falsche Beschreibung - habe ich ein Recht auf Reparatur?

17. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
naujoks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
falsche Beschreibung - habe ich ein Recht auf Reparatur?

Hallo,
ich habe das Forum schon durchsucht, aber das passt alles nicht so richtig.

Ich bin also der Gewinner dieser Auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2431307419&category=18307&rd=1

Der Gabelstapler soll wie beschrieben einen Wandlerschaden haben (so heisst dort das Getriebe). Bei einer telefonischen Nachfrage hat man auch keine weiteren Mängel genannt.
Jetzt will ich ihn abholen und habe vor Ort einen Pobelauf des Motors gefordert. Der Werkstattleiter bekommt ihn aber nicht an. Hier liegt auch ein Schaden vor.

Kann ich jetzt vom Vertrag zurücktreten ohne die 20% zu zahlen? Oder habe ich ein Recht auf Reparatur? Ich wäre auch mit einer Preisminderung einverstanden. Aber der Verkäufer
stellt sich erstmal quer. Er meint mit Bastlerfahrzeug hat er alle weiteren Defekte mit eingeschlossen.

Vielen Dank schonmal.
Dirk Naujoks

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
naujoks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

schade, hat denn Keiner eine Idee was mein Recht oder auch Pflicht ist?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
naujoks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

schade, hat denn Keiner eine Idee was mein Recht oder auch Pflicht ist?

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Fachmännischen Rat kann ich dir leider nicht geben..
Aber... die Artikelbeschreibung ist sehr dürftig.
Ich persönlich denke, du kannst nur darauf hoffen, dass der Verkäufer dir vielleicht doch etwas entgegen kommt. Denn er hat nicht geschrieben, dass der Stapler noch fahrbar ist und außerdem als Bastlerfahrzeug deklariert. Ich wüßte jetzt nicht wie du ihm da irgendwie was vorwerfen könntest... zumal du die Telefonate ja nicht als Beweis nehmen kannst. Hätte er dir schriftlich gegeben, dass nur der eine Schaden dran ist, dann würds anders aussehen... denke ich mal.

Gruß
Nina

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#4
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

achja, hab grade gesehen...
dein toller Verkäufer ist auch gerade von einem Kauf zurück getreten. Schau mal unter seinen Bewertungen!!

Nina

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,
man sollte mal prüfen, ob in diesem Fall ein 14-tägiges Rückgaberecht besteht, da der Verkäufer anscheinend ein Händler ist.
Damit tritt man auch nicht vom Vertrag zurück.

Gruß
epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
naujoks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

also ein Händler ist er auf jeden Fall. Habe ich bei jedem Händler ein 14tägiges Rückgaberecht? oder gilt das nur für den Fernabsatz.

Das wäre eigentlich die Lösung. Aber er will noch die 20% pauschal als Aufwandsentschädigung haben.

@Nina
vorwerfen hört sich so streng an. Aber ich habe einen Stapler mit defektem Getriebe ersteigert (wie beschrieben). Mit def. Getriebe UND Motor hätte ich nicht so viel geboten.

Gruss
Dirk

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#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

"Aber er will noch die 20% pauschal als Aufwandsentschädigung haben."

Sie gehen hin und zahlen.
Damit ist der Vertrag erfüllt.
Dann geben Sie das Ding sofort zurück.

Sollte aber vorher wirklich juristisch abgeklärt werden!

Gruß
epoeri

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#8
 Von 
kleebi
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

mir fiel eben nix besseres ein als "vorwerfen", hatte nen kreatives Blackout ;)

Nina

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Anhand seiner bisherigen Auktionen - alles Fahrzeuge - kann man schon sehen, dass er Händler ist - und zwar offensichtlich ein ganz windiger Hund.

Erstens kann ein Händler die Gewährleistung nicht ausschließen - nur auf ein Jahr verringern. Die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" ist völlig ohne Bedeutung - ist auch gerichtlich schon geklärt - die Gewährleistung trifft ihn troztdem und zwar nun volle 2 Jahre.
Alle Mängel, außer dem Getriebe, sind von der Gewärhleistung umfasst - der Käufer könnte also die Reparatur des Motors verlangen und wenn denen das nicht möglich ist, vom Vertrag zurücktreten.

Außerdem besteht auch hier ein Widerrufsrecht aufgrund der Fernabsatzrichtlinien. Er ist Händler, der Vertrag wurde über ebay geschlossen, Ausschlussgründe sehe ich keine - eine Belehrung über dieses Recht fehlt im Angebot - also keine Frist für das Widerrufsrecht zu beachten.

Also einfach widerrufen und fertig. Die 20% müssen Sie natürlich nicht zahlen.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
naujoks
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Das hört sich ja gut an. Es scheint ja doch noch ein schöner TAg zuwerden. ;)

Dann muss er ja auch die Mwst. ausweisen. Lt. Ebayrichtlinien müssen diese im Preis enthalten sein. Da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, dürfte mein Preis ja eh um 16% niedriger sein. Oder?

Also vielen Dank an alle

Grüsse
Dirk

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