erstmal ein freundliches hallo in die runde.
um alles ein wenig verständlicher zu machen fang ich mal ganz vorn an.
also, ich hab mir anfang des jahres ein neues auto gekauft, und da ich einen super netten verkäufer hatte gabs auch noch ein paar kleine extras obendrauf.
eines der kleinen zugaben war ein gepäcknetz welches im kofferraum befestig wird.
was der nette herr leider nicht gesehen hat, in diesem wagen war bereits ein netz montiert sodas ich dann plötzlich zwei davon hatte.
an nichts böses gedacht stell ich eins davon bei ebay zum verkauf ein(was soll ich auch mit zwei!?)
knapp 10 tage später wurde die auktion dann auch abgeschlossen(31.03.2006) und das geld kam auf mein konto.
promt hab ich das teil eingepackt und noch am selben tag versendet.
gestern erreichte mich dann ein brief von einem anwalt(der vater der käuferin) das das ersteigerte netz nicht in ihr auto passe weil es angeblich für eine andere automarke sei(bauglich ähnlich) und er somit den kaufpreis zurück fordert.
so ganz nebenbei hab ich mir dann mal die auktion rausgesucht und mir das bewertungsprofil der käuferin angesehen, 5 bewertungen und 2 davon sind negativ weil sie nicht zahlen wollte oder nicht gezahlt hat.
im übrigen ist diese dame nicht mehr bei ebay angemeldet!!!!
was meint ihr, wie kann und soll ich mich jetzt verhalten, da dieses netz welches ich zurück nehmen soll 100% nicht das ist welches ich ihm geschickt hab.
gruss
Stefan
käufer will zurück senden
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
>...., da dieses netz welches ich zurück >nehmen soll 100% nicht das ist welches ich >ihm geschickt hab.
Woher stammt diese Erkenntnis?
Natürlich muß man nichts anderes zurücknehmen.
Eine Rücknahme des gelieferten Netzes käme ohnehin nur infrage, wenn im Angebot ausdrücklich >passend für Modell xy< beschrieben wurde, dieses aber tatsächlich nicht so ist.
Dieses aber hier zu beurteilen, kann man wohl nicht.
Übrigens 3 Monate später zu reklamieren, es würde nicht passen, würde von mir höflich aber bestimmt abgeleht werden.
mfg
diese erkenntnis stammt daher das ich das auto in einer niederlassung und nicht in einem freien autohaus gekauft habe und diese niederlassung nur diese eine marke handelt.
das netz welches er mir zurück schicken will aber nicht im entferntesten etwas mit mit "meiner" automarke zu tun hat.
kann er mir denn jetzt rechtlich noch was wenn ich ihm nett und freundlich klarmache das ich das netz nicht zurücknehmen werde!?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ist es evtl. möglich, sich vom ursprünglichen Verkäufer bestätigen zu lassen, dass das Netz definitiv für diese Automarke passt?
Wenn das Autohaus die Fremdmarke verneinen kann, sieht die Sache ganz positiv aus.
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
eine bestätigung das ich ein 100%iges originalteil gekauf habe ist nicht das problem, und auch diesen standart sattz "privatverkauf keine garantie und gewährleistung bla bla ......" stand mit in der auktion.
auch die original rechnung vom autohaus hab ich noch hier wo dieses netz als sonderausstattung mit aufgeführt ist.
kann oder soll ich denn in dem schreiben das seltsame geschäftsverhalten (5bewertungen 2davon negativ weil nicht gezahlt) mit aufführen und kann ich noch mit anbringen das die käuferin nicht mehr bei ebay angemeldet ist!?
quote:
kann er mir denn jetzt rechtlich noch was wenn ich ihm nett und freundlich klarmache das ich das netz nicht zurücknehmen werde!?
Damit würde aber auch eine ungeprüfte Reklamation endgültig verweigert werden
Ist das netz irgendwie verpackt gewesen, als Orinnalnetz gekennzeichnet? Ich kenne mich da nicht aus. ich würde mir das Netz aber zur Prüfung zurückschicken lassen. Dann soll das Autohaus sagen, ob es ihr Netz ist.
ich habe z.B. auch schon mal gehört, das Autohäuser Wagen fremder Marken in Zahlung nehmen und kostenfreie Beigaben auch aus solchen Autos gestammt haben.
ich werd mich wohl erstmal entspannt zurücklehnen und warten was er denn als nächstes schreibt, wenn er denn nochmal was von sich hören lässt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten