unstrittig unterliegen Auktionen dem Vertragsrecht, damit ist der Verkäufer an sein Angebot, die Ware ggf. zum Startpreis zu verkaufen, für die Dauer der Auktion gebunden. Das pushen verstößt damit gegen § 145 BGB
, da er damit sein Angebot ändert und kein wirkliches Kaufinteresse vorliegt. Bei gewerblichen Verkäufern landet man da ganz schnell beim Wirtschaftsrecht.
Wer den Denkfehler findet, immer gern.
mal wieder pushen :-)
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wo ist der Fehler?
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"Gruss
Mellas Frust"
Das läuft auf Betrug u.U. hinaus . Nur kümmert das in Deutschland leider keinen Staatsanwalt bei 5 Euro Artikeln . Es sei denn es sind ein paar 100 Millionen , was für die nötige Presse sorgt .
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
mal ein Beispiel:
kann natürlich auch sein, das man dabei Paranoid wird, wobei C immer so vorgeht ohne jemals etwas zu kaufen.
E EUR 50,00 20.11.04 18:35:31 MEZ
C EUR 49,50 23.11.04 07:50:58 MEZ
C EUR 47,00 22.11.04 17:38:41 MEZ
C EUR 45,00 22.11.04 17:37:54 MEZ
C EUR 42,00 22.11.04 17:37:27 MEZ
C EUR 40,00 22.11.04 13:34:51 MEZ
C EUR 39,00 22.11.04 13:34:14 MEZ
C EUR 37,00 21.11.04 20:59:07 MEZ
C EUR 35,00 21.11.04 20:58:18 MEZ
C EUR 32,00 21.11.04 20:57:57 MEZ
B EUR 28,89 20.11.04 19:20:20 MEZ
B EUR 26,44 20.11.04 19:13:08 MEZ
C EUR 25,00 20.11.04 18:41:12 MEZ
C EUR 22,00 20.11.04 18:40:56 MEZ
C EUR 20,01 20.11.04 18:40:40 MEZ
C EUR 18,00 20.11.04 18:40:18 MEZ
C EUR 15,00 20.11.04 18:40:04 MEZ
C EUR 10,00 18.11.04 16:34:29 MEZ
B EUR 9,67 18.11.04 19:01:26 MEZ
B EUR 8,22 18.11.04 19:01:11 MEZ
B EUR 6,34 18.11.04 19:00:57 MEZ
A EUR 2,00 17.11.04 21:30:55 MEZ
-- Editiert von cps am 18.12.2004 15:01:58
Mein Gott,haben Sie sich eine zeitaufwendige Mühe gemacht.
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"kampf den borg"
Ist da nun ein Denkfehler oder nicht?
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"Gruss
Mellas Frust"
aus meiner Sicht nicht, nur ist das nur eine Meinung und die kann natürlich auch Falsch sein.
Hi!
Also mal die Gegenmeinung:
Ja, "Auktionen" bei Ebay unterliegen dem Vertragsrecht.
Nein, der Verkäufer muß eine einmal gestartete Auktion nicht bis zum "bitteren" Ende führen. Er kann die Auktion auch jederzeit beenden.
Ja, wenn die Auktion normal ausläuft ist ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer in seinem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt hat.
Nein, das Pushen verstößt nicht gegen § 145 BGB
, da das Angebot des Verkäufers "mit dem Höchstbietenden einen Vertrag abschließen zu wollen" ja immer noch gilt, auch wenn der Verkäufer zwischenzeitlich gepusht hat. Dieses Angebot hat der Käufer ja durch Abgabe des höchsten Gebotes angenommen.
Die Tatsache, daß der Verkäufer beim pushen evtl. übertreibt und selbst der Höchstbietende ist, führt lediglich zum Mißerfolg der "Auktion", da man einen Vertrag mit sich selbst ja nicht schließen kann.
Zitat: "Bei gewerblichen Verkäufern landet man da ganz schnell beim Wirtschaftsrecht."
--> möglich
Das Pushen könnte z.B. als Täuschung angesehen werden. Fraglich ist nur, über welche Tatsache hier getäuscht wurde.
Sittenwidrigkeit, § 138 BGB
? Wohl eher nicht. Der Käufer hat völlig frei die Wahl, ob er weiterbietet und wie hoch.
