gebrauchtes Gerät ist defekt - Rechtsmittel?

30. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Paterre
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gebrauchtes Gerät ist defekt - Rechtsmittel?

Hallo,

erst einmal ein Lob an das Forum, das mit bereits in einigen Fällen geholfen hat, ohne dass ich mich anmelden musste. Dieses Mal liegt es etwas komplizierter und daher hoffe ich auf eure Hilfe. Ich habe vor etwa einem Monat ein Handy bei eBay ersteigert.
Das Gerät lief in der Kategorie

"Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers"

ohne Verweis auf Privatauktion oder weiteren Haftungsausschluss, lediglich mit der Empfehlung als Bastlergerät im Auktionstext.

Das Gerät (ein Handy mit zwei Displays) hatte einen Defekt, der in der Auktion beschrieben war. Ich versuche die Beschreibung des Verkäufers nun sinngemäß und mit Vorsicht widerzugeben, da die Formulierung meiner Meinung nach der eigentliche Knackpunkt ist: So hieß es, das Außendisplay sei nicht funktionstüchtig und es ginge nur an wenn man es läd. Direkt im Anschluss schrieb der Verkäufer er habe das Handy vorne geöffnet um zu prüfen, ob das Kabel zum Display abgegangen sei.

Auch aufgrund des Verkaufs als gebrauchtes (und nicht als defektes) Gerät und der Erläuterung eines Reparaturversuchs am Außendisplay ging ich nun davon aus, dass das Außendisplay des Handys zwar nicht funktioniere, das Hauptdisplay jedoch schon.

Ich erhielt das Handy (leider kein Paypal-Kauf - nun weiß ich warum) in einem völlig anderen Zustand:
Zunächst fiel es mir aus der Packung in Teilen entgegen. Der Verkäufer hatte es aufgeschraubt, er hatte die Schrauben jedoch nicht wieder eingesetzt und sie waren in der Packung auch nicht enthalten. Desweiteren fehlte eine kleine Abdeckung des Gehäuses. Ich versuchte nun das Gerät anzuschalten und musste feststellen, dass gar nichts ging. Es ging auch nicht an, wenn man das Ladekabel einsteckte, es zeigte lediglich auf beiden Displays die Ladeanzeige an.
Ich habe schließlich im Gerät weitere Defekte gefunden, die sollen hier jedoch nachrangig sein. Mir ging es um eine Täuschung durch die Be- und Ausschreibung des Artikels (als "gebraucht und funktionsfähig").

Ich habe also den Verkäufer kontaktiert und der Austausch schien mir anfangs auch sehr vernünftig. Er räumte Fehler ein und bot mir 40 € Rückerstattung (Kaufpreis in etwa das doppelte). Ich sagte, ich sei einverstanden würde jedoch nochmal das Gerät prüfen und ihm dann sagen, ob ich auf Rücksendung bestehen würde oder das Angebot annehme. Ich fand wie gesagt Fehler und verlangte 50 € oder Rücksendung. Darauf ging der Verkäufer gar nicht ein, bis ich eine Beschwerde bei eBay einlegte. Nun redete der Verkäufer erst von 20 €, dann wieder von 40 € und letztlich stimmte er den 50 € auch zu (unter der Forderung ich dürfe nichts schlechtes in die Bewertung schreiben) und meinte er würde mir den Betrag "in den nächsten Tagen" überweisen. Nachdem 10 Tage später noch immer nichts da war verlangte ich von ihm die Rücknahme des Gerätes. Auch darauf reagierte er nicht mehr, weswegen ich den Fall schloss und eine schlechte Bewertung abgab.

Ich möchte Rechtsmittel einlegen, bin mir aber unsicher, auf welche Grundlage ich mich in diesem Fall berufen sollte bzw. wie ich weiter vernünftig vorgehe (Anwalt einschalten, selbst eine Mahnung schreiben, etc.).

Vielleicht hat einer von euch einen Vorschlag. Ich will das so nicht auf mir sitzen lassen.

Liebe Grüße!

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,
ein typischer fall, wie er zu 100ten bei ebay täglich läuft. Eine eigene Mahnung wird nicht viel bringen, wenn der typ auf stur macht.

Mein Tipp:

1. Beweise des Schriftverkehr sichern durch ausdrucken+abspeichern

2. Das Teil mit alles was du erhalten hast an den Verkäufer zurückschicken, versichert als Paket mit Sendungsnummer. Quittung aufheben. Ideal, wenn ein Zeuge noch mit zur Post geht, ist aber kein Muss.
Brief beilegen und unter Fristsetzung xx.xx.2010 zur Rückzahlung auffordern sowie gerichtliche Schritte und Strafanzeige wegen Betrugs androhen.Gleichzeitig dies nochmals über eBay Mail verschicken und ausdrucken/ablegen.

3. Wenn keine Reaktion, zum Anwalt gehen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten

-----------------
"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

-- Editiert am 30.09.2010 12:03

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paterre
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die zügige Antwort,

das hatte ich auch überlegt nur war ich mir nicht sicher, wie es mit den Erfolgsaussichten steht. Wenn ich nachher das Gerät nicht mehr in der Hand habe, was kann ich dann noch beweisen? Mit Einschaltung eines Anwalts habe ich bereits gedroht, der Verkäufer zieht sich nun gänzlich zurück und meint es sei allein meine Schuld wenn ich ein Bastlergerät kaufe und erwarte, dass es nicht funktioniert.

Nachtrag: Ich hatte auch bereits eine Frist bis Montag gesetzt, aber ich bezweifle, dass der Verkäufer irgendetwas ohne Briefkopf eines Anwalts macht. Ich würde auch gerne wissen, ob es nur mir so geht, oder ob anderen die Formulierung ebenso eindeutig missleitend vorkommt.
Abgesehen davon: Was ist die schriftliche Einräumung von Schuld des Verkäufers wert?

-- Editiert am 30.09.2010 12:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

du musst zuerst den Käufer wirksam in Verzug setzen, daher musst du ihm mMn die Fristsetzung schriftlich mitteilen.

Wenn du Beweise gesichert hast bzw. einen Zeugen hast, der genau den Sachverhalt bestätigen kann und aussagen kann, dass das Handy genau die defekte hat, dann bestehen gute Aussichten auf Erfolg mMn vor Gericht.

Die ganz genauen Erfolgsaussichten kann dir natürlich nur ein Anwalt nennen - da dies ein Laienforum ist.

quote:
meint es sei allein meine Schuld wenn ich ein Bastlergerät kaufe und erwarte, dass es nicht funktioniert.

Völliger Quatsch, das mit dem Display war bekannt, jedoch stand nichts davon, dass Schrauben gelöst sind bzw. das Ding nicht geht. So etwas nennt man verschweigen von Eigenschaften.

quote:
achtrag: Ich hatte auch bereits eine Frist bis Montag gesetzt,
per Ebay Mail und Einschreiben?

quote:
Ich würde auch gerne wissen, ob es nur mir so geht, oder ob anderen die Formulierung ebenso eindeutig missleitend vorkommt.
Ob dies missverständlich ist kann nur ein Richter beurteilen 10 Leute sagen ja 10 leute nein.

quote:
Was ist die schriftliche Einräumung von Schuld des Verkäufers wert?

Sie kann für eine Beweisaufnahme hilfreich sein

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

0x Hilfreiche Antwort

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