gekaufter Artikel wurde dem VK gestohlen????

22. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)
gekaufter Artikel wurde dem VK gestohlen????

Hallo

folgender Fall ich habe gestern Morgen eine Kamera per Sofortkauf für 1,00 Euro bei ebay erworben.

http://www.ebay.de/itm/Spypoint-7-MB-Wildkamera-Uberwachungskamera-Spy-Point-bloodline-/201112436172

Die Kamera soll laut Beschreibung vom VK nur ein halbes Jahr alt sein und neu 299,00 Euro gekostet haben.

Den Kaufpreis habe ich inkl. Versandkosten gleich angewiesen.

Dann kamen Mails vom VK tut Ihm leid pla pla pla Er kann das Gerät nicht liefern.

Auf Anfrage warum Er nicht liefern könne hatte Er dann in einer Mail mitgeteilt das Ihm die Kamera gestohlen wurde???

Ich habe dem VK bereits per Mail geantwortet das ich einen Kaufvertrag mit Ihm geschlossen habe und ich einen gleichwertigen Ersatz haben möchte - Also eine Kamera gleichen Models welche ca. ein halbes Jahr alt ist.

Der VK meint Er müsse sich nicht an den Kaufvertrag halten weil Ihm das Gerät gestohlen wurde?


Ich möchte das notfals auch über einen RA durchsetzen sowie Anzeige usw. - wenn ich keinen Artikelersatz vom VK bekomme.

geht das???











-- Editiert XYZzz am 22.06.2014 22:25

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37 Antworten
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#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3145x hilfreich)

Die Leistung ist dem Verkäufer nach dem Diebstahl unmöglich, also braucht er nach §275 Abs. 1 BGB auch nicht zu liefern. Ein Schadenersatzanspruch Deinerseits bestünde nur, wenn er den Diebstahl durch Fahrlässigkeit herbeigeführt hätte.

Ich würde ihn anschreiben, ob er Dir die Tagebuchnummer der Diebstahlsanzeige mitteilen kann - Anzeige hat er ja bestimmt erstattet. Mir sieht das doch sehr stark nach einer Schutzbehauptung aus.

Gruß, Jogy

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 22.06.2014 23:20

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8418 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

mal ganz ehrlich gesagt, dass mit dem Sofortkaufen Preis war doch ganz sicher ein Irrtum, der dir auch schon beim Kauf klar gewesen sein MUSS!!!!

Genau genommen hast du damit nichtmal einen gültigen KV!

Ich kann mir zwar auch nur denken, dass die behauptung des VK eine reine Schutzbehauptung ist, aber du wirst keinem Richter der Welt klar machen können, dass dir da der Irrtum seitens des VK nicht klar gewesen ist!

Somit ehrlich gesagt, lass die Sache damit auch enden, bekommen würdest du so oder so nichts, ausser eine Zeit mit teilweise recht viel Stress, also lass es einfach gleich...

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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
Genau genommen hast du damit nichtmal einen gültigen KV!

Ich kann mir zwar auch nur denken, dass die behauptung des VK eine reine Schutzbehauptung ist, aber du wirst keinem Richter der Welt klar machen können, dass dir da der Irrtum seitens des VK nicht klar gewesen ist!



Das stellt ja nun so ziemlich Alles auf den Kopf.

Selbstverständlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Den "Diebstahl" müsste der Verkäufer erst mal nachweisen.

Wenn ein Erklärungsirrtum vorliegt, müsste er sich darauf berufen und ggf. - unverzüglich - die Anfechtung des Kaufvertrages erklären.

Diese Chance hat er hier wohl verpasst, das Anfechtungsrecht ist verloren.

Dem Käufer hier den schwarzen Peter zuzuschieben ist mal ganz vorsichtig gesagt grenzwertig, nicht so schön.

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#4
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

Von einem Irrtum hat der VK nichts gesagt/geschrieben nur das es Ihm leid tut und das der Artikel Ihm nicht mehr zur Verfügung steht.

Das der VK nicht liefern muss - ist so nicht richtig in ähnlichen Fällen heist es wenn nach Kaufabschluss dem VK die Ware abhanden kommt kann Ersatz verlangt werden.

