch sei. ich weiß es nicht und werde abwarten, ob sie mir die jacke per nachnahme schicken möchte. dürfte ja eigentlich kein problem sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

quote:
Nein, du hast die E-Mail ja bekommen, insofern gibt es daran nichts zu rütteln. Es gibt keine Vorschrift, so etwas als Einschreiben zu versenden.


achso, ich dachte mal gelesen zu haben, dass sowas per einschreiben sein muss.

habe jedenfalls nicht auf ihre mail mit der fristserzung geantwortet, sondern lediglich auf die nachfolgende mail von ihr geschrieben, dass sie mir die jacke per nachnahme schicken kann.

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-- Editiert am 22.12.2009 22:44

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Dann kann man für dich nur hoffen, dass du zumindest deine eigene Jacke zurück bekommst. Jedenfalls kannst du die Nachnahme nicht prüfen, wenn du bezahlt hast, ist der Postbote schneller weg, als ein Lämmchen mit dem Schwanz wackeln kann.

Wenn jetzt ein Haufen Putzlappen im Paket ist - anstatt der Jacke - naja.

Vielleicht solltest du das Paket nur mit einem Zeugen öffnen - wer weiß?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

ja man weiß ja nie, in einem anderen thema hier sollen ja angeblich steine verschickt worden sein... :)

aber zur not kann man das paket ja auch in der postfiliale abholen und da gleich unter zeugen auspacken.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

wieso eine fälschung in ein original umwandeln?

naja auf jeden fall hat sie jetzt geschrieben, dass sie mit der nachnahme nummer einverstanden wäre oder ich soll ihr ihr geld überweisen. jetzt bin ich aber unsicher. bin ich jetzt dazu verpflichtet?

quote:
der k muß DIR beweisen das du eine fälschung versendet hast.


ja, aber nehmen wir mal an, die jacke ist doch gefälscht und sie lässt sich das bestätigen. dann bin ich doch die angemeierte. weil bis das prozedere mit dem bestätigen durch ist, ist ihre frist bis zum 28.12. ja auch abgelaufen und sie schreibt ja immer, dass sie dann schadensersatz fordert und so wie ich das hier verstanden habe, kann sie das auch. wobei ich mich wunder, dass sie sich die angebliche fälschung noch nicht längst hat bestätigen lassen.



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Naja, den ultimativen Rat kann man in einem solchen Fall gar nicht geben.

Fakt ist, dass man nicht definitiv weiß, ob die Jacke ein Original ist oder nicht. Sie ist so eine Art eBay-Wanderpokal, niemand kann nachweisen, sie in einem Fachgeschäft erworben zu haben.

Weiterhin weiß man deshalb nicht, ob die Käuferin im Recht ist oder nicht. Jedenfalls hat sie Anspruch auf ein Original, das steht fest.

Es ist jetzt im Grunde eine Abwägung. Lt. Käuferin wurde die Jacke einem Fachgeschäft vorgelegt und als Fälschung entlarvt. Schriftliches gibt es nicht.

Weder darüber, dass eine Jacke vorgelegt wurde, geschweige denn, dass es deine war.

Jetzt hat man ja keine Kenntnis darüber, wie weit die Käuferin wirklich zu gehen bereit ist oder ob es das typische "Ich verklag dich-Gedröhne" ist, wie man es bei eBay häufig erlebt und dann hört man nie mehr was.

Andererseits: Ein Recht zur Prüfung gibt es nicht, wenn die Käuferin sich den Nachweis der Unechtheit besorgt und zum Anwalt marschiert, wird es eindeutig teurer. Im günstigsten Fall kommt es nur zum Rücktritt und der Anwalt verlangt Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe der Jacke.

Dann kannst du auch nur das Geld bringen und dir gleichzeitig die Jacke aushändigen lassen. Oder das Geld vorab überweisen und das Rückporto auch und die Käuferin bitten, dir die Jacke zurückzuschicken, was sie jetzt nicht mehr muss (Zug um Zug).

Außerdem bekommt der Rechtsanwalt seine Gebühren von dir erstattet.

Ungünstiger wäre es, wenn die Käuferin Schadensersatzansprüche geltend machen würde, Deckungskauf --> Kauf eines Originals. Auch dieses wäre denkbar.

Es gilt also abzuwägen, ein bisschen wie beim Pokern.

Im Grunde hast du dich ja schon entschieden (Nachnahme), weil es ein paar Ungereimtheiten gibt, würde ich bei der Öffnung des Paketes einen Zeugen dabei haben wollen. Ist es deine Jacke, ist alles ok. Dann wäre nur noch zu klären, ob es ein Original ist oder nicht, bevor du sie noch einmal einstellst und möglicherweise Ähnliches erllebst wie jetzt.



