Hallo !
Ich habe bei Ebay von einer Privatperson (0 Bewertungen) eine Digitalkamera (noch 7 Mon. Werksgarantie, kein Gewährleistungsauschluß) günstig ersteigert, versicherter Versand ist abgesprochen und alles bezahlt. VK sagt, er hat Ware abgeschick, gibt aber trotz mehrmaliger Bitte keine Auftragsnummer bekannt (wegen Nachforschung im Internet meinerseits, Hermes), Ware nicht angekommen. Frist per Einschreiben (mit Rückschein) gesetzt (bis 28.12.04, insgesamt ca. 10 Tage). VK reagiert nicht.
Ich möchte die Kamera (gleicher Typ meine ich) zu diesem Preis und kein Rücktritt vom Kaufvertrag (erstmal)
Kann ich bei Verzug:
a)eine gleichalte Kamera kaufen und den Kaufpreis (Differenzbetrag+schon bezahlten Kaufpreis) dann per Mahnbescheid einziehen, muß ich dies dem VK ankündigen?
b) eine neue Kamera kaufen und dann den Kaufpreis-Zeitwert (Zeitwert ermittelt z.B. ca 10 Auktionen beobachten und dann der Durchschnitt) kaufen und dies dem Käufer in Rechnung, bzw. per Mahnbescheid einziehen?
Was muß ich bei einer eventuellen Ankündigung und sonst beachten, um Formfehler zu vermeiden.
Vielen Dank für Eure Bemühungen
ich will Ware, nach Kauf mit vers. Versand, keine Ware
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ich kann zwar die Fragen nicht beantworten,würde aber auch mal die Möglichkeit in Betracht ziehen,dass es sich einfach nur um einen Betrüger handelt,der (zumindest offiziell) kein Geld hat und bei dem es dann auch nichts einzuziehen gibt...
Ich habe erst vor ein paar Tagen einen solchen Fall(auch Digicam bei ebay) im TV gesehen.
Nun, wenn der kein Geld hat, bekomme ich doch mit dem Mahnbescheid trotzdem einen Titel und werde dann auf mein Geld warten müssen. Gibt es da eigentlich eine Verjährung?
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Im Prinzip wohl 30 Jahre,aber:
http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=32682
Würdest du die Artikelnummer bekanntgeben?
Käuferschutz - warum wird das naheliegenste eigendlich immer zuerst vergessen ?
Ja, den Käuferschutz werd ich nat. in Anspruch nehmen, danke. Wenn ich die Cam bekomme oder das Geld vom Schuldner, wem muß ich dann das Geld vom Käuferschutz gutschreiben, Ebay oder dem Schuldner?
Kann ich bei Verzug nun eine Cam kaufen (ich brauch sowieso eine) und diese dann dem Schuldner in Rechnung stellen, bzw. den Betrag per Mahnbescheid einziehen?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3855232915
Vielen Dank
also 1.: sie können nicht zuerst den käüferschutz in anspruch nehmen, um dann trotzdem eine kamera zu kaufen und sich das geld vom vk zu holen usw. (siehe richtlinien zum käuferschutz). sonst sind sie hinterher noch der "betrüger", der doppelt kassiert
2. sie können jetzt nicht in ein geschäft rennen und einfach eine kamera kaufen; es ist zwar unwahrscheinlich, aber vielleicht gibt es begründete Umstände, die zum nicht-melden und zum nicht-versand führten. versuchen sie erstmal, z.b. per telefon den vk zu erreichen. das ist doch ganz legitim. dann müssen sie ihm sowieso diese nachfrist gewähren und sobald diese verstrichen ist, würde ich es mit nochmaligem kontakt versuchen. erst, wenn sie merken, dass da definitiv keine reaktion kommt, würde ich ihn über ihr vorhaben informieren - vielleicht kommt ja bei der aussicht auf enorme unkosten für ihn die einsicht...
bin aber auch kein fachmann, mag sein, dass die lage in wirklichkeit anders ist
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
sag mal ganz ehrlich, was ändert ein Anruf, außer unbeweisbares rumgelaber? Die Fristen sind wichtig, klar.
