falsches bild in der artikelanzeige und beschreibung

5. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)
falsches bild in der artikelanzeige und beschreibung

hallo,
ich habe am 1.11.-- auf ein parfüm von (vermeintlich) hugo boss geboten. auf der hauptseite -wie auch direkt in der artikelbeschreibung war die original flasche von hugo boss zu sehen , sowie in der beschreibung die aussage ***Original Deep Red *Boss ** - Eau de Toilette
100 ml
Originalparfüm in Originalverpackung - Nagel Neu und noch nie benutzt!!!
Kein Tester!!! *** zumindest hatte ich auch nur bis dahin gelesen :-( ich wollte am darauffolgenden tag sehen wie mein gebot steht und habe dabei weiter gelesen , dabei sah ich das da etwas von einem herrenduft steht , habe sofort morgens um 7.00 mit dem verkäufer kontakt aufgenommen und ihn darum gebeten mein gebot zurückzunehmen....keine reaktion , gebotsende war am selben tag um 20.38 und wie sollte es auch anders sein habe ich die auktion gewonnen . habe danach nochmals kontakt mit dem verkäufer aufgenommen , schrieb ihm, ich zahle diesen artikel nicht da es sich um einen herrenduft handelt (wobei mir nicht bewusst war das hugo boss deep red einen herrenduft herausbrachte) was ja auch nicht andem war !!! denn nach mitteilung des verkäufers, würde es sich hierbei um den damenduft handeln und er beziehe die artikel teilweise aus dem ausland , flaschen wären ähnlich , duft wäre wohl noch besser als normal blabla.
schreib ihm dann wieder das ich unter diesen umständen auf keinen fall diesen artikel bezahlen werde , statt auf meine angelegenheit einzugehen ,fragte er nach meinem alter , und bietet mir ein geschäft mit nachgemachten düften die ich doch verkaufen könnte .
das läuft doch schon unter betrug

habe ihm jetzt geschrieben das ich das meinem anwalt übergeben werde, was ich normal ja nicht tun will ........nur wie geht man mit solchen typen um ?

Problem bei eBay und Co?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 316x hilfreich)

Ein Tip:Man kann ein Gebot auch selber zurücknehmen!(ist nicht ganz leicht das "Formular" zu finden...)
Ansonsten einfach nicht bezahlen,bei neg.Bewertung entsprechend retour!
Immerhin ist die Artikelbeschreibung irreführend!

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#2
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

jo ich sehe auch nicht ein für solch einen mist zu zahlen , hatte heute (per mail) gefragt ob das thema nun endlich vom tisch wäre ,weil er nie konkret auf die sache selber eingeht, daraufhin kam die antwort , das wäre noch NICHT erledigt ........bin echt stinkig über solche aktionen

aber sag mir bitte, wie geht das mit der rücknahme?

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Artikelnummer ?

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#4
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

*7110249716*

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 316x hilfreich)

Also,
du klickst oben auf "Hilfe",dann etwa in Seitenmitte auf "Kaufen",dort den Punkt "3.Kann ich...",dann ist unten ein link"Formular zur Gebotsrücknahme".
Bis zum nächsten mal hast du es wieder vergessen...;)
Man sollte das nicht zu oft machen,die Gründe sind stark eingeschränkt(muß man etwas "flexibel"sehen)
Besser vorher genau lesen und überlegen!

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#6
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

@ schnee-einsiedel , jo mag sein das ich das wieder vergesse....soll für mich ja auch nicht zum sport werden, absolut gar nicht . und du hast auch vollkommen recht das man bei ebay wirklich ALLES lesen sollte ,hab mich leider echt von diesem bild (original) und von den ersten sätzen leiten lassen, die ja im normalfall auch eindeutig waren . denn der verkäufer hat den artikel ja auch als original duft angeboten :(

-- Editiert von silence07 am 05.11.2004 21:04:03

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#7
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Was ist an dem Bild und der Artikelbeschreibung falsch? Sie haben den Artikel doch gar nicht. Ohne einen Beweis kann man auch keinen Betrug nachweisen.

Zurücktreten vom Vertrag könnten sie wegen Irrtum, aber da steh eingentlich groß 'für den Mann' da. Finde daher 'Irrtum' doch irgendwie aus der Luft gegriffen.

Wenn sie den VK eine reinwischen wollen quetschen sie ihn weiter aus, fragen die nach Marken von den er gefälschte Exemplare verkauft und leiten sie das denn an die Markeninhaber weiter. Sollen die sich doch damit beschäftigen, warum wollen sie einen Anwalt bezahlen sowas nachzugehen?
(und sie haben immernoch kein Beweis in der Hand bis auf eine E-Mail die wohl jeder geschrieben haben kann... da könnte der VK plötzlich mit den dollsten Ausreden kommen).

Sie könnens auch der Polizei melden. Das kostet sie nichts.

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#8
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

jo, nur soweit denke ich muss niemand gehen, das mit dem anwalt war ja auch mehr eine ansage von mir um ihn endlich mal dazu zu bewegen auf das eigentliche anliegen einzugehen
und zu den ganzen mails , die wurden ALLE als antwortschreiben auf meine bitte hin ÜBER EBAY -mit dem verkäufer kontakt aufnehmen-beantwortet

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#9
 Von 
DDuesentrieb
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

aua...

Ich verkaufe von DAUGLAS Parfüme egal welche sie müssen mich fragen und ich sende ihnen eine lieste mit den Parfüms die ich Verkaufe es lohnt sich sehr weil ich sie alle billiger verkaufe nur nagel neue original verpackte Parfürms ohne beschrieftung sofort vom prduzenten DAUGLAS.

Wie ich heute von Duaglas erfaren habe sind die flaschen enlich

Wer hat Lust bei DOUGLAS oder BOSS mal Bescheid zu sagen?

Bei den ganzen Fehlern kann man auch darauf kommen, dass das Parfüm original ist, als Lieferant Douglas. Ob Herren oder Damenduft könnte damit auch ein Paste&Copy-Fehler sein.
Auktion erstellt über Verkaufsmanager Pro...

Meiner Ansicht nach riecht es hier nach...

Die Bewertungsseite von ihm ist erste Sahne. Nachsehen und lachen. *g*
Am Besten: Der Text vieler Antworten von ihm ist identisch mit der Bewertung eines anderen. Und: Er ist wohl schon einmal mit Zweitaccount gekegelt worden: blauwotkan.

Auf anderer Seite traurig, dass solche Leute noch auf ebay (wie schreibt er: ebey) handeln dürfen.

Meine Meinung: Kein Anwalt (da ist nix zu zurückzuholen), dem Kauf aufgrund Plagiat widersprechen, oder ein echtes Parfüm annehmen - das aufgrund der Bewertungen aber nur über Treuhand. Falls unecht, vielleicht bei Douglas anfragen und als Beweismittel gegen eine richtige Flasche tauschen (ganz gemein - legal?).

DD

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#10
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

so nachdem ich ihm nun schrieb das ich das einem anwalt übergeben werde (was ich voerst natürlich NICHT tun werde), kommt nix mehr von ihm.

habe jetzt schonl 2 mal versucht mit ebay kontakt aufzunehmen, aber auch von da bisher keine reaktion, werde das an ebay weitergeben , sollen die sich um solche leute in ihrem unternehmen kümmern . und wenn auch das nichts hilft naja dann kann/muss man evtl. andere schritte in die wege leiten.
habe jedenfals keine lust mich von so einem an der nase herumführen zu lassen .

bin mal gespannt ob da nun noch forderungen von seiner seite kommen :)

gibt es denn noch eine andere möglichkeit mit ebay kontakt aufzunehmen , ohne diese vorgefertigten fragen und antworten-wo man die möglichkeit hat selber etwas zu dem sachverhalt zu schreiben?

