Ich habe folgende Bücher ersteigert Ebay-Artikelnummer : 270474088316 jetzt ist meine frage, weil der Versand als Kostenlos deklariert wawr aber in der auktion 7€ steht was jetzt rechtgültig iist und was nicht? Sind es die 7 euro oder das Kostenlos, das in der auktion angeben ist?
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kostenloser Versand bei ebay
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Wenn in der Auktion "kostenloser Versand" steht so ist das auch verbindlich. Hier sind die Angaben widersprüchlich, da einerseits mit "kostenloser Versand" beworben wurde, andererseits in der Auktionsbeschreibung 7 Euro versandkosten angegeben sind. ( Aber mal ehrlich, wer ist so blöd und versendet für 7 Euro ein Taschenbuch...??? Einschreiben für 2,80 Euro dürfte ja wohl ebenso seinen Zweck erfüllen.)
Ebay hat da sprichwörtlich Mist gebaut mit ihrem "kostenlosen Versand" als Bedingung. Manche Verkäufer versuchen nun dies wieder zu umgehen indem sie bei Afterbuy oder wie die ganzen Zahlungsabwickler so heißen, doch Versandkosten ansetzen. Oder eben wie hier in der Artikelbeschreibung. Hätte an Ihrer Stelle aber auch nicht geboten, sondern den Artikel gemeldet.
Würde auf das Buch verzichten wenn der VK nicht einlenkt und negativ bewerten. Ist Betrug und bleibt Betrug...
-- Editiert am 02.11.2009 16:46
quote:
Ist Betrug
Nö, aber man kann den VK ärgern, indem man das bei eBay meldet. Wenn der Sachbearbeiter schlechte Laune hat, gibt das gleich die Sperrung, ansonsten bei der n-ten Beschwerde (n = 3, 4, 5, ...)
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es geht ja nicht um ein Buch sondern um 7 stück, also was soll ich an eurer stelle machen die 7 euro mit überweisen oder darauf pledieren, dass Kostenloser Versand, Kostenloser Versand ist?
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Du könntest auch für 7 EUR einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, wenn es dir "ums Prinzip" geht. Das mußt du halt selber wissen, wie viel Zeit und Ärger du dir um Peanuts machen willst.
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Nun, ich würde den VK anschreiben und auf dem kostenlosen versand bestehen. Da sich ein Rechtsstreit hier sicher nicht lohnt, würde ich zumindest fett negativ bewerten. In dem Fall meines Erachtens auch berechtigt...
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"Leben und Leben lassen..."
Der Verkäufer MUSSTE, als er den Artikel bei dem genannten Auktionshaus eingestellt hat, "kostenlosen Versand" angeben. Der Auktionator besteht darauf, indem er in mehreren Rubriken keine Versandkosten mehr zuläßt.
Sein Argument ist, daß Artikel dieser Rubriken angeblich "besser" (= höher) verkauft würden, wenn keine Versandkosten anfielen.
Dennoch hat er mir gerade schriftlich mitgeteilt, daß es, wenn ich ihn richtig verstanden habe, legitim sei, im Angebotstext dennoch Versandkosten zu benennen.
Meine Empfehlung wäre, daß Sie einerseits dem Auktionshaus gegenüber Ihrem Unmut über ein solches Verhalten Luft machten und sich andererseits mit dem Verkäufer auf ein vertretbares Maß bezüglich der Versandkosten einigen.
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--- editiert vom Admin
quote:
Ich habe folgende Bücher ersteigert Ebay-Artikelnummer : 270474088316 jetzt ist meine frage, weil der Versand als Kostenlos deklariert wawr aber in der auktion 7€ steht was jetzt rechtgültig iist und was nicht? Sind es die 7 euro oder das Kostenlos, das in der auktion angeben ist?
In der Auktion steht doch ausdrücklich und für jeden gut lesbar drin dass Versandkosten von 7 Euro anfallen.
Das ist für 4 Bücher jetzt nicht zuviel.
Wie teuer sind die Bücher als Neuware?
Zahlen und gut ist.
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Die schlaueren eBay-Verkäufer bieten inzwischen nur noch Abholung an.
(Mache ich auch so)
Und schreiben explizit in die Auktion:
Kostenfreie Abholung, ansonsten Versandkosten nach Vereinbarung. Beim gemeinsamen Kauf mehrerer Artikel erfolgt gesammelter Versand zu reduzierten Versandkosten.
