Ich habe ein gebrauchtes iphone für etwa 60e bei ebay erstanden. Der Verkäufer sicherte den einwandfreuen Zustand des Gerätes, räumte aber ein, dass der Akuu schon mal schnell leer ginge.
Soweit OK
Als ich das Gerät neu einrichten wollte, stürzte die Software regelmäßig ab. Dies auch ohne zutun oder erkennbaren Grund. Ich reklamierte dies sofort uns eröffnete einen Rückgabefall bei ebay. Der Verkäufer stellt sich stur und sagt nur das Gerät habe bei ihn korrekt funktioniert und sei noch nie abgestürzt. Dafür habe er auch Zeugen. Nun habe ich nicht falsche smit dem Gerät gemacht und kann es nicht nutzen. Einen Auschluss der Sachmnängelhaftung für das gebrauchte Teil hat der Verkäufer (augenscheinlich ebenso privat wie ich) nicht gemacht. Demnach sollte ich den Mängel geltend machen können und Anrecht auf Reparatur oder Rückabwicklung haben oder?
Er stellt sich jedoch weiter Stur, selbst die für ihn kostenfreie Rücksendung meinerseite lehnt er ab.
Gibt es einen Weg ohne Klage bzw hätte diese (bei dem Betrag) Erfolg - oder kostet mich dies nachher noch mehr?
Ach ja, die Adresse bzw Personalien des in ebay hinterlegten Verkäufers weicht ebenfalls erheblich von der Absenderadresse ab. Ggf ist dies auch von Bedeutung.
-- Editiert von SteigerMan am 12.07.2018 19:35
gebrauchtes iphone per ebay
12. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juli 2018 | 19:33
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 45x hilfreich)
gebrauchtes iphone per ebay
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2018 | 19:41
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo
Ja und nein! Kannst du auch beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war noch bevor der VK es an das Versandunternehmen gegeben hat? Diesen Beweis musst du noch anbringen, dann hast du Anspruch auf die beseitigung des Mangels...Zitat:Demnach sollte ich den Mängel geltend machen können und Anrecht auf Reparatur oder Rückabwicklung haben oder?
#2
Antwort vom 13. Juli 2018 | 06:58
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 45x hilfreich)
Also ist die Sachmängelhaftung bei Privatkäufen quasi wertlos. Wer kann schon beweisen, dass der Mangel vorher schon da war...
Dies mag im Einzelfall zwar gelingen, i.d.R. jedoch sicher nicht...
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