Sonst könnte ja jeder der einen Artikel unter Wert verkauft anschliesend behaupten ist gestohlen worden oder runter gefallen.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das der VK nicht liefern muss - ist so nicht richtig in ähnlichen Fällen heist es wenn nach Kaufabschluss dem VK die Ware abhanden kommt kann Ersatz verlangt werden. <hr size=1 noshade>



Na ja, worauf er spekuliert ist doch dieser Fall:

BGH VIII ZR /10

Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass ein Kaufvertrag über die dem Kläger während der laufenden Internetauktion gestohlene Kamera nicht zustande gekommen ist, weil der Kläger dazu berechtigt war, die Auktion wegen des Diebstahls vorzeitig zu beenden.


Hier ist die Auktion zwar bis zum Ende durchgelaufen, aber aus § 275 BGB folgt dasselbe Ergebnis.

Beweisen müsste der Verkäufer den Diebstahl aber können, danach sieht es nicht aus.

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#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3145x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das der VK nicht liefern muss - ist so nicht richtig in ähnlichen Fällen heist es wenn nach Kaufabschluss dem VK die Ware abhanden kommt kann Ersatz verlangt werden. <hr size=1 noshade>

Das gilt in dieser Allgemeinheit nur bei (Neu-)Ware, die problemlos wieder beschafft werden kann - dann greift §275 BGB auch nicht.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1810x hilfreich)

Da der K in jedem Fall Schadensersatz statt der Leistung einfordern kann (ggfs. auf dem Wege der Eventualklagehäufung), ist es müßig, darüber zu diskutieren, ob nun wegen der Nicht-Neuheit Unmöglichkeit vorliegt.

Entscheidend ist nur, ob der VK beweisen kann, daß Unmöglichkeit vorliegt (Diebstahl) und er diese auch nicht zu vertreten hat (mal dumm gesagt, die Uhr nicht auf einer Parkbank hat liegen lassen).

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#8
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

Der VK könnte eine Kamera beschaffen da die Kamera noch kein Jahr alt ist gibt es das Model noch auf dem Markt.

Zudem hat Der VK die Kamera Fotografiert (Artikelbild) Er hatte das Gerät also Zuhause gehabt und am 20.06.2014 bei ebay eingestellt.
Gekauft habe ich das Gerät dann am 21.06.2014 gegen 7:58 Uhr und die Mail das Er nicht Liefern kann kam dann von Ihm über ebay gegen 10:22 Uhr.

Erst in seiner dritten Mail hat Er dann geschrieben dass Ihm das Gerät gestohlen wurde und Er müsse deswegen nicht Liefern.

Er würde das ebay belegen können!!!!

Ich habe derweil per Mail eine Kopie der Anzeige verlangt seitdem meldet sich der VK nicht mehr.



-- Editiert XYZzz am 24.06.2014 16:54

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#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der VK könnte eine Kamera beschaffen da die Kamera noch kein Jahr alt ist gibt es das Model noch auf dem Markt.

Zudem hat Der VK die Kamera Fotografiert (Artikelbild) Er hatte das Gerät also Zuhause gehabt und am 20.06.2014 bei ebay eingestellt. <hr size=1 noshade>



Es ist eben eine Stück-, keine Gattungsschuld.

Aber was mir gerade noch einfällt ist § 285 BGB .

Wenn die Kamera gestohlen wurde meldet er das doch bestimmt seiner Hausrat-Versicherung. Dann hast du Anspruch auf die Versicherunbgszahlung, kannst verlangen, dass er dir die Ansprüche abtritt. Für 1 EUR.

Der Schadensersatzanspruch besteht ggf. parallel dazu.

Dir, nicht ebay muss er den Diebstahl nachweisen. Wenn er keine Polizei Tagebuchnr. liefern kann ist wohl klar, was da los ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
Wenn er keine Polizei Tagebuchnr. liefern kann ist wohl klar, was da los ist.


Das ist auch schon anhand des zeitlichen Ablaufs klar. Der VK lügt wie gedruckt.

