Hallo,
Ich habe über ebey Kleinanzeigen eine SD KArte mit angeblichen 256gb gekauft und per Überweisung bezahlt.
Die Speicherkarte kam 2 Tage später auch an, leider ist sie viel langsamer als angegeben weshalb meine Digicam eine Fehlermeldung ausspuckte. Als ich die Karte mit einem PCProgramm testete stellte sich dann herraus dass es sich um eine Fälschung mit lediglich 256mb handelt.
Auf meine Aufforderung die Karte zurück zu nehmen gab es bisher keine Antwort. Gerade habe ich gesehen, dass das Angebot tatsächlich immernoch, bzw. wieder existiert: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/lexar-1000x-sdxc-micro-sd-karte-class-10-u3-256gb/1230534783-225-17009
Da der VK außerdem weitere SD Karten im Angebot hat, gehe ich natürlich von Betrug aus .
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Den Fall direkt an eBay
melden? Dem VK mit juristischen Konsequenzen drohen? ....Immerhin habe ich Name und Anschrift.
Vielen Dank für die Hilfe!
gefälschte SD karte über ebay Kleinanzeigen gekauft, VK reagiert nicht mehr
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
An eBay würde ich es auf jeden Fall melden, wenn Ihre Ergebnisse sicher sind.
Wenn Sie über PayPal bezahlt haben, dann eröffnen Sie einen Fall, dann kriegen Sie das Geld zurück. Vorher den Verkäufer (Sie haben ja auch die Adresse) anschreiben, am besten per Einwurfeinschreiben zum Nachweis), daß Sie vom Kauf zurück treten. Auch nochmal vom Kauf per Mail zurücktreten.
An sich geht das nicht, da privater Verkäufer. Da aber die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften hat, geht es hier doch. Haben Sie einen Screenshot der ursprünglichen Anzeige?
Das verlinkte Angebot ist tatsächlich "mein Angebot", der Verkäufer hat es anschließend nicht runtergenommen, vermutlich hat er noch mehr (gefälschte?) SD Karten selbigen Typs.
Leider habe ich per Überweisung gezahlt.
Also jetzt Reihenfolge:
1. Fall an Ebay melden
2. Verkäufer nochmal über ebay informieren, dass der Fall gemeldet worden ist
3. Verkäufer per Einwurfschreiben informieren, dass ich vom Kauf zurücktrete, aber
4. SD Karte noch behalten?
Macht es nicht Sinn, die SD Karte direkt per Einschreiben zurückzuschicken? An sich handelt es sich ja nur um 25€, ein langer Briefverkehr ist da denk ich nicht zielführend.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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ZitatMacht es nicht Sinn, die SD Karte direkt per Einschreiben zurückzuschicken? :
Das Beweismittel aus der Hand geben, ist keine so gute Idee
ZitatAn sich geht das nicht, da privater Verkäufer. Da aber die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften hat, geht es hier doch. :
So ist es.
Hmpfz, das ist natürlich blöd jetzt - die kann man nicht zurück ziehen. Als Käufer sollte man möglichst immer mit PayPal zahlen, wegen des Käuferschutz'. Ist quasi todsicher - und genau aus diesem Grund sollte man als Verkäufer niemals PayPal akzeptieren LOLZitatLeider habe ich per Überweisung gezahlt. :
ZitatAlso jetzt Reihenfolge: :
1. Fall an Ebay melden
2. Verkäufer nochmal über ebay informieren, dass der Fall gemeldet worden ist
3. Verkäufer per Einwurfschreiben informieren, dass ich vom Kauf zurücktrete, aber
4. SD Karte noch behalten?
Ja, so würde ich es machen.
Ich würde allerdings im Einwurfeinschreiben noch ausdrücklich das Geld zurückfordern und eine Frist von 14 Tagen mit Datum (also *Absendedatum des Einschreibens + 2 Tage Laufzeit +14 Tage Frist* = zB der 18.11.,wenn Sie es morgen abschicken und ich mich nicht verzählt habe) für die Rückerstattung des Kaufpreises setzen. Und reinschreiben, daß man nach fruchtlosem Verstreichen der Frist rechtliche Schritte einleitet bzw das ganze einem Inkassobüro übergibt. ( Lohnt sich für 25 € zwar nicht, aber das muss man ja nicht dazu schreiben. Vielleicht, vielleicht lässt er sich ja ins Bockshorn jagen.) .
Möglicherweise ist es auch keine soo schlechte Idee, dem Verkäufer im Schreiben mitzuteilen, dass man - falls er den Widerruf aufgrund der zwar zugesichert, aber fehlenden Eigenschaften nicht akzeptiert und den Kaufpreis rückerstattet - Anzeige wegen Betrugs erstatten wird. (Natürlich wird das aller Voraussicht nach direkt eingestellt, aber vielleicht ist der Verkäufer schon früher wegen solcher Sachen aktenkundig geworden und es wird dieses Mal eben nicht mehr eingestellt . Dadurch hat man zwar sein Geld nicht wieder, aber immerhin dem Verkäufer ganz schön an den Karren gefahren. Das tut ja auch gut.)
Die "Androhung", sein Recht wahrzunehmen, ist übrigens keine Erpressung!
Ja, SD Karte noch behalten. Sie können ja dazu schreiben, dass sie nach Erhalt des Geldes die SD-Karte umgehend versenden werden.
Viele Grüße!
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe den FAll jetzt an ebay gemeldet, da es sich aber um ebay-kleinanzeigen und nicht ebay handelt habe ich anschließend die generierte standart Antwort erhalten, man bedauere, dass sich die Geschäftspartner nicht einig geworden sind und seie jetzt informiert, desweiteren wird es aber keine Antwort mehr von ebay geben, bla bla ...
mit anderen Worten: es ist ebay egal!
Den VK habe ich auch nochmal online angeschrieben, dass der FAll an ebay weiter gegeben wurde, natürlich nicht mit Erfolg, ich habe immer noch keine Antwort.
Mir geht es nicht mal so sehr um die 25€, aber der VK hat aktuell ja noch weitere SD Karten im Angebot, es ist also davon auszugehen dass noch andere Käufer betrogen werden, schon schade dass ebay das egal ist
Am Montag werde ich das Einwurfeinschreiben mit Hinweis auf Anzeige wegen Betrugs abgeben, vermute aber mal, dass bis dato noch andere "Kunden" reingelegt werden (ein paar seiner anderen SD KArten sind inzwischen verkauft)
ZitatMir geht es nicht mal so sehr um die 25€, aber der VK hat aktuell ja noch weitere SD Karten im Angebot, es ist also davon auszugehen dass noch andere Käufer betrogen werden :
Wie wäre es, noch eine SD-Karte zu kaufen bzw. von jemand anderem kaufen zu lassen, und bevor vor der Kaufpreis gezahlt wird darum zu bitten die zu liefernde SD-Karte über besagtes PC-Programm als "vertragsgerecht" zu verifizieren ...
Der Markeninhaber (und nur er) könnte eine Strafverfolgung wegen gewerblicher Markenrechtsverletzung beantragen ( weil sein Markenzeichen unerlaubt entweder für überhaupt nicht von ihm stammende SD-Karten benutzt wird, oder für zustandsveränderte Original-Waren ).
Außerdem hätte sich der Verkäufer auch wegen (vollendeten) Betrugs strafbar gemacht, wenn er wissentlich über die Kapazitätsmängel getäuscht hatte.
RK
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