Gruß
Harry!
quote:<hr size=1 noshade>Nein, das Pushen verstößt nicht gegen § 145 BGB , da das Angebot des Verkäufers "mit dem Höchstbietenden einen Vertrag abschließen zu wollen" ja immer noch gilt,... <hr size=1 noshade>
nicht nur das, auch der Preis, die Beschreibung ... sind als Bestandteil des Angebots zu sehen. Der VK kann nicht beliebig sein Angebot verändern.
quote:<hr size=1 noshade>Dieses Angebot hat der Käufer ja durch Abgabe des höchsten Gebotes angenommen. <hr size=1 noshade>
Richtig, aber muss der Käufer damit leben, dass - ohne Kaufabsicht - versucht wird, möglichst nah an sein Maximalgebot heran zu kommen?
quote:<hr size=1 noshade>(...) da man einen Vertrag mit sich selbst ja nicht schließen kann. <hr size=1 noshade>
dann würde auch keine gültige Willenserklärung vorliegen, die Gebote sind somit zu streichen
quote:<hr size=1 noshade>Der Käufer hat völlig frei die Wahl, ob er weiterbietet und wie hoch. <hr size=1 noshade>
Selbst wenn weitergeboten wurde, Anfechtbarkeit wegen Irrtums "(...) kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."
Hi!
Aber worin läge der erhebliche Irrtum?
Und das Angebot (Artikeleinstellung des Verkäufers bei Ebay) erlischt einfach nach § 147 II BGB
. Die Annahme durch den Verkäufer selbst ist unwirksam.
Harry!
der Irrtum liegt in der Ehrlickeit des VK, darzulegen das man bei niemand kaufen würde, der seine Preise manipuliert, sollte möglich sein.
Den letzten Absatz verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wie soll ein Vertrag zustande kommen, wenn die Annahme unwirksam ist?
mal abgesehen davon, dass pushen ohnehin nicht okay ist....wenn einer künstlich seine auktionen hochtreibt, um somit mehr vom k zu kassieren, finde ich das "krimineller", als wenn er pusht und im endeffekt sein eigener kunde ist...denn dann kriegt er kein geld und bleibt - hoffentlich - auf seinen gebühren sitzen (ob er sich nun beim pushen einfach vepockert oder ob er bewusst seinen eigenene artikel kauft, bevor er ihn verschleudert...ist hier ja wurscht.
wusstet ihr alle überhaupt, dass es anfangs bei ebay möglich war, auf die eigenen auktionen zu bieten, um eben nicht riskieren zu müssen, dass man etwas unter dem erhofften preis abgibt? erst, als es überhand nahm, dass vk nur pushten, um vom käufer auch ja das maximum aus dem portemonnaie rauszuholen, hat ebay da nen riegel vorgeschoben
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
-- Editiert von Laeuschen am 19.12.2004 23:38:17
--- editiert vom Admin
die Suche ergibt genau 5 Threads zum Thema pushen
@Ist ne Aufgabe für einen Rentner. pusher ausfindig zu machen und zu verklagen ( auf was auch immer)
Wenns man Rentner wären.
Die PC-Freaks. die den Ganzen Tag vor der Kiste sitzen um "aufzupassen", solten sich doch nen Job in der IT Branche suchen ( das Know How ist ja unbestritten vorhanden) und sich nicht mehr vom Steuerzahler bezahlen lassen.
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"Gruss
Mellas Frust"
Bei eBay.com gibt es die Möglichkeit eines Reserve Preises oder so. Das heißt, man beginn zwar bei 1,00 Euro zu bieten, jedoch wenn zum Schluss der Reserve Preis nicht erreicht wurde geht die Ware nicht raus bzw. es kommt eben kein Vertrag zu Stande. Ist dann aber wenigsten ehrlich Währe vielleicht nicht die schlechteste Lösung. Und für den Rest gibt es ja noch SellersBestFrind als gratis Download. Und eBay sperrt solche Verkäufer gerne. Einfach bei eBay melden und wenn der Verkäufer dann noch so dumm ist mit gleicher IP angemeldet zu sein - tja dumm gelaufen
Reservepreis? Hab ich bei ebay.de beim Artikelreinstellen noch nichts von gesehen.
Meinst du ebay.com / USA?
Harry
ja meinte er. reserve auctions und non reserve auctions
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Diese Option ist mir in Frankreich und Belgien auch schon aufgefallen,sollte man hier auch mal erwägen...
Jup USA meint er
hab ich wieder nur die Hälfte geschrieben wie?
Wie dem auch sei, unabhängig davon ob das nun im Gesetzbuch so steht oder nicht, für mich sind Leute die auf Ihre eigenen Auktionen bieten Betrüger. Dazu zähl ich auch die Leute die ihre Freunde dazu nutzen, obwohl die sonst kein Interesse an dem Artikel gehabt hätten. Ein Verkäufer wird schließlich auch nicht dazu gezwungen, für 1 Euro anzubieten! Der Käufer wird im Prinzip beim Hochpushen dadurch ausgetrickst, dass an sein natürliches Jagdverhalten appelliert wird.
Wuff ;-)))
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"Gruss
Mellas Frust"
und pinkelt dann an den nächsten Baum ?
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"kampf den borg"
ich habe als Laie mal eine Frage an die Experten!