Evtl. hilft ja auch der Hinweis an den VK, daß er sich unabhängig von den zivilrechtlichen Folgen auch eines vollendeten Betruges schuldig macht, damit sich die Kamera plötzlich doch wieder "anfindet".
Viele müssen erst mal aufgeklärt werden, daß sich eine Vorstrafe wegen ein paar EUR nicht lohnt.

(Genau das hatte ich auch mal, da wurde nach entsprechendem Hinweis die Ware dann kommentarlos doch noch geliefert.)

-- Editiert BigiBigiBigi am 25.06.2014 10:35

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#11
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

kann der VK die Anzeige noch nachholen?

Er hatte wohl bisher keine Zeit ist noch im Urlaub und kann Sich angeblich erst ab Sonntag um die Angelegenheit kümmern???

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
kann der VK die Anzeige noch nachholen?



Sicher, aber was beweist das?

"Die Ware ist weg" wird da nicht reichen. Da wird man schon eine aufgebrochene Tür, Einbruchsspuren, weitere fehlende Gegenstände verlangen dürfen, damit das plausibel ist. Oder sonst einen sehr glaubwürdigen Ablauf, Zeugen die den Diebstahl gesehen haben.

Der Verkäufer muss den Diebstahls-Beweis führen, zivilrechtlich ist das nicht einfach, die bloße Behauptung reicht nicht aus, auch wenn das mit einer Anzeige gegen unbekannt aufgehübscht wird. Das beweist nichts.

Das Vortäuschen einer Straftat ist genau so strafbar wie ggf. eine falsche Aussage der Zeugen vor einem Richter, das ist nicht Jedem gegeben.

Das solltest du ihm mal klar machen, vielleicht findet sich die Kamera dann doch noch.

Er hätte den Vertrag ohne Frage anfechten können, versehentlicher Sofortkauf, statt Auktion. Aber das hat er nicht gemacht, Lügen haben eben kurze Beine.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

Das Der VK im Urlaub gewesen ist glaube ich dem auch nicht den Kaufbetrag inkl. Versandkosten hat Er einfach nach Eingang auf sein Konto sofort zurücküberwiesen.

Ich denke ich werde in der Sache aber in Jedem Fall noch einem RA beauftragen müssen - glaube nicht das der die Kamera oder Ersatz sonst rausgibt oder beschafft!

Muss ich den Betrag nun erneut anweisen?? würde ich dann nämlich sofort machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
Muss ich den Betrag nun erneut anweisen?? würde ich dann nämlich sofort machen.




Nein, das macht ja keinen Sinn, er hat ja überdeutlich signalisiert, dass er den Vertrag nicht einhalten will.

Du willst ja sicher nicht mindestens Monate warten, bis das geklärt ist.

Du kannst auch Schadensersatz statt der Leistung fordern. Also dieselbe Kamera anderweitig kaufen, dein Schaden ist dann der Kaufpreis minus 1 EUR.

Das kannst du dann, wen es dir ernst ist, beim Verkäufer geltend machen.

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-- Editiert asap am 26.06.2014 23:05

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

Also mir ist das ernst und ich werde Schadensersatz in dieser Form vom VK fordern wenn ich das Gerät nicht von Ihm bekomme.

Heist das wenn ich ein neues Gerät für 299,00 Euro kaufe muss mir der VK 288,00 Euro ersetzen???


Noch was wie gesagt der VK hat offensichtlich ja noch keine Anzeige gemacht und wenn Er das nachholt und mir die Tagebuchnummer übermittelt möchte ich die ersten beiden Mails vom VK an die Polizei weiterleiten denn in diesen Mails ist von Diebstahl noch keine rede gewesen!!!


MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)


quote:
Heist das wenn ich ein neues Gerät für 299,00 Euro kaufe muss mir der VK 288,00 Euro ersetzen???



298 EUR, nein, die Kamera war gebraucht und so beschrieben:

quote:
Die Kamera ist knapp ein halbes Jahr alt und funktioniert tadellos.