Ich brauche eine Cam. ich muß sie sowieso kaufen, warum habe ich jetzt noch den Schaden, daß ich mir keine kaufen darf?
Ich warte die Frist ab, und dann kündige ich dem VK den Kauf einer anderen Cam an.
Vielen Dank
es war ja nur ein vorschlag, wie ich es machen würde, denn manchmal ist es doch so: am pc, per mail, da ist man quasi anonym, nicht von angesicht zu angesicht, da wird der kleine mann schnell ganz groß, reißt den mund weit auf und ist der held.
am telefon aber sind die leute dann oft ganz umgänglich und man findet eine lösung in einem vernünftigen gespräch. das ist meine erfahrung.
ich meinte ja nur, er solle genügend zeit haben, die ware an sie zu liefern, wenn er will. ob sie dann anspruch haben, einfach etwas neues bzw. gebrauchten ersatz zu kaufen? sicherlich, das habe ich hier schon öfter gelesen, also scheint es legitim zu sein. lassen sie ihm nur eben seine frist und kündigen sie danach ihr vorhaben an und lassen sie für ihn nochmals ein paar tage bedenkzeit verstreichen. dann können sie ja ggfs. "zuschlagen".
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Vielen Dank Laeuschen!
Werde ich so machen.
Die Auktion erfüllt alle Kriterien,die mich vorsichtig werden ließen (d.h.ich würde nicht bieten):
Verkäufer seit kurzem angemeldet,0 Bewertungen,kein Foto vom Artikel!
Er hat am 30.11. ein Handy verkauft,den Käufer würde ich mal kontaktieren...,wie es denn so geklappt hat...?
.... Er hat am 30.11. ein Handy verkauft,den Käufer würde ich mal kontaktieren...,wie es denn so geklappt hat...? .....
Hi, wo seh ich das, bisher hat die Verkäuferin nichts wieder eingestellt. ???
unter: erweiterte suche, suche nach verkäufer, bereits beendete angebote der letzten 30 tage mit anzeigen
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habs gefunden, dieses Angebot sieht mir aber auch sehr verdächtig aus, weil noch nicht mal der Gerätetyp angegeben ist.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=57552&item=6344618405
Hoffentlich hat der Käufer noch nicht bezahlt, habe ihn jedoch gleich benachrichtigt.
Wenn die Tusse wirklich betrügt, fahr ich sie besuchen.
So eine *******erei würde mir ja nicht mal im Traum einfallen.
das mit dem fehlenden Modell ist mir auch aufgefallen; traurig, dass leute da ernsthaft drauf bieten...
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Bieten ist ja ok, habe so schon viele Schnäppchen gemacht, aber meistens dann abgeholt.
Kann ich eigentlich jetzt schon Strafantrag bei der Polizei stellen, oder soll ich die Frist abwarten?
Also ich biete auch oft auf Auktionen, bei denen man ein ungutes Gefühl haben könnte. Aber dass hätte ich beim besten Willen nicht riskiert, nicht mit/bei 451,00 Euro.
ein ungutes Gefühl hätte ich bei der 2. Auktion gehabt, wo beim Handy kein Gerätetyp angegeben ist, bei der Ersten war doch nichts fragwürdig, außer daß er ein 0ler war.
Das funktioniert auch wirklich besser,wenn man den Gerätetyp angibt:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=mgultra&item=6337764225&iid=6337764225&frm=1883&ssPageName=STRK:MEWN:SFS
Frohe Weihnachten!
nein jetzt noch keine anzeige - erst die frist abwarten. die frist dient ja dem zweck, dass der vk möglichkeit zur lieferung haben soll. wenn sie jetzt zur polizei laufen, rauben sie ihm ja diese alternative
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