minderjährige verkauft bei ebay fälschung

16. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
minderjährige verkauft bei ebay fälschung

Hallo,

in diesem fall ich habe bei ebay eine gefälschte Geldbörse verkauft. Bin minderjährig. Ich hab die Geldbörse ersteigert und wusste nicht, dass die gefälscht war. Jetzt verlangt die Käuferin 350 Euro. Was kann ich tun?

vielen Dank.

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40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Na was wohl? Bezahlen, wenn die originale Geldbörse denn auch wirklich soviel wert wäre.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Möment, der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam.

Allerdings könnte es ggfs. strafrechtliche Konsequenzen haben, allerdings nur dann, wenn Vorsatz nachgewiesen werden kann.

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#3
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich minderjaehrig bin, ist der Kaufvertrag doch ungueltig, oder? Ich wusste nicht, dass die Geldboerse gefaelscht war...

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#4
 Von 
Verlag.aufatmen
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

Biete Ihr halt an zu deinen Kosten den Geldbeutel zurückzuschicken und ihr das Geld zurückzuüberweisen - und dich tausendmal entschuldigen...

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#5
 Von 
User996
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielleicht auch wieder eine(r) von diesen Betrügern die absichtlich Plagiate kaufen und dann die Verkäufer erpressen. -

Rate dir mal abzuwarten

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#6
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

sie hat mir ne frist bis 26. gesetzt, um das Geld zu ueberweisen. Sie besteht auf Ihre Rechte... Kann ich als minderjaehrige den kaufvertrag als ungueltig erklaeren?

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#7
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich sehe das eigentlich nicht also Problem, oder? Wenn Du wirklich minderjährig bist, ist überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen - eigentlic dürftest Du ja noch nicht einmal auf der eBay Plattform handeln! Auf wen läuft denn der eBay Account? Auf Dich oder einen Volljährigen?

Wie sehen denn die Bewertungen vom Käufer aus? Denn wenn man draus schließen kann, dass der Käufer wirklich mit Absicht kauft, kann man auch gegen Erpressung Minderjähriger angehen!

Sag doch bitte kurz, wie viel der Käufer für den Artikel bezahlt hat!

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#8
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

der geldbörse wurde mit 25 euro verkauft. die käuferin meint, dass die originale 375 euro gekostet hätte und will den differenzbetrag. ein problem ist, dass das mein account ist. und, wie soll ich nun vorgehen?

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#9
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Das es Dein Account ist, ist eben kein Problem! Ein Problem wäre es gewesen, wenn es der von z.B. Deinem Vater gewesen wäre! Ich würde den Fall Deinen Erziehungsberechtigten schildern und die sollen die Dame dann anschreiben oder versuchen telefonisch zu erreichen. Minderjährige dürfen nicht auf eBay handeln und insfern ist auch kein Kaufvertrag zwischen beiden Parteien zustande gekommen!

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#10
 Von 
Floewe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mh, also lustig ist der Fall ja schon.

a) Du meldest dich unter Nutzung falscher Daten bei Ebay an. (Wissentlich, sonst würde man diesen Thread nicht führen, weil in der Not weisst Du auf einmal das du das nicht darfst)

b)Du täuscht einem Handelspartner somit Geschäftsfähigkeit vor, da dieser aufgrund der Ebay AGB und deines Eintrages davon ausgehen muss, das es so ist.

a+b) Davon ausgegangen du hast ein falsches Geburtsdatum angeben. Wenn Ebay "gepennt" hat.. nunja.

c)Du verkaufst ein Plagiat, das Du vorher selbst (wahrscheinlich auch zum Spottpreis) erworben hast.Ein Gewerbetreibender wäre schon aufgrund des niedrigene EK dazu verdammt das erkennen zu müssen. Du wahrscheinlich eher nicht.

d) Nun hast du den Salat und auf einmal fällt dir auf, das der Vertrag ja mit einem minderjährigen schwebend unwirksam ist.

Also Vorsatz in a und b kannst Du nicht abstreiten.

ABER:
e) wie der Käufer seine Forderung begründen möchte ist mir auch nicht ersichtlich, eine Rückabwicklung gegen Erstattung des Kaufpreises und der Versandspesen sollte ausreichend sein. Ich wüsste nicht wie der Käufer einen größeren Schaden nachweisen möchte.
(Man korrigiere mich wenn ich mich irre)

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#11
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
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#12
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

aber dass ich unter falschem geburtsdatum mich angemeldet habe, koennte man mich doch vorwerfen oder? auch mit strafe?

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#13
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

ja NATÜRLICH was glaubst Du denn ??? !!!

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#14
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, aber was fuer ne strafe denn? ich meine ausschluss ist ja nicht weiter tragisch...

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#15
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Auf mehr (wenn überhaupt muss ich bei eBay mal ganz krass sagen) wird es nicht hinauslaufen!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm, kein vorwurf des z.b. betrugs oder so?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Also: Du hast Dich unter falschen DAten angemeldet. Wissentlich und mit dem Vorsatz, unter falschen Voraussetzungen Artikel zu versteigern. Du wusstest genau, dass Du das erst mit 18 darfst, und hast deswegen, um diese Vorschrift zu umgehen, ein falsches Geburtsdatum angegeben. Die AGBS musst Du bei der Anmeldung als gelesen akzeptieren - also sind sie auch bekannt.

