falsche artikelbeschreibung - quad

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
driv3r206
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche artikelbeschreibung - quad

hallo,

ich habe bei ebay ein quad gekauft. leider stellte ich erst nach dem anmelden und der ersten fahrt fest, dass die artikelbeschreibung nicht korrekt war. der verkäufer meint, er müsse angemeldetet quads nicht zurücknehmen. stimmt das?
in der artikelbeschreibung standen 11 kw und scheibenbremsen, es sind aber nur 9kw und trommelbremsen.
vielen dank schonmal driv3r206




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

das sich der Verkäufer an die von ihm gemachten Angaben halten muss hat mit der Anmeldung nichts zu tun. evtl. stelklt sich die Frage, ob Sie die Mängel vor Inbetriebnahme hätten bemerken können. Gemeinhin spielt dies jedoch keine Rolle, wenn Sie nicht gerade KFZ-Mechaniker sind. Ich würde hier entweder selbst Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises (minus einer kleinen Gebühr für die bisher erfolgte Nutzung) fordern oder direkt einen Anwalt aufsuchen und die Geschichte über diesen Abwickeln lassen. Die unterschiedlichen kW Angaben, die in diesem Segment bereits einen Unterschied ausmachen, berechtigen Sie aus meiner Sicht dazu.

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