freiwillige eBay-Account-Überlassung

6. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
tears
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
freiwillige eBay-Account-Überlassung

Habe Ende August ein Navi TomTom Rider Europe per Sofort-Kauf bei Ebay gekauft. 4 Tage später kam die Nachricht von eBay, dass das Angebot entfernt wurde. Der Kaufpreis konnte über die Bank nicht zurückgeholt werden. Der Verkäufer gibt an, seinen Account einer Firma gegen Entgelt zur Verfügung gestellt zu haben, die natürlich auch die Zahlungen erhalten hat. Er selber hätte mit den Verkäufen nichts zu tun und bereits Strafanzeige gegen die Firma erstattet. Eine Anzeige meinerseits gegen den Verkäufer habe ich bereits gestellt. Hat jemand bereits Erfahrung mit so etwas gemacht? Ist das Geld "futsch"?

-----------------
" "

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

Das mit der Anzeige gegen den bisherigen Account-Inhaber war schon richtig.

Denn - Aenderung der Registrierungsdaten auf eine andere Person
(unzulaessige eBay Mitgliedskontenuebertragung).

In den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen heisst es hierzu unter §2
Abs. 6: Ein Mitgliedskonto ist nicht uebertragbar. eBay Mitgliedskonten
sind personengebunden. Ein Mitglied erwirbt sich im Laufe seiner
Aktivitaeten auf unserem Marktplatz einen gewissen Ruf in Form seiner
Bewertungspunkte. Anhand dieser Bewertungspunkte koennen sich
potentielle Handelsparnter ueber die Zuverlaessigkeit und Seriositaet
des Mitgliedes informieren und dann entscheiden, ob sie mit diesem
Mitglied ueber unseren Online Marktplatz einen Kaufvertrag abschliessen
moechten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1432
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tears
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Für den Käuferschutz braucht es noch etwas. Mein Kauf wurde von eBay gelöscht, so dass ich die Seite nicht mehr anschauen kann. Meine Bank versucht seit 3 Tagen mit der Empfängerbank in Kontakt zu kommen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen