kaufpreis 1 euro- Schadenersatz über 2000€

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
sv-508809
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kaufpreis 1 euro- Schadenersatz über 2000€

hallo!!!

Haben wir einiger Zeit eine Simkarte bei eXXy ersteigert.

und zwar:

D1 PrePaid-sim Karte inkl 3,71 EUR Startguthaben

für 29 Cent pro Anruf 24 Stunden pausenlos Telefonieren


von D1 zu D1 und ins dt fest Netz!!!

Sie bekommen die Karte schon aktiviert und freigeschaltet und können sofort damit telefonieren.

kein Vertrag keine monatliche Gebühren


Lieferumfang
SIM-Karte
PIN- und PUK


Nun zum Problem

ich habe zwar eine Sinmarte erhalten aber die funktionierte nicht war nicht freigeschaltet. also habe ich den Verkäufer Informiert und er teilte mir mir das er mir eine meue simkarte zusendet.
Nun das hat er auch gemacht doch auch die zweite karte war nicht aktiviert das heisst auch diese karte hat nicht funktioniert.

nun habe ich dem Verkaufer das nochmal mitgeteilt doch seid dem habe ich nichts mehr gehört.

Ich habe den Verkäufer mehr mals eine email geschrieben natürlich habe ich auch versucht ihn anzurufen doch er geht nicht dran.

aufgrunddessen habe ich Ihn nochmal eine frist von 14 tagen gegeben den fehler zu beheben und habe Ihn darauf hingewiesen das sich das in der Bewertung auswirkt.
nun fasst 2 monate später habe ich das geld immer noch nicht zurück und eine funktionstüchtige sim karte habe ich auch nicht erhalten.
habe Ihm dann eine Mahnung gesendet das er bitte die verpflichtung aus den Kaufvertrag nach kommen soll ansonten werde ich die kosten die mir dadurch entstehen ihm zur last legen.
Wie sich h rausgestellt hat gibt es den tarif garnicht das heisst er hätte niemals das einhalten können was er angeboten hat
(keine Monatlichen Gebühren ,
pro anruf 24 stunden pausenlos telefonieren usw )

also habe ich mir von t-mobiele jetzt bestätigen lassen das es den Tarif garnicht gibt sondern das man doe erste minute mit 29 cent bezahlt und danach bis zu 2 stunden kostenlos telefoniert. die verbindung wird nach zwei stunden unterbrochen eine wieder wahl ist möglich ( doch dann wird die erste min wieder mit 29 cent berechnet. monatlich kostet die Sache aber 99 cent.
dann habe ich mir das hochgerechnet auf 24 monate was auf mich zukommen würde wenn ich es so nutze wie er das beschrieben hat und ich bin auf die summe in hohe von 2505,60€ gekommen selbstverständlich habe ich die summe von 208,80€ abgezogen und komme nun auf die summe 2296,26€ inkl. neuer karte von 2316,21€.


Schadenersatzforderung 2316,21€

Er hat sich gemeldet telefonisch und mitgeteilt das ich mir die Forderung "im arsch schieben" kann.

nun erste frage wie berechnet man jetzt den schadenersatz ?

2. wenn der kaufpreis jetzt unter 100€ ist ist die forderung dennoch realistisch ?

wär mal schön zu erfahren wie das nun gehandhabt wird !!! oder vielleicht wurdet ihr schon zu schadenersatz verklagt helft mir bitte weiter !!!!



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'Schadenersatzforderung 2316,21€

Er hat sich gemeldet telefonisch und mitgeteilt das ich mir die Forderung im arsch schieben kann.'

Ein wenig lächerlich ist Ihre Forderung ja schon. Oder anders gesagt: Ihre Forderung ist unbegründet.

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#2
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

Du kaufst etwas für 1€, erhälst es nicht und verlangst nun über 2000€? Wie kommst du darauf? War das, was du für 1€ ersteigert hast, 2000€ wert?

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn es das wäre, wäre die Forderung auch berechtigt.

D.h. wenn der K durch die Nichterfüllung seitens des VK nun einen vergleichbaren Vertrag woanders viel teurer eingehen müßte, wäre das positives Interesse, das der Schadensersatzforderung zugänglich ist.

Frage mich gerade, was für ein ... von VK zu solchen Konditionen überhaupt Mobilfunkverträge anbieten kann.

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#4
 Von 
guest-12323.10.2009 16:44:27
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Warum so bescheiden?

Sagen sie doch einfach sie würden jeden Tag mindestens 20 verschiedene Anrufe machen. Das macht zwanzig mal die Einwahlkosten von 29 Cent aus, also insgesamt 5,80 Euro am Tag. Der Monat hat im Schnitt 30 Tage, dann macht das schon 174 Euro im Monat. Und das über 24 Monate. Sind schlappe 4176 Euro.

Oder nutzen sie das Telefon auch beruflich? Dann könnten das doch auch 40 Anrufe am Tag sein, oder nicht? Das ganze also mal zwei und schwupps haben sie schon 8352 Euro Schadensersatz auf die sie klagen können.

So geht das.

Sorry, aber ich finde ihre Forderung ebenfalls an den Haaren herbeigezogen und absolut lächerlich.

Ich hätte es nicht ganz so blumig wie der Verkäufer ausgedrückt, aber meine Reaktion wäre ähnlich gewesen. Mit dieser Forderung werden sie defnitiv vor keinem Gericht der Welt bestehen können.

