nach einem jahr geld zurück ?!

22. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
nach einem jahr geld zurück ?!

hallo,

ich hatte gerade einen sehr seltsamen anruf meiner bank.

vorgeschichte: vor einem jahr habe ich (privater verkäufer) über eBay ein altes röhrenprüfgerät nach holland verkauft. bezahlt wurde mit paypal. (138 euro)
jetzt nach einem jahr möchte der käufer allerdings sein geld zurück holen.
begründung: die damalige zahlung stünde mir nicht zu, da im zahlungsbetreff ein anderer empfänger stand.

ich erinnere mich dass im zahlungsbetreff ein anderer name stand, meine kontonummer/bankleitzahl jedoch stimmte.
der käufer schrieb mich damals noch an, fragte ob die zahlung trotz des fehlers angekommen sei, was ich bejate bzw. die ware verschickte und die geschichte für mich dann auch erledigt war.

gerade am telefon gerade stellte die bankangestellte mir die frage, ob ich einer rückbuchung zustimmen würde, was ich natürlich verneinte.
ich kann mich mit dem käufer auch nicht in verbindung setzen, da ich keinerlei mailverkehr etc mehr habe. wozu auch nach einem jahr.
meine sachbearbeiterin teilte mir dann mit, dass sie sie forderung ablehnen kann - wenn ich dies wünsche - aber verpflichtet ist, meinen namen + anschrift an die auslandsbank die die anfrage gestellt hat rauszugeben.
man würde mich dann direkt von holland aus anschreiben und auffordern, den betrag zurück zu überweisen bzw. gegen mich rechtliche schritte einleiten.
meine sachbearbeiterin sagte, dass sie sich eingehend erkundigt hat weil ihr so etwas auch noch nie passiert wäre, sie aber die auskunft erhalten hat, dass dies alles seine richtigkeit hätte und die auslandsbank dazu befugt wäre.

das schlimme ist, dass ich wirklich keinerlei unterlagen/mails mehr habe und gar nicht mehr beweisen kann, wie sich die geschichte damals wirklich zutrug.

kann mir bitte jemand sagen, wie ich mich nun verhalten soll und was ich tun kann?
ich bin wirklich sehr wütend über diese vorgehensweise zumal ich den betreffenden noch nicht mal selbst anschreiben kann da ich gar nicht mehr weiss um wen es sich handelt. (ich wurde von ihm ja auch nie kontaktiert)

viele grüße und danke schon mal..
mera



-----------------
""

-- Editiert am 22.12.2009 11:55

-- Editiert am 22.12.2009 11:57

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
vorgeschichte: vor einem jahr habe ich (privater verkäufer) über ebay ein altes röhrenprüfgerät nach holland verkauft. bezahlt wurde mit paypal. (138 euro)


Eigentlich kann es ja nicht über PayPal gelaufen sein, denn dann hätte dein Käufer das Geld auf deinen PayPal Account überwiesen (per PayPal), dann hätte aber eine Kontonummer (Iban-Bic) oder eine Name keine Rolle gespielt, die Zahlung geht ja an eine E-Mail-Adresse und du selbst veranlasst erst die Überweisung von deinem PayPal-Konto auf dein Bankkonto.

Er wird demnach eine Überweisung vorgenommen haben (EU-Überweisung).

Und jetzt will man anscheinend einen Irrtum geltend machen, da steckt der Käufer dahinter und nicht die Bank. Das Geld war also gar nicht für dich bestimmt, er will, da Kontonummer und Name nicht übereinstimmen, das Geld von seiner Bank zurück und das nach einem Jahr...

quote:
das schlimme ist, dass ich wirklich keinerlei unterlagen/mails mehr habe und gar nicht mehr beweisen kann, wie sich die geschichte damals wirklich zutrug.


Warum gerade bei eBay-Geschäften dieser Entsorgungsdrang gegeben ist, ist mir immer schon ein Rätsel gewesen. eBay selbst brüstet sich, die Finanzämter mit allen Transaktionen eines Mitglieds seit 1995 versorgen zu können, falls Bedarf bestünde.