Ist es strafbar, wenn jemand seine eigenen Auktionen pusht und dann seine Gebote zurückzieht, damit er selbst nicht der letzte Bieter ist? Hier der genaue Fall:
C ( 890) US $20,50 14.06.05 16:10:41 MESZ
D ( 1724) US $20,00 14.06.05 05:54:49 MESZ
A ( 0 ) US $20,00 14.06.05 09:07:11 MESZ
E ( 1339) US $18,00 13.06.05 22:22:56 MESZ
B ( 35) US $12,00 13.06.05 21:18:42 MESZ
C ( 890) US $11,00 13.06.05 16:35:10 MESZ
B ( 35) US $6,00 10.06.05 18:01:39 MESZ
D ( 350) US $5,00 12.06.05 13:48:54 MESZ
D ( 1339) US $3,00 10.06.05 17:01:03 MESZ
B ( 35) US $2,54 09.06.05 17:26:25 MESZ
Übersicht über Rücknahme von Geboten und Streichungen
Mitgliedsname Aktion / Erklärung Datum des Gebots und der Rücknahme
A( 0 ) Zurückgenommen: US $21,00
Erklärung: Falscher Gebotsbetrag eingegeben Geboten: 14.06.05 09:07:21 MESZ
Zurückgenommen: 14.06.05 09:08:07 MESZ
A( 0 ) Zurückgenommen: US $20,50
Erklärung: Falscher Gebotsbetrag eingegeben Geboten: 14.06.05 09:08:31 MESZ
Zurückgenommen: 14.06.05 09:08:44 MESZ
Vobei es sich bei dem "user B" um die Freundin des Anbieters handelt! "user A" ist der pushername des Anbieters!
"Ist es strafbar, wenn jemand seine eigenen Auktionen pusht und dann seine Gebote zurückzieht, damit er selbst nicht der letzte Bieter ist? "
Na das will ich doch hoffen das es mal verfolgt wird und irgenwann auch mal geahndet!
Ein guter Anfang wäre das bei Nachweis der Vertrag nicht gültig wäre und doppelte Ebaygebühren abkassieren.
In USA gab es mal diesbezüglich eine Verurteilung wegen Pushens. Es handelte sich u 2 Autohändler (hatte ich schon mal irgendo hier gepostet gehabt)
In Deutschland ist es wohl noch nicht strafbar.
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"Gruß
Campa"
Strafbar ist es mE schon, aber die Staatanwaltschaft hat diesbezüglich wohl (noch) nicht den notwendigen Ermittlungseifer.
Gruß
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"AND JUSTICE FOR MOST"
Nur mal ein Beispiel wie seriös Powerseller sind:
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=lepacura
Schon klar das Ebay nichts unternimmt, weil es ja genug Kohle bringt.
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"Gruß
Campa"
Ich lach mich kaputt!
Sollte man glatt mal ebay melden,mit der Frage,ob ihnen etwas auffällt....
Dann heißt es wahrscheinlich:Ist ein Stammkunde!
Und wenn unsereiner mal den Nachbarn bieten läßt,wird er gesperrt....<img src="http://www.planet-smilies.de/kotz/kotz_011.gif">
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Jo Schnee, meld mal.
Hab ich bereits getan und was kam als Antwort?
"Hallo Herr XXXXXX,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Ich habe die von Ihnen genannten Mitglieder und deren gemeinsame
Aktivitaeten waehrend der letzten 30 Tage ueberprueft.
Der Verdacht hat sich aus unserer Sicht nicht bestaetigt. Wir koennen
nicht nachweisen, dass die genannten Mitglieder Angebote manipuliert
haben.
Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir eBay-Mitglieder erst
verwarnen oder von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausschliessen,
sobald ein hinreichender Verdacht vorliegt.
Aufgrund Ihres Hinweises werden wir jedoch aufmerksam verfolgen, ob es
kuenftig Auffaelligkeiten im Handelsverhalten der genannten
eBay-Mitglieder gibt. Das eBay-Sicherheitsteam kann Mitglieder nach
Verstoessen gegen unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen oder unsere
Grundsaetze verwarnen oder endgueltig von der Nutzung des
eBay-Marktplatzes ausschliessen.
Bitte informieren Sie uns auch weiterhin, wenn Sie Auffaelligkeiten
beobachten. So tragen Sie erheblich dazu bei, dass faires und sicheres
Handeln bei eBay moeglich ist.
Mit freundlichen Gruessen
Rainer Moltke
eBay - Sicherheit"
Wenn Du also viel umsetzt und ordentlich die Kasse klingeln lässt, hast du einen Freifahrtsschein.
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"Gruß
Campa"
Naja, gehören in die Auktionen nicht eigentlich Widerrufsbelehrungen?
Aber wie dumm muss man eigentlich sein, um sich gegenseitig seitenweise Bewertungen zu schreiben?
Und jetzt?
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