Das war Dir die ganze Zeit völlig schnuppe - jetzt, wo etwas schief gegangen ist, geht Dir auf einmal die Muffe......Hallo?????

Gut - bei Ebay wird wohl möglicherweise außer Ausschluß nicht viel passieren.

Von dem anderen Mitglied aber, sobald er erfährt, dass Du minderjährig bist, könnte das anders aussehen. Was genau, kann Dir wohl hier niemand punktgenau sagen.

Was möchtest Du eigentlich hier erreichen? Ein Freispruch ala: Mir passiert nix, also meld ich mich einfach unter anderem Namen und Geburtsdatum erneut an und mach weiter, wie bisher?

Merkst Du eigentlich, dass DU es bist, der hier Mist gebaut hat - und zwar gewaltig?



0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

da möchte ich gerne mal das Schild zitieren, welches auf fast jeder Baustelle steht - und dies gilt auch hier und auch für DICH :

ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER - wenn Sie die Käufer nun beschweren, dann haften eben Deine Eltern - basta !

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm, erst mal wusste ich nicht, dass ich was gefaelscht verkaufe, also wuerde ich nicht vom mist bauen sprechen, weil ich vorher ehrlich gehandelt habe. wenn die kaeuferin nun den kaufpreis ersattet haben moechte, kann ich das natuerlich verstehen, aber hier mit einer zahlungsforderung zu kommen, die unmoeglich ist fuer mich, ist das einfach zu viel.

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#21
 Von 
Christin2003
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Auch wenn es die ganze Zeit gut gegangen ist, es ist aber tatsache, das Du ein falsches Alter angegeben hast. Schade ist nur, das Dir leider nicht viel passieren wird. Das Geld müsstest Du trotzdem zurückgeben. Wenn nicht Du, dann Deine Eltern.

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#22
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Wenn der Käufer Anzeige erstattet und den Fall dem Markeninhaber meldet, dann gute Nacht. Dann wirds wirklich zu viel für dich( für deine Eltern, die müssen zahlen).
Es spielt dann auch keine Rolle, ob der Kaufvertrag wirksam ist oder nicht.

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#23
 Von 
Christin2003
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie alt bist Du eigentlich?? Wenn Du 14 Jahre bist dann bist Du ja schon Strafmündig, und wenn nicht, dann sage ich nur, man solle sich beeilen mit dem Herabsetzen des Alters, denn auch schon jünger weiß man ob man mist baut

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Christin2003
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Mit 13 Jahren bauen doch schon viele mist, und sagen dann, mir kann ja nichts passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit dem markeninhaber ist wohl quatsch, denn ich hab's nicht vorsaetzlich und nur einmal gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Kriegst Du es nicht auf die Reihe oder willst Du es nicht verstehen? Es geht in erster Linie jetzt darum, dass Du VORSÄTZLICH falsche Angaben gemacht hast!

Und offenbar öffnet Dir dieser möglicherweise einmalige Plagiatsverkauf und die Tatsache, dass dieser Betrugsversuch (durch die falsche Altersangabe), dies ans Tageslicht gebracht hat, nicht mal die Augen, sondern Du siehst Dich immer noch als Unschuld vom Lande....

Ich versteh das einfach nicht....

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
celphi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

es besteht keine verbindung zwischen faelschung verkaufen und absichtlich falsches geburtstagsdatum angeben. dass das angeben vom falschen geburtstagsdatum falsch ist, weiss ich doch... ich hab's aber nicht gemacht, um faelschungen zuverkaufen um dann wieder zu verschwinden...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

"das mit dem markeninhaber ist wohl quatsch, denn ich hab's nicht vorsaetzlich und nur einmal gemacht."

Na dann mal Prost - wenn das Quatsch ist, dann heiße ich EGON - den Markeninhaber interessiert das einen Dreck, ob Du es nur 1x oder 100x gemacht hast und bei einer ABmahnung kannst Du locker mal mit 500-5000 Euro reine Abwaltsgebühren der Gegenseite rechnen, je nach Streitwert, wenn Dein getäuschter Käufer sich beschweren sollte ... den solltest Du lieber schnell bezahlen und die Klappe halten und mal zusehen, dass Du den Kopf einschaltest beim nächsten Mal !!!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Grundsätzich tummeln sich bei Ebay ja auch viele Volljährige, denen nicht klar ist, daß für die dortigen Rechtsgeschäfte klare Regeln gelten. Minderjährige werden aber trotzdem aus gutem Grund vom Gesetz nicht für voll geschäftsfähig angesehen. Deshalb hat es wohl wenig Sinn, auf der Fragestellerin rumzuhacken, weil sie nicht überschaut, was sie da eigentlich treibt.
Der Vertrag dürfte wahrscheinlich schwebend unwirksam sein. Kommt allerdings auf das Alter der Fragestellerin an und ob sie schon beruflich tätig ist. Sie könnte den Käufer darauf hinweisen, daß sie minderjähig ist. Vermutlich führt das zur Sperrung bei Ebay und zum Verzicht des Käufers auf Durchsetzung seiner Ansprüche, weil dann doch ein ehrhebliches Prozessrisiko besteht. Oder sie bezahlt eben, was er will.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

sehe ich etwas anders - Prozessrisiko ? 1. haften die Eltern 2. bei Rechtsschutzversicherung ist der Minderjährige bzw. seine Eltern sowieso dran !

0x Hilfreiche Antwort

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