Die Regelverjährung aus Kaufvertrag beträgt 3 Jahre. Man ist gut beraten, alle Unterlagen zumindest solange aufzubewahren, wenn man nicht Gefahr laufen will, eine unangenehme Überraschung zu erleben. Vor einiger Zeit hatten wir einen Fall, wo ein Käufer kurz vor Ablauf dieser Frist einen nicht erhaltenen Artikel reklamierte. Insbesondere der Einlieferungsbeleg des Versandunternehmens wäre mindestens solange aufzubewahren.

Ob die Bank, die möglicherweise ihren Kunden entschädigen muss, jetzt für diesen relativ geringen Betrag eine Klage in Deutschland riskiert, erscheint mir zweifelhaft. Vielleicht sollte man das Begehren der Bank ablehnen, falls sie sich wirklich meldet. Falls man jetzt gar keine Unterlagen (auch keinen Zeugen) mehr hat, dass man das Geld zu Recht bekommen hat, kann es im Ernstfall knifflig werden.

Würde der Bank mitteilen, dass vom Käufer ein Radio gekauft wurde, dass dies der Grund wäre, dass man die Zahlung erhalten hat und dass man im Zweifel diese Tatsache beweisen könnte.

Vorteilhaft wäre es, wenn der Käufer eine Bewertung abgegeben hätte, die muss ja noch in jedem Fall da sein oder man hat selbst eine abgegeben, nicht ganz so gut, aber immerhin beweist das, dass der Käufer etwas bei einem gekauft hat.







-----------------
""

-- Editiert am 22.12.2009 17:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Also im Online Banking kann ich noch Kontobewegungen bis 2007 einsehen.
Paypal überweist niemal direkt auf dein Bankkonto, also geh ich mal davon aus das Paypal aussen vor ist.

Es war vor kurzen dick in der Presse was sich seit November geändert hat. Daher wundert mich die Aussage der SB.

quote:
Eine Überweisung soll künftig unwiderruflich wirksam sein, wenn sie bei einer Bank eingegangen ist. „Das bedeutet: Wenn man einen Fehler macht, etwa die falsche Kontonummer angibt, kann die Überweisung nach dem neuen Recht nicht wie bisher zurückgeholt werden. Auch nicht, wenn die Buchung von der Bank noch gar nicht ausgeführt wurde“,


Ich tippe mal auf einen dreisten Versuch Kohle abzugreifen, frag mal bei deiner Bank an ob es die Sachbearbeiterin überhaupt gibt und ob Sie mit dir gesprochen hat.

Ich befürchte eher das es sich nicht um eine Bankmitarbeiterin handelt.

@Bogus1

Röhrenprüfgerät ist kein Radio ^^







-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Röhrenprüfgerät ist kein Radio <hr size=1 noshade>


Da hast du sicherlich recht, sorry.

quote:<hr size=1 noshade>Es war vor kurzen dick in der Presse was sich seit November geändert hat. Daher wundert mich die Aussage der SB. <hr size=1 noshade>


Das ist auch richtig, aber die Sache wird natürlich noch nach der alten Rechtslage behandelt. Da kommt es auf die weiteren Umstände an, insbesondere auf die AGB der Banken.

Auch kann es eine Rolle spielen, auf welche Weise überwiesen wurde. Bei Online-Überweisungen wurde schon vor einiger Zeit entschieden, dass der Empfänger-Name keine Rolle spielt, er muss von der Bank auch nicht geprüft werden. Nur bei der herkömmlichen Überweisung ist dies ein Grund, die Bank haftbar zu machen, falls man selbst einen Fehler gemacht hat (Name des Empfängers und Kontonummer stimmen nicht überein) und die Bank hat nicht geprüft. Zumindest ist es so in Deutschland.

