Angeomen:
Vor über einer Woche wurden von einem Käufer bei eBay
LED-Standlichter gekauft.
Die Artikel sind genehmigungspflichtig.
Der Verkäufer schrieb in der Artikelbeschreibung, die Kfz-Teile hätten ein E-Zeichen, wären somit zugelassen.
Es stellt sich durch betrachten des E-Zeichen heraus, dass es gefälscht ist.
Der Verkäufer, hätte es als gewerbetreibender in dieser Branche laut Käufer erkennen müssen, das es sich um ein gefälschtes E-Zeichen handelt auch auf grund des sachverhalts dass diese artikel in der Form und Eigenschaft nicht zugelassen werden können. Die Fälschung wurde auch schon vom Bundeskraftfahrtamt ud vom TÜV bestätigt.
Käufer stellt anzeige wegen Betrugs.
Verkäufer verkauft diesen Artikel schpn über 4 Jahre ( ca.200 Stück).
Der Artikel kostet einzeln nur 6 Euro?
Welche Konsequenzen drohen dem Verkäufer?
Wird die Sache fallengelassen nur weil der Artikel einzeln 6 Euro kostete?
Immerhin wird angenommen das wegen dem Verkäufer ca 200 Leute ohne Betriebserlaubnis und Versicherung mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind.
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gefälschte E-Prüfzeichen bei Ebay
27. November 2009
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Frage vom 27. November 2009 | 14:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
gefälschte E-Prüfzeichen bei Ebay
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 27. November 2009 | 16:38
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Welche Konsequenzen drohen dem Verkäufer?
Vermutlich eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
Dabei wäre zu prüfen, ob das hier:
quote:
Der Verkäufer, hätte es als gewerbetreibender in dieser Branche laut Käufer erkennen müssen, das es sich um ein gefälschtes E-Zeichen handelt
auch tatsächlich so ist.
quote:
auf grund des sachverhalts dass diese artikel in der Form und Eigenschaft nicht zugelassen werden können
Das wiederum wird man wohl selbst als Händler mit Kfz-Teilen nicht unbedingt wissen müssen. Ein Handy-Verkäufer kennt in der Regel auch nicht die zugrundeliegende Technik.
Und ein "hätte wissen müssen" ist strafrechtlich unzureichend, das ist nur im Zivilrecht sinnig.
quote:
Wird die Sache fallengelassen nur weil der Artikel einzeln 6 Euro kostete?
Nein. Bei Gewerbsmäßigkeit gibt es keine praktische Geringfügigkeitsgrenze (die sowieso eine Ermessenssache der StA ist).
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