gewerblich vs. gewerblich

21. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
MPKoehler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gewerblich vs. gewerblich

Hallo alle zusammen,
nachdem ich ewig im ww[/size]w gesucht habe und die telefoniererei mit einem bekannten Auktionshaus auch zu nichts führte, hoffe ich hier einen eventuellen Leidensgenossen zu finden.

Da ich erst abwägen möchte, ob sich ein teurer Anwalt überhaupt lohnt, erscheint mir die Nutzung dieses Forums vorerst ganz sinnvoll.

Nun aber zum Thema:

ich betreibe einen kleinen Shop bei einem bekannten Auktionshaus und bis jetzt lief auch alles bestens. Nun, am 26.01 kaufte ein Kunde mit einem gewerblichen Account bei mir bestimmte Spielzeugartikel zum bauen und ein Batteriefach. Bezahlt hat er am 26.01 mit Paypal. Versendet wurde die Rechnungsadresse bei dem Auktionshaus selbige. Laut Sendungsverfolgung war die Ware am 31.01 (Widerrufsfrist beginn, ab Erhalt der Ware) bei dem Kunden. Am 13.02 kam folgende Mail:

----hallo
ich habe eben erst festgestellt das diese bauteile garnicht die sind die ichb haben wollte.allerdings liegt der fehler bei mir,ich dachte auf dem foto die geraden platten zu erkennen mit denen ich einen schneeschieber bauen wollte.leider kann ich diese teile nicht gebrauchen.ist es möglich alles wieder zurückzuschicken?ich würde den rückversand auch übernehmen.-------

Sofort habe ich nicht geantwortet, sondern musste erstmal überlegen. Er hat mir das Paket am 14.02 ohne eine Antwort abzuwarten wieder zurückgesendet. Dies kam hier, auch laut Sendeverfolgung am 16.02 an. Ein Nachbar hat es entgegengenommen, sonst hätte ich die Annahme vermutlich verweigert.

Ob ich nun richtig lag oder nicht, schrieb ich Ihm erst einmal, dass sein Account gewerblich ist und dass die Einräumung eines Widerrufs für Ihn freiwillig wäre (sinngemaß)

die Anwort die ich bekam ließ mich dann schon schmunzeln:

---guten abend
ich weiß nicht ob das mit gewerblichen so ist oder nicht.ich weiß nur das ich privatmann bin und dieses lego privat gekauft habe.warum mein acount gewerblch ist weiß ich auch nicht.ich höre das heute zum ersten mal.vermutlich ein eingabefehler beim anmelden.das angebot war ja auch nicht geziehlt an gerwerbliche käufer und es haben sich auch keine vorteile dadurch für mich ergeben.
und vom tag des eintreffens der lieferung bis zu meiner ersten email in der ich die rückgabe angekündigt habe sind auch keine 2 wochen vergangen.die hermes nummer lautet
shop xxxxx
auftr.nr 0xxxxxxxxx
ich hatte ja schon vorgeschlagen die rücksendekosten selber zu tragen,bitte überweisen sie mir nur 40 euro zurück-----

Der Account wurde 2003 angelegt, Firmenadresse als Rechnungs und Lieferadresse angegeben, laut Bewertungsprofil auch Firemware gekauft? Das merkt man 10 Jahre nicht?

Meine Frage ist jetzt einfach nur, wie würdet Ihr euch Verhalten? Zum ersten möchte ich nicht auf den Hinsendekosten und den Auktionshausgebühren sitzen bleiben.
Zum zweiten scheint es eine Art Hobby von ihm zu sein, irgendetwas falsches zu kaufen, oder sich mit Händlern anzulegen.

Die Artikel waren mit Foto und Herstellernummer beschrieben. Merkt man erst Tage später, dass die Teile gebogen und nicht gerade sind? Ich für meinen Teil bin auf jeden Fall etwas ratlos *seufz*



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

es ist recht egal ob sein EBAY Account als privat oder gewerblich angemeldet ist!

Und selbst wenn er ein Gewerbe hat, müsste der von dir gekaufte Artikel auch seiner gewerblichen oder Selbsständigen Tätigkeit zugeordnet werden.

Anders gesagt, würde er eien EBAY Shop für Heimtiernahrung betreiben, mit diesem Account dan bei dir Legospielsachen kaufen, kann man sich ja denken, dass der Kauf aus privaten Zwecken geschehen ist, den Lego-Spielzeug braucht man sicher nicht für einen Shop für Heimtiernahrung.

Auch gab es mal eine Anwältin, die sich Glühbirnen in ihre Kanzlei hat liefern lassen, die sie dann zurückgeben wollte, was der Händler erst nicht akzeptierte. Gerichte haben dan entschieden, dass sie die Glühbirnen doch zurückgeben darf, da sie zwar ihre Geschäftsadresse etc angegeben hatte, aber die Glühbirnen für den privaten gebrauch zu Hause haben wollte.

Ich würde an deiner Stelle nicht lange rummachen, sondern den Widerruf so halt akzeptieren, auch ein Feiner Zug seinerseits die Rücksendekosten zu übernehmen, sollte mehrere soclhe Käufer geben, finde ich.

Die EBAY gebühren brauchst du doch nicht zahlen, den Kauf bei EBAY einfach rückabwickeln...

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