gut verpackt, versichert, aber schaden ...

14. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
jubisi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
gut verpackt, versichert, aber schaden ...

hallo,
ich habe einen artikel bei ebay verkauft und mehr als ordentlich verpackt. der artikel war in einer doppel-kartonage gut verpackt. ferner wurde danach der gesamte inhalt mit FLO-PAK verpackungschips aufgefüllt. zusätzlich wurde nach dem schließen das komplette paket mit folie mehrfach umzogen und gross von allen seiten mit dem satz: "vorsicht glas" versehen. trotzdem ist der artikel beschädigt angekommen. der "käufer" teilte mir dies dann mit, ich habe hermes per email, fax und telefonat den schaden gemeldet. nachdem wochen ins land zogen, habe ich noch nichts von hermes gehört. jedoch aber vom käufer. er wolle von mir sein geld wieder, obwohl ich das paket als versichert verschickt habe. hermes stellt sich mittlerweile "dumm" und zahlt nix. muss ich nun den gesamtpreis (käufer will den gesambetrag inkl. porto wieder) zahlen???

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Klar mußt Du dem Käufer sein Geld rückerstatten oder willst Du, dass er für kaputte Ware bezahlt?
Du mußt Deinerseits die Angelegenheit mit Hermes klären, denn die werden wohl eine Versandversicherung haben die dafür zahlt.
Hast Du schonmal angerufen und gefragt warum sie nicht reagieren? Versicherungen sind nicht die schnellsten, wenn sie zahlen sollen :)

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#2
 Von 
jubisi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

???
versichert und gut verpackt und ich soll zahlen. kann man sich bitte auf eine aussage festlegen. wie kann es angehen, dass bei etlichen andren anfragen hier im forum der absender nicht kostenpflichtig ist ???

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Klar kannst Du sagen, dass Du nicht zahlen willst, weil der Gefahrübergang beim privaten Verkauf (sofern Du privater Verkäufer bist) bei Übergabe an den Versender ist. Jetzt müßtest Du aber stichhaltig beweisen können, dass der Artikel zu dem Zeitpunkt in Ordnung war. Wenn er in Ordnung war, dann muss ja die Verpackung mangelhaft gewesen sein. Wenn die nicht mangelhaft war warum ist dann der Artikel kaputt? Ginge die Angelegenheit vor Gericht denke ich das Du schlechte Chancen hättest.
Zeige mir den Richter der einem Käufer sagen würde "Zahlen sie mal 200 Euro obwohl sie den Artikel nicht mehr gebrauchen können, weil der Gefahrübergang war ja beim Versender ....".
Außerdem stell ich mir die Frage, ob es Dir schnurz ist, dass der Käufer nun zahlen soll für etwas was kaputt ist? Das würde mir ja gegen die Verkäuferehre gehen!!!!
Außerdem bekommst Du das Geld von der Versandversicherung wieder .... also wo ist das Problem?

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#5
 Von 
H.D.T.
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn die Sendung nicht äußerlich beschädigt war und dieses nicht ausdrücklich vom Empfänger bei Annahme reklamiert wurde, sieht es ganz, ganz schlecht aus. Egal ob Hermes oder Post.

Schaden per E-Mail, Fax und Telefonat melden? Muß man da nicht ein richtiges Schadensformular haben? So war das doch eigentlich immer.

Besorg Dir die Adresse von der nächsten Hermes-Servicestelle und fahr persönlich hin. So - von Mensch zu Mensch - kannst Du vielleicht noch was erreichen. Ansonsten ist das bei Privatverkauf sowieso Sache des Käufers. Der hätte doch den Schaden bei Hermes melden müssen.

H.D.T.

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
jubisi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

danke danke, aber alles schon gemacht. hermes sagt dem käufer: "absender (also ich) muss schadensmeldung ausfüllen. habe ich ja auch längst getan (fax, email etc. war nur zu absicherung meinerseits, damit keiner sagen kann, man habe von der schadensmeldung nichts gewußt). nach wochen-langer wartezeit habe ich nochmals hermes angeschrieben. lange rede - kurzer sinn - habe heute ein schreiben von hermes erhalten, das der schaden nicht übernommen wird: ...
leider ist es uns anhand der von ihnen gemachten angaben nicht möglich, eine haftung unserer seite für die beschädigung zu übernehmen. eine bei der zustellung zusammen mit dem kundenbetreuer erstellte und gegengezeichnete schadenmeldung wurde nicht eingesendet. auch ist durch uns weder eine beschädigung der außenverpackung registriert, noch bei der zustellung angezeigt worden, so dass wir alleine hieraus resultierend von einem ordnungsgemäßen transportverlauf ausgehen... (fertig).
und nü kommt mir der empfänger mit emails und androhen eines anwalts ... ich liebe diese entwicklung ...

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

@jubisi

Aus der Antwort von Hermes:

...eine bei der zustellung zusammen mit dem kundenbetreuer erstellte und gegengezeichnete schadenmeldung wurde nicht eingesendet. auch ist durch uns weder eine beschädigung der außenverpackung registriert, noch bei der zustellung angezeigt worden, so dass wir alleine hieraus resultierend von einem ordnungsgemäßen transportverlauf ausgehen...

schließe ich, dass der Empfänger der Ware nicht "ordnungsgemäß" auf den Empfang der schadhaften Ware reagiert hat. D.h. ER als Empfänger muss den Schaden bei Hermes geltend machen (so ist es mir schon 3 x ergangen). Wenn ER nichts tut und sich nur an dich hält, hat ER einen Fehler begangen, und soll DICH nun nicht weiter "nerven", sondern sich mal ein bißchen selber bei Hermes ins Zeug legen...

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#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
jubisi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

merci ihr lieben ... und vielen dank für die antworten.

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