...kann verkauften Artikel nicht verschicken...

8. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
edd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
...kann verkauften Artikel nicht verschicken...

Hallo,

es ist dumm gelaufen, habe einen Artikel als neuwertig verkauft aber erst nachhinein auf Funktion getestet (war mir sicher, dass er funktioniert).

Der Käufer will jetzt Schadenersatz. Nehmen wir an es ist nicht möglich den Artikel zu reparieren oder ähnliches und der Käufer kauft sich den gleichen Artikel wo anders aber neu für 900€
...für meinen Artikel müsste er 200€ zahlen. Muss ich ihm dann die Differenz als Schadenersatz zahlen. Gibt es eine Möglichkeit für mich vom Kaufvertrag zurück zutretten?

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DWI
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich weiß nicht, wie weit es mit der tatsächlichen DIfferenz ist, aber WENN du eine zahlen müsstest, dann nicht die zu einem Neugerät, sondern zu einem baugleichen gebrauchten.

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