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#11
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Mal aus meiner Mailbox:

eBay-Kundenservice: decswebhelp@ebay.de

Vielleicht wird man da aber ignoriert wenn man nicht über ihre Webseite schreibt und so keine Referenznummer in der Betreffzeile hat.

-- Editiert von trebor am 06.11.2004 09:48:44

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

ich hatte ja nichtmal eine möglichkeit bezug zu einem artikel -sprich artikelnummer eingeben- gehabt, vielleicht reagieren die aus diesem grunde nicht ?es muss doch aber eine möglichkeit geben ganz konkret mit angabe der artikelnummer, und genauem sachverhalt an ebay heranzukommen.....man fällt da echt so langsam vom glauben ab. :(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

trebor.... leider kommt da eine fehlermeldung ungültige syntax :(

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

hallo, habe soeben von diesem verkäufer eine mail erhalten , das ich die ware(kopiere):
*** natürlich werden sie mir das parfüm bezahlen ohne wen und aber sie haben den artikel ersteigert also müssen sie ihn auch kaufen *** so also muss ich diesen schmarren jetzt tatsächlich bezahlen?
habe ich ein recht auf den originalen boss artikel-also kein nachgemachtes- denn er hatte das ja auch groß und breit als original usw. deklariert .
sollte ich ihn im vorfeld darüber informieren das ich dann auf einen original artikel bestehe, anderfalls evtl. eine anzeige erstatten werde???? was wenn ich das jetzt zahle und er mir keine ware schickt?
sowas kann einem echt den spaß an ebay vermiesen :(

verstehe echt nicht das solche leute bei ebay überhaupt noch erlaubt sind

würde zu gerne mal wissen was ich für eine rechtliche grundlage habe , nur dazu müsste ebay sich mal rühren, und mir die möglichkeit geben was dazu zu schreiben

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 316x hilfreich)

Was befürchtest du, wenn du einfach nicht bezahlst?(außer evtl.neg.Bewertung)
Wenn du aber bezahlst,kannst du davon ausgehen,NICHT die abgebildete Flasche zu bekommen!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

gut mit einer negativen bewertung kann ich unter umständen leben, wenns dabei nur bleibt .wäre zwar ärgerlich aber nicht soo schlimm.

mich interessiert ja nur , ob ich auch das recht habe nicht zu zahlen? wie siehts damit denn aus?hat er nun falsche angaben gemacht , oder war ich nur zu blöde das geschmiere richtig zu deuten oder zu lesen???

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 316x hilfreich)

Er hat am 29.10.(also vor deinem Gebot)hinzugefügt,daß die "Flaschen enlich" sind,was man ja wohl als Hinweis auf das falsche Bild verstehen muß!
Ein "Recht" auf nicht bezahlen würde dir wohl nur ein Richter attestieren können...
Ich würde ihm vorschlagen,die Ware dem Zweitbieter anzubieten und ihn nicht neg. zu bewerten,wenn er dies auch bei dir nicht macht!
Kontakt zu ebay halte ich für unangebracht...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

das hatte ich ihm ja schon zuvor gesagt , die ware dem vorbieter anzubieten .......was er ja augenscheinlich NICHT tun wollte

gut er hat das hinzugefügt, dennoch hat er groß und breit mit einem originalartikel geworben

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 316x hilfreich)

Das "original" bezieht sich ja wohl auf "deep red boss",aber nicht auf das Bild mit "Hugo"...
Ist schon ne verzwickte Sache...:)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

jo aber er hat doch ausdrücklich geschrieben, ich kopiere : Original Deep Red *Boss ** - Eau de Toilette
100 ml
Originalparfüm in Originalverpackung - Nagel Neu und noch nie benutzt!!!
Kein Tester!!!
oder iss boss nicht gleich boss? :) anscheinend ja in diesem falle wohl nicht.......man man muss noch ne menge lernen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

ausserdem mach dir mal die mühe und schau dir die anderen aktionen an , da steht überall geenau das gleiche .....wobei sich dann bei mir die frage stellt iss das nicht schon ein gewerbetreibener?

0x Hilfreiche Antwort

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