fernseher ohne original-rechnung

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
seben
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
fernseher ohne original-rechnung

hallo,
ich habe einen fernseher mit folgenden angaben des verkäufers ersteigert (sofort-kauf):
"Der Fernseher ist 5 Monate alt und in einem absolut neuwertigem Zustand. Das Gerät ist technisch 100% einwandfrei. Gesamtpreis (orig. Kaufpreis) mit Bodenstand Silber (Standfuß): 2998,99 €"

bevor ich das geld überweise, wollte ich zur sicherheit die kopie des original-kaufbelegs. 1. wg. der herstellergarantie und 2. um sicher zu gehen, dass der fernseher tatsächlich 2.998 eur gekostet hat.
jetzt sagt mir der verkäufer, dass er die rechnung nicht mehr finden kann.

nach meiner auffassung verliert der fernseher somit seine herstellergarantie. ich sehe mich nicht mehr an den kaufvertrag gebunden, weil das nach meinem ermessen ein mangel ist, der in der beschreibung nicht erwähnt wurde.

ist das richtig?

grüße
seb.

-- Editiert von seben am 11.02.2008 10:23:29




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 658x hilfreich)

In der Auktion steht nichta davon, dass das Gerät mit Kaufbeleg/Herstellergarantie ersteigert wurde.

Wie teuer das Gerät tatsächlich ist/war, können Sie doch auf den Herstellerseiten eruieren.

Ein Grund dafür, dass Geschäft rückabzuwickeln besteht m. E. nicht.

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 253x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

Es wurde kein Kaufbeleg mit angeboten, Restgarantie wurde auch nicht erwähnt.

Es ist einfach:
Der erzielte Endpreis ist entsprechend geringer als ein gleichwertiger Fernseher mit Kaufbeleg gebracht hätte.
Jetzt diese Belege einzufordern dürfte nicht gehe, waren sie doch nie Teil der Auktion.

Und wieder frage ich mich:
Warum klärt man so etwas nicht einfach vor dem ersteigern? Ein VK, der solche Belege hat, wird diese auch in die Artikelbeschreibung mit aufnehmen.

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#5
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich versteh nicht, warum kann man sowas nicht im Vorfeld abklären ?
Da hätte ich dem VK. geschrieben, liegt n Originalrechnung vor oder nicht ?
Wenn ja, soll er das Angebot entsprechend ergänzen(Namen schwärzen) und n Kopie zukommen lassen.
Tut er das nicht, denn wäre für mich alles klar, Finger von lassen und weiter ziehen.
Was natürlich noch nichts heißen mag ...

Sorry, aber wo bleibt bitte euer gesunder Menschenversand ? Die Problemchen die hier und in den anderen tausenden Foren ankommen, 98% sind es selber schuld - anderes Fazit gibt es für mich nicht.

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#6
 Von 
seben
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

... im vorfeld abklären ist gut gesagt. ich frage mich, ob ich wirklich jeden denkbaren mangel im vorfeld aklären muß, um gegen ihn geschützt zu sein.
ok, da stand nicht, dass eine rechnung dabei ist. da stand aber auch nicht, dass KEINE rechnung dabei ist. und wenn mir jemand sagt, dass ein gerät 5 monate alt ist - also nach deutschem recht noch garantiefähig - so muss ich doch ersteinmal davon ausgehen/erwarten können, dass mir diese garantie auch zugänglich gemacht wird. die rechnung gehört doch dazu!
oder??

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#7
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

@seben - ist ja alles nicht persönlich gemeint. Zudem bei solch teuren Sachen, wo kommt her ? Hat er sich vielleicht übernommen damit ? Hat jemand sowas vielleicht auf Raten gekauft ? Verpackung/Transport, war da irgends was geregelt ? Bei dieser Preislage braucht es n entsprechende dem Preis angepßte Transportversicherung, kostet natürlich mehr, war davon was erwähnt ? Treuhandkonto ?

Sorry, aber solche Sachen(Preis) aus der Ferne kaufen, Nee Danke!

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#8
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 305x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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