Es wird bestenfalls der entstandene Schaden vergütet und nicht das, was eventuell anfallen könnte.



-- Editiert von vallenton am 18.05.2008 20:54:55

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadenersatz-neben-leistung__f40550.html

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
guest-12323.10.2009 16:44:27
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Ist schon verrückt was die Hoffnung auf 2000 Euro Schadensersatz so alles bewirkt.

Kaufpreis: 1 Euro
Versankosten: vielleicht max 7 Euro weils ein DHL Paket war.

Und jetzt bereits 25 Euro für den Anwalt ausgegeben ohne konkretes Ergebnis.

Warum sind sie nicht sofort zu einem Anwalt vor Ort gegangen und haben ihr Widerrufsrecht oder Rückgaberecht eingeklagt? Der VK hat seine Pflicht nicht erfüllt und sie hatten ihm die Möglichkeit gegeben nachzubessern. Ihr Anwaltskosten hätte er als Unterlegener getragen und sie wären ohne Verlust aus der Sache rausgekommen.

Nun bleiben sie vielleicht auf diesen 25 Euro sitzen. Sie haben doch selber das vertrackte an dieser Situation erkannt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Vallenton

Sie verwechseln offenkundig Widerrufs- und Nacherfüllungrecht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.10.2009 16:44:27
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Mache ich das?
Was genau meinen Sie denn mit -Nacherfüllungsrecht-ß

Ich denke mal das sich die Käuferin korrekt verhalten hat. Der Verkäufer, als Gewerbetreibender, hat durchaus die Möglichkeit bekommen die Sache nachzubessern. Und das gleich zweimal.

Beim ersten Mal kam im Prinzip das gleiche wieder und auf die Fristsetzung zur zweiten Nachbesserung hat er gar nicht mehr reagiert.

Nun dürfte die Käuferin auf jeden Fall das Recht haben die Ware zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu verlangen. Vermutlich auch plus Schadenersatz, wenn denn ein Schaden entstanden ist. Lediglich die Höhe finde ich maßlos übertrieben.

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#9
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'Vermutlich auch plus Schadenersatz, wenn denn ein Schaden entstanden ist.'

Ganz sicher steht dem Käufer hier ein Schadensersatz zu. Nur muss dieser Schaden auch _eingetreten_ und _belegbar_ sein. Auch trifft den Käufer hier eine _Schadensminimierungspflicht_.

Ich sehe nach wie vor keinen Schaden, der hier als Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden könnte.

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich sehe nach wie vor keinen Schaden, der hier als Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden könnte.

Positives Interesse?
Der VK schuldet die Leistung eines Vertrages wie angegeben. Muß der K sich durch die Unfähigkeit des VK, diesen zu erfüllen, ein vergleichbares Produkt anderweitig teurer beschaffen, hat er natürlich Anspruch auf den Differenzschaden.
Das *kann* auch ein sehr hoher sein.

Dummes Beispiel:
Angenommen, kein Mobilfunkanbieter biete eine Flatrate. Der VK verkauft dem K aber eine für 20 EUR/Monat. Dann muß/kann/darf sich der K denjenigen Mobilfunkanbieter suchen, bei dem er bei seinem normalen Telefonierverhalten so günstig wie möglich telefoniert und dem K die Differenz in Rechnung stellen.
Telefoniert der K also im Schnitt täglich für 20 EUR, ergo 600 EUR/Monat, sehe ich nicht, wieso er nicht 600-20=580 EUR/Monat als Schaden einfordern könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Mareike

Der K ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Er könnte also gezwungen sein, sich zumindest woanders eine Flatrate zu besorgen, wenn es eine solche gibt.

Nehmen wir also an, er bekommt woanders eine Flatrate für 40 EUR/Monat, dann wäre der Schaden erheblich gemindert, nämlich nur 20 EUR Schaden monatlich, den er dann geltend machen kann.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Stimmt natürlich.

Ich wollte auf den möglicherweise (!) im Eingangsposting vorliegenden Fall eingehen, daß eine Ersatzbeschaffung *nur* wesentlich teurer ist.

AFAIK gibt es im Bereich Schadensersatz keine Unzumutbarkeitsgrenze. Der VK kann nur unter *mehreren* Schadensersatzleistungen diejenige wählen, die nicht unzumutbar ist.
Klassisches Beispiel: der bestellte Neuwagen, 20-EUR-Superschnäppchen auf eBay, versinkt im Meer. Dann kann der VK einen gleichartigen Neuwagen liefern (50.000 EUR) statt Bergung und Instandsetzung des versunkenen bezahlen zu müssen (150.000 EUR).
Er kann aber nicht sagen 'Ich habe den doch für nur 20 EUR bei eBay verkauft, soll der K doch seinen Schaden minimieren und Bus fahren'.

Wer mir aber eine Blaue Mauritius für 1 EUR verkauft, die er nicht hat, muß mir eben notfalls 1 Mio. EUR zahlen, wenn ich auf Schadensersatz statt der Leistung klage. (Sofern er nicht wegen Irrtums wirksam anfechten kann, denn bei §119 BGB kann ich kein positives Interesse mehr als Schaden geltend machen, sondern nur negatives.)


-- Editiert von Mareike am 19.05.2008 17:56:53

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