Mahlzeit zusammen,
bis jetzt habe ich gedacht, dass ein Händler, der Ware verschickt,das Versandrisiko trägt. In den AGB eines Händlers, bei dem ich bestellen wollte, habe ich diesen Abschnitt gelesen
>> Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde <<
Ist sowas gültig und kann sich der Händler damit nicht auch ne Abmahnung einhandeln?
Bin gespannt auf Eure Antworten,
Manu
gefahrenübergang beim Versand
2. Oktober 2007
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Frage vom 2. Oktober 2007 | 13:39
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 19x hilfreich)
gefahrenübergang beim Versand
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2007 | 13:53
Von
Status: Lehrling (1323 Beiträge, 202x hilfreich)
reinschreiben in seine agb's kann man viel, aber nicht alles ist so gültig, wie hier.
bei verkauf gewerblich - gewerblich kann das so gelten, nicht aber bei verkauf gewerblich - privat. hier trägt der vk das versandrisiko.
eine abmahnung kann er sich damit natürlich einhandeln.
Und jetzt?
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