Mehr kannst du nicht verlangen, bzw. dem Verkäufer in Rechnung stellen, nur eine gleichwertige, gebrauchte Kamera.

quote:
Noch was wie gesagt der VK hat offensichtlich ja noch keine Anzeige gemacht und wenn Er das nachholt und mir die Tagebuchnummer übermittelt möchte ich die ersten beiden Mails vom VK an die Polizei weiterleiten denn in diesen Mails ist von Diebstahl noch keine rede gewesen!!!


Falls er die Kamera, die er verkauft hat, draussen stehen liess, würde ihm sowieso auch der Diebstahl nichts nutzen. Das wäre dann mindestens fahrlässig, wenn sie da weggkommt. Er hätte sie so verwahren müssen, dass sie eben nicht wegkommen kann. Sieht alles nicht gut für den Verkäufer aus.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Ich habe jetzt in ebay einen Fall geöffnet wo der VK nun folgendes geschrieben hat:

also wie bereits geschildert, steht die Kamera leider nicht mehr zum Verkauf. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Kamera, welche ich einem Freund geliehen habe, gestohlen wurde. Dieser hat es direkt bei der Polizei angezeigt. Den Tatbestand können Sie in aller Ausführlichkeit in der Schadensanzeige bei der Polizei unter AZ 043/1K/0419123/2014 nachlesen!

In der (Bescheinigung über eine Anzeige) kommt mir einiges etwas komisch vor da steht das Der angebliche
Herr .... aus Schwerin am 21.06 angezeigt hat das Ihm
am 13.06.2014 ab 18:00 Uhr - 21.06.2014 gegen 6:30 Uhr

durch eine Straftat folgende Sache abhanden gekommen ist.

Spy Point ....Wert ca. 300 Euro

Bekomme ich da telefonisch Auskunft über die Anzeige???

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>also wie bereits geschildert, steht die Kamera leider nicht mehr zum Verkauf. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Kamera, welche ich einem Freund geliehen habe, gestohlen wurde. Dieser hat es direkt bei der Polizei angezeigt. Den Tatbestand können Sie in aller Ausführlichkeit in der Schadensanzeige bei der Polizei unter AZ 043/1K/0419123/2014 nachlesen!

In der (Bescheinigung über eine Anzeige) kommt mir einiges etwas komisch vor da steht das Der angebliche
Herr .... aus Schwerin am 21.06 angezeigt hat das Ihm
am 13.06.2014 ab 18:00 Uhr - 21.06.2014 gegen 6:30 Uhr

durch eine Straftat folgende Sache abhanden gekommen ist.

Spy Point ....Wert ca. 300 Euro <hr size=1 noshade>



Das wird ja immer interessanter.

Ware, die man gleichzeitig verkauft, sollte man nicht verleihen.

Die Kamera war also im freien Feld, Jeder konnte sie mitnehmen.

quote:<hr size=1 noshade>am 13.06.2014 ab 18:00 Uhr - 21.06.2014 gegen 6:30 Uhr <hr size=1 noshade>


Es war also - bevor die Auktion geendet hat - bekannt, dass die Kamera verschwunden ist.

Ob die Polizei dir als Käufer Auskunft gibt, weiss ich auch nicht. Es müsste sie aber schon interessieren, dass just an dem Tag, als die Kamera für 1 EUR verkauft wurde, eine Unterschlagung angezeigt wird. Wie gesagt, das Vortäuschen einer Straftat ist nach § 145d StGB strafbar.

Wegen des o.g. BGH-Urt. ist zu erwarten, dass diese "Diebstähle" stark zunehmen werden, um sich letztendlich der Pflichten aus dem Vertrag zu entziehen. Da sollte man gegensteuern.

Zivilrechtlich nutzt das dem Verkäufer sowieso nichts. Es ist grob fahrlässig, Ware die man gerade verkauft, für Jeden zum Mitnehmen in freier Flur aufzustellen. Dass das (angeblich) der Entleiher gemacht hat, nutzt dem Verkäufer auch nichts. Er muss sich dessen Verhalten zurechnen lassen, § 278 BGB .

Die Anzeige, wenn es sie gibt, beweist die Unterschlagung zivilrechtlich nicht.