-- Speedy
quote:<hr size=1 noshade>Das sagt allerdings nur der VK, das Gesetz legt widersprüchliche Angaben zu Lasten des Verwenders aus, so dass es bei einem Anspruch auf kostenlosen Versand bleibt. <hr size=1 noshade>
Das sagt eBay, siehe unten. Und was eine Angebotsbeschreibung mit dem § 305 c BGB zu tun hat, ist mir auch nicht klar.
§ 305c
Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Zitat:Der tatsächliche Grund für ebay wird wohl sein, dass die Provision sich aus dem Verkaufspreis ergibt und nicht aus den Versandkosten und sich so viele gehalten sehen werden, einen Mindestpreis festzulegen oder entsprechend hochbieten zu lassen.
In jedem Fall. Aber auch, dass man die privaten Verkäufer loswerden will. Das ganze Internet ist davon voll. Es gab vor 2 Jahren schon umfangreiche Hinweise in den Staaten dazu, seitenlange Ausführungen, wohin eBay will. Und eBay kriegt die Kurve nicht mehr. Die neusten Quartalszahlen sind kastastrophal, während die von amazon alle Rekorde brechen.
Wenn eBay nicht das PayPal-Wachstum hätte, was ja auch teilweise nur mit Zang durchgeboxt wird, wäre die Aktie unter $ 5,00 - ein Loser - ein Rohrkrepierer.
Amazon wächst also weiter deutlich schneller, als eBay: Während Amazon beim Umsatz um 28 Prozent wuchs, waren es bei eBay nur 6 Prozent Wachstum. Der Gewinn ging bei eBay sogar um 29 Prozent zurück, während Amazons Gewinn um 68 Prozent stieg.
http://www.wortfilter.de/News/news3435.html
Man kann kein Euro 1,00 Buch umsonst versenden und auch kein Euro 2,00 Buch. Es richtet sich nur und nur gegen die privaten Verkäufer, gewerbliche kalkulieren die Versandkosten in den Preis ein, ab dem 2. Buch profitieren sie noch in besonderer Weise davon, weil es keinen Versandrabatt mehr gibt.
10 gebrauchte Bücher bei einem Gewerblichen kaufen heißt: 10 mal Versandkosten bezahlen!. Man kriegt trotzdem nur eine Sendung, versteht sich ja von selbst.
Ansonsten haben wir das Thema bis in alle Einzelheiten durch:
Kostenloser Versand: eBay-Zwang sorgt für Ärger
http://www.wortfilter.de/News/news3433.html
Auch die Standardantwort eBays:
Sehr geehrter xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns geschrieben, dass der Verkäufer "yyy" von Ihnen Portokosten verlangt, obwohl diese als kostenlos angegeben wurden. Ich kann Ihre Unzufriedenheit in dieser Situation sehr gut nachvollziehen und helfe Ihnen gern weiter.
Bei regulären Angeboten wird mit Beendigung einer Auktion ein Kaufvertrag nach deutschem Recht geschlossen. Dieser ist für Verkäufer und Höchstbieter gleichermaßen bindend.
Bei widersprüchlichen Angaben des Verkäufers in der Artikelbeschreibung ist juristisch unklar, ob ein bindender Kaufvertrag zustande kommt.
eBay ist es aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes jedoch untersagt, Rechtsauskünfte in konkreten Fällen zu erteilen. Für rechtsverbindliche Auskünfte in Ihrer besonderen Situation empfehlen wir Ihnen daher, sich an einen zugelassenen Anwalt oder an eine Rechtsberatungsstelle zu wenden.
Generell ist es sinnvoll, bei unklaren Artikelbeschreibungen vor Gebotsabgabe den Verkäufer zu kontaktieren bzw. in Zweifelsfällen von einem Gebot abzusehen.
Dadurch schützen Sie sich auch vor etwaigen Rechtsansprüchen seitens des Verkäufers.
xxx, ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen geholfen habe und wünsche Ihnen zukünftig wieder viel Spaß und Erfolg.
Kostenloser Versand - und trotzdem Versandkosten?
http://www.wortfilter.de/News/news3320.html
Ausführliche Threads:
http://www.123recht.net/kostenloser-Versand--Verpackungskosten-EBAY-__f171431.html
http://www.123recht.net/K%C3%A4ufer-zahlt-keine-Versandkosten-__f176753.html
http://www.123recht.net/Kostenloser-Versand-bei-eBay-%C3%BCbersehen-__f179127.html
http://www.123recht.net/Kostenloser-Versand---Irref%C3%BChrung-bei-Ebay-__f178049.html
<hr size=1 noshade>
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-- Editiert am 04.11.2009 19:16
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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