gewonnene auktion wird verweigert

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)
gewonnene auktion wird verweigert

ich hatte eine auktion gewonnen, in der quasi ein maßkleid (nicht allzuviel stoff, aber immerhin) versteigert wurde. in der auktion stand, dass man im nachgang eine mail bezüglich der zu nehmenden maße bekäme.
jetzt kam erstmal ein problem-klärungs-fall in dem mir erklärt wurde, dass sich das maßkleid für das geld nich tlohne und ich deshalb doch bitte von einem kauf absehen solle.
nachdem ich selbst auch regelmäßig dinge auch zum teil nur für einen euro verkaufe bin ich allerdings der meinung, dass man bei eBay auf eigenes risiko arbeitet. und wenn man nicht genügend geld für seine ware bekommt, so liegt das problem bei einem selbst.
jedenfalls habe ich den fall als nichtgeinigt schließen lassen. jetzt hab ich mit dem verkäufer kontakt aufnehmen wollen, worauf bei rückgabe unter den einzelnen kontaktpunkten die info stand "rückerstattung vorgenommen".
nachdem es sich vor allem um einen gewerblichen verkäufer handelt, wollte ich nun wissen wie ich hier weiter verfahren kann bzw. was mein recht hier ist.
ich bitte um info, danke, tina

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Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

ich hatte lediglich auf nicht geeinigt gedrück und dann kam automatisch "fall geschlossen"... :o(

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Muss man da nicht sogar Stellung nehmen?

Bin mir nicht ganz sicher (bitte korrigiert mich, sofern nötig), aber wenn man nicht auf einen Fall reagiert d.h. in diesem Fall weder auf 'nicht geeignet' noch auf 'geeinigt' 'plädiert', dann wird der Fall nach Zeit x doch automatisch geschlossen, zugunsten des Fall-Stellers....

?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zu liefern.
Setzen Sie ihm eine Frist mit Ablehnungsandrohung.
" Nach Fristablauf werde ich Ihre Leistung ablehnen, ein anderes Unternehmen mit der Lieferung des ..... beauftragen,
und Sie mit den Mehrkosten belasten".



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#5
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Auch hierzu eignet sich der Musterbrief von Harry von Sell, der sich in diesem Unterforum irgendwo findet. Er sollte ausreichen, um die Lieferung zum vereinbarten Preis zu bewirken.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

also ich hab meine seite voll geschildert, auch darauf hingewiesen, dass ich ne nachricht erhalten habe, dass sich die auktion für den verkäufer für den preis nicht lohnt und habe dann auf "wir konnten uns nicht einigen" geklickt. woraufhin dann fall geschlossen kam.

denke auch, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. hab dem verkäufer auch ne nachricht geschrieben, dass ich mich darauf nich einlasse und er verpflichtungen hat. mir gings nur drum wie die aussehen, bevor ich da falsche sachen verlange...

jetzt wäre auch nur noch die frage wo ich diesen brief vom harry finde... :o)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

harry, du bist ein schatz! danke dir, lg, tina :o)

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