Selbst wenn man das als wahr unterstellt, die Kamera ist weg, weshalb ist trotzdem völlig offen. Auch der Entleiher könnte sie einkassiert haben. Der Verkäufer müsste zivilrechtlich beweisen, dass eine Unterschlagung vorliegt. Zeugen, Einbruchsspuren, Täter präsentieren, das kann er ganz offensichtlich nicht.

An seiner Haftung hat sich also nichts geändert. So kann man sich den Pflichten aus einem Kaufvertrag nicht entziehen.

An einem Anwalt wirst du da aber nicht vorbeikommen, spätestens, wenn nach dem Mahnverfahren eine Klageschrift geschrieben werden muss. Ob du dir das antun willst, musst du selbst wissen. Das liegt unter der Berufungssumme, das Amtsgericht wäre erste und letzte Instanz.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

Ich übergebe die Sache einem Ra.

Ich habe noch einen Tipp für die Polizei in Hamburg mann kann eventuell anhand einer Datei Prüfen.

Der VK könnte sich hier dann be oder entlasten!!!

Wenn ich etwes verkaufe mache ich davon erst ein Foto. Dieses Foto hat eine (Digitale Signatur Datum und Urzeit) der VK sollte diese Datei zur Entlastung vorlegen können.

Kann ebay eigentlich sehen wenn eine Fotodatei zur Platform geladen wird wann diese Datei erstellt worden ist????
Das sollte unter Eigenschaften doch ersichtlich sein.

MfG



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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

noch mal eine frage zum Wert des Gerätes

Ich habe zwar nur 1 Euro dafür gezahlt laut Zeitwertrechner ist die Kamera aber sicher noch ca. 240 Euro Wert da erst 6 Monate alt!!

Kann man diesen Betrag per Klage vom VK einfordern?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
Ich habe zwar nur 1 Euro dafür gezahlt laut Zeitwertrechner ist die Kamera aber sicher noch ca. 240 Euro Wert da erst 6 Monate alt!!

Kann man diesen Betrag per Klage vom VK einfordern?




Nein, ich bin ja inzwischen Experte zu diesen Wildkameras geworden. Die HD 7 MP-Kamera gibt es neu bei amzn für 218,48 EUR.

Davon müsste man das 1/2 Jahr Lebensdauer noch abziehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

dann währen wir etwa im bereich von 100 - 150 Euro diesen Betrag kann man aber als Schadensersatz fordern???

Das ist nämlich auch etwa die Summe die ich sonst für eine gebrauchtes Kamera bezahle.

mFg


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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:
dann währen wir etwa im bereich von 100 - 150 Euro diesen Betrag kann man aber als Schadensersatz fordern???

Das ist nämlich auch etwa die Summe die ich sonst für eine gebrauchtes Kamera bezahle.



Ja, das ist der richtige Ansatz. Es gibt doch sicher auch gelaufene Auktionen, mit denen man den gebraucht-Wert ganz einfach belegen kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DavidS1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Gibt es Richter, die so einer Klage stattgeben würden? Also "Schadensersatz" für einen ganz offensichtlichen Tippfehler oder Erstellungsfehler? Wie lange lief die Auktion im Moment des Kaufs denn schon? Paar Minuten oder länger? Der Threadersteller hat ja nun ganz sicher keinen Schaden erlitten. Er wollte den Fehler eines Ebayusers ausnutzen und regt sich jetzt künstlich auf. Aber wie wird das denn juristisch ausgehen? Gab es schon solche Klagen? Wird es nicht eher auf einen Vergleich hinauslaufen?

Naja, wäre mir zu viel Zeit, Aufwand und Ärger, um dann 100€ reicher zu sein (zumal es moralisch auch zumindest leicht verwerflich ist...)

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4870x hilfreich)

quote:
von DavidS1980 am 30.06.2014 14:38

Gibt es Richter, die so einer Klage stattgeben würden?

Ja

quote:
von DavidS1980 am 30.06.2014 14:38

Also "Schadensersatz" für einen ganz offensichtlichen Tippfehler oder Erstellungsfehler?

Eben genau das liegt eben nicht vor!

quote:
von DavidS1980 am 30.06.2014 14:38

Wie lange lief die Auktion im Moment des Kaufs denn schon? Paar Minuten oder länger?