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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

die käuferin hat auch geschrieben, dass sie sich schon mit den wellensteyn-anwälten in verbindung gesetzt haben will und es eindeutig eine markenrechtsverletzung sei. aber damit die das beurteilen können, müsste sie denen doch sicherlich die jacke vorlegen oder irgendeinen beleg oder nicht?
und soweit ich weiß, hat sie das nicht. obwohl, sie war ja schon in der einen woche, in der sie die jacke nun hat, bei ihrem anwalt, bei der polizei und in einem store. da war sie doch sicherlich auch schon höchstpersönlich bei den wellensteyn-anwälten...

aber wie immer, weiß ich es einfach nicht sicher. was mich nur wundert ist, dass sie den ganzen aufwand betreibt, (anwalts-)kosten hat, mir ca. 300 mega aufgeregte mails geschrieben hat, in denen sie erst völlig ausflippt mit zig androhungen und am ende immer schreibt, ach oder sie überweisen mir einfach mein geld und sie sei ja so gütig, dass sie es dann dabei belassen würde.

ach und sie schreibt, dass sie 30% des verkaufspreises per schadensersatz geltend machen könnte. wo ist da der sinn?

das passt doch alles hinten und vorne nicht. aber ich weiß es einfach nicht. wie halt geschrieben wurde, den ultimativen rat kann man nicht geben. das ist doch zum verrücktwerden...


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#16
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Vielleicht spinnt die Dame ein bisschen oder ist hyperaktiv, so etwas soll es geben.

Vor den Wellensteyn Anwälten brauchst du deshalb schon keine Angst zu haben, weil es sich um einen Privatverkauf handelt. Eine Markenrechtsverletzung ist nur im geschäftlichen Verkehr beachtlich.

Du könntest natürlich auch Risiko spielen und darauf bestehen, dass dir der schriftliche Beweis vorgelegt wird. Sie war ja angeblich schon im Shop, also kann dieser ihr das ja auch bestätigen.



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

habe sie jetzt auf den beleg angesprochen, sie hat auch gleich geantwortet: das sie keinen beleg hat, außen aber irgendwelche taschen fehlen würden, die druckknöpfe aus plastik wären und kein original-label da wäre. habe jetzt noch mal meine bilder mit dem originalbild verglichen und kann bei den taschen keinen unterschied feststellen, sind alle da und ein label ist auch zu sehen. ob die knöpfe nun aus plastik sind, kann ich so nicht sagen, vllt will sie welche aus gold, ich weiß es nicht. und für eine weitere prüfung hätten sie die jacke aufreißen müssen, das wollte sie nicht...

und natürlich habe ich noch eine frage....:
hier mal ein auszug aus ihrer mail:
"...Die Anwälte setzen sich mit Ihnen nur in Verbindung, wenn Sie die Jacke nicht zurücknehmen, denn dann muss ich diese Jacke als Beweis vorlegen. Dann sind Sie die Jacke auf jeden Fall los (...) Ich bekomme mein Geld auf jeden Fall wieder - denn die Jacke ist eindeutig ein Fake. Wenn Sie das so wollen - Sie können es gerne haben. Wenn Sie die Jacke zurück haben, dann passiert Ihnen nichts. Ich habe wirklich jetzt die Nase voll von Ihrem Hick-Hack!! Was soll das ganze Theater???..."

quote:
Vor den Wellensteyn Anwälten brauchst du deshalb schon keine Angst zu haben, weil es sich um einen Privatverkauf handelt. Eine Markenrechtsverletzung ist nur im geschäftlichen Verkehr beachtlich.


habe hier in einem anderen thema gelesen, dass die auch vor privatleuten keinen halt machen, da das auch geschäftsschädigend sei. sie behauptet das ja ebenso. was stimmt denn nun? muss ich hinsichtlich der anwälte was befürchten und wäre ich die jacke dann wirklich los? und höre ich evtl von den anwälten was, selbst wenn sie mir die jacke schickt? fragen über fragen... danke schon mal im voraus :) aber ich will nur sicher sein.



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#18
 Von 
bogus1
Status:
Master
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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
marvanni
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

so, habe ihr jetzt die nachnahme sache bestätigt. bin froh, wenn die sache vorbei ist und ich mir keine absurden und albernen mails mehr durchlesen muss.
sobald die jacke hier ist, werde ich sie prüfen gehen. dann wird sich zeigen, wer glück gehabt hat...

quote:
Hier ist ausführlich die Problematik dargelegt, ein ähnlicher Fall, auch ein Hin und her der besonderen Art. Leider wissen wir nicht, wie es letztlich ausgegangen ist.

http://www.123recht.net/gefaelschte-gitarre-was-kann-passieren-__f140509.html


hm... hätte mich jetzt auch mal interessiert, was dabei rausgekommen ist... da sieht man mal, dass solche leute ohne wirkliche probleme wohl überall lauern.

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