gefahrenübergang beim Versand

2. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)
gefahrenübergang beim Versand

Mahlzeit zusammen,

bis jetzt habe ich gedacht, dass ein Händler, der Ware verschickt,das Versandrisiko trägt. In den AGB eines Händlers, bei dem ich bestellen wollte, habe ich diesen Abschnitt gelesen

>> Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde <<

Ist sowas gültig und kann sich der Händler damit nicht auch ne Abmahnung einhandeln?
Bin gespannt auf Eure Antworten,
Manu

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

reinschreiben in seine agb's kann man viel, aber nicht alles ist so gültig, wie hier.

bei verkauf gewerblich - gewerblich kann das so gelten, nicht aber bei verkauf gewerblich - privat. hier trägt der vk das versandrisiko.

eine abmahnung kann er sich damit natürlich einhandeln.

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