Irrelevant

quote:
von DavidS1980 am 30.06.2014 14:38

Der Threadersteller hat ja nun ganz sicher keinen Schaden erlitten.

Doch. Ihm fehlt die Kamera für 1€ - sein Schaden ist, dass er die Kamera jetzt teurer kaufen muss.

quote:
von DavidS1980 am 30.06.2014 14:38

Er wollte den Fehler eines Ebayusers ausnutzen und regt sich jetzt künstlich auf.

Stimmt nicht, siehe oben und ändert nichts daran, dass er einen gültigen KV für eine Wildkamera zu 1€ hat

quote:
von DavidS1980 am 30.06.2014 14:38

Aber wie wird das denn juristisch ausgehen?

Höchstwahrscheinlich für den K

quote:
von DavidS1980 am 30.06.2014 14:38

Gab es schon solche Klagen?

Ja, mehrere - Google verwenden

quote:
von DavidS1980 am 30.06.2014 14:38

Wird es nicht eher auf einen Vergleich hinauslaufen?

Kann sein muss nicht

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

Ich habe nun mal auf der Polizei in Hamburg angerufen
habe dann mal angefragt wegen der Anzeige AZ...

Eine Anzeige liegt vor!!!
also dar VK aus Dresten
Der Freund vom VK welchem das Gerät angeblich gestohlen wurde aus Schwerin.
Personendaten vom Anzeiger wurden nicht geprüft!!!

Anzeige in Hamburg PK 43????

sehr sehr dobios alles!!!!



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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DavidS1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Radfahrer999: kannst du mir 1-2 Googlelinks zu solchen Urteilen zeigen. Kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach ist, vor allem hat man bei der Rechtsschutz 150€ Selbstbeteiligung und dann zahlt man am Ende noch drauf...

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo

Das geht ohne Rechtschutz Versicherung man tritt in Vorleistung und zahlt zunächst alles selber da der VK hier beim Verkauf den Artikel anderweitig vergeben hatte ist Er im Schadensfall regresspflichtig - zahlt somit Meinen RA usw.
Ich habe das schon durch da ging es um 138 Euro am ende musste der VK meinen RA zahlen meinen Schaden und auch die Gerichtskosten.

das ganze hat den VK am ende um die 350 Euro gekostet.


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" "

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2072x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> kannst du mir 1-2 Googlelinks zu solchen Urteilen zeigen. Kann mir nicht vorstellen, dass es so einfach ist, ... <hr size=1 noshade>



"SofortKauf"-Option ist bei ebay ein verbindliches Angebot - AG Moers, Urteil vom 11. Februar 2004, AZ: [URL=http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/sofortkauf-option-ist-bei-ebay-ein-verbindliches-angebot-ag-moers-urteil-vom-11-februar-2004-az-532-c-10903.html]532 C 109/03 -[/URL]

Am 13.6.2003 bot der Beklagte auf der Plattform von eBay unter der Artikel-Nr. 2419427310 einen Pkw-Kastenanhänger Variant an. Unter der Option „Sofort-Kaufen" trug der Beklagte einen Preis von 1,00 EUR ein.

Der Kläger klickte die Schaltfläche „Sofort-Kaufen" an und bestätigte den Vorgang mit seinem Passwort.
...
Er behauptet, daß sich der Beklagte im Rahmen des nach der Auktion geführten Telefongesprächs nicht auf einen Irrtum berufen habe. Vielmehr habe er sich dahingehend geäußert, daß er den Anhänger nicht mehr im Besitz habe und auch nicht wisse, wo er sich befinde.
...
Entscheidungsgründe

Die Klage ist begründet.

Dem Kläger steht gemäß § 433 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Eigentumsübertragung und Herausgabe des Kastenanhängers nebst dazugehörigen Fahrzeugpapieren Zug um Zug gegen Zahlung von 1,00 EUR zu.

Zwischen den Parteien ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, mit dem der Beklagte dem Kläger den Kastenanhänger für einen Kaufpreis von 1,00 EUR verkauft hat. ...



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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DavidS1980
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Gibts was Neues?

Grüße

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