Im Grunde geht es ja um 2 verschiedene Dinge. Haftung der holländischen Bank gegenüber dem holländischen Kunden. Und Regress gegenüber dem deutschen Verkäufer, es wird ja behauptet, dass er eine Zahlung ohne Rechtsgrund erhalten habe, wie es bei einer Falschüberweisung oder Fehlbuchung auch sich darstellt (§ 812 ff. BGB ).





-----------------
""

-- Editiert am 22.12.2009 19:08

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo und vielen dank für eure antworten ;)

@bogus1 ich bin mir inzwischen gar nicht mehr sicher ob es über paypal lief, obwohl dies die erste frage war, die ich an die bankangestellte hatte. als sie dies bejate dachte ich auch gar nicht mehr darüber nach, dass es nicht so sein könnte. du wirst aber recht haben, es wird nicht über paypal gelaufen sein denn dann wäre mein name ja korrekt angegeben gewesen.

ich werde, falls die bank sich bei mir melden sollte - wie von dir vorgeschlagen - erklären, wofür ich das geld erhalten habe und dann einfach nur abwarten was passiert.

@ fulgora die sachbearbeiterin die mich anrief ist mir seit vielen jahren persönlich bekannt, also von daher passt die sache schon mal.

noch mal @ bogus1
einen zeugen hätte ich. mein freund bringt mit mir öfters mal pakete zur post wenn sie schwer sind und dieses teil damals war sehr schwer. eine positive bewertung gabs damals - von beiden seiten auch - soweit ich mich erinnern kann. das dumme ist, dass ich zu dieser zeit auch viele einzelne radioröhren eingestellt hatte, die ebenfalls ins ausland gingen und ich den käufer anhand der bewertung alleine gar nicht mehr "ausfindig" machen kann.

nochmals meinen dank für eure antworten denn aus meinem umfeld konnte mir niemand sagen ob das alles so rechtens ist nach dieser langen zeit und ohne irgend eine kontaktaufnahme. ich verkaufe ja von zeit zu zeit immer mal was bei ebay und über die funktion "frage an den verkäufer" hätte dieser käufer auf jeden fall kontakt mit mir aufnehmen können.
ich würde es wirklich ungeheuerlich finden wenn irgend eine institution solche betrügereien untersützt und kann nur hoffen, dass die geschichte im sande verläuft.




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Manu_1980
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Kann der TE nicht anhand einer ebay-Bewertung nachweisen, dass das Prüfgerät verkauft, angekommen und angenommen wurde? Falls der K bewertet hat, natürlich. Dann sollte die Sache doch erledigt sein, oder sehe ich das falsch?


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Nach einem Jahr ist es für den eBay-Verkäufer nicht nachzuweisen, was er an wen verkauft hat. Das ginge nur über den Customer Support von eBay und ob die was machen .....

Nach ca. 90 Tagen ist aus einer Bewertung nicht mehr ersichtlich was der VK verkauft hat.

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das könnte sich durchaus für eine Glaubhaftmachung eignen, jedoch ist der eBay-Name des Käufers nicht greifbar, immerhin hat er sich ja selbst nicht gemeldet (mit diesem Namen), sondern seine Bank.

quote:
eine positive bewertung gabs damals - von beiden seiten auch - soweit ich mich erinnern kann. das dumme ist, dass ich zu dieser zeit auch viele einzelne radioröhren eingestellt hatte, die ebenfalls ins ausland gingen und ich den käufer anhand der bewertung alleine gar nicht mehr "ausfindig" machen kann.


Wobei man vielleicht den Zeitraum einkreisen könnte. So viele Käufer aus NL wird es vielleicht auch nicht geben, wenn man ungefähr weiß, wann sich die Sache abgespielt hat.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo,

vielen dank für eure antworten.
ich habe gestern noch viele stunden versucht irgend einen anhaltspunkt zu finden und meine bewertungen im letzten jahr alle samt durchgeschaut. es waren in diesem zeitraum (eingegrenzt auf 3 monate denn einen genauen monat habe ich ja nicht) genau 15 auktionen/verkäufe von denen 2 käufer aus holland waren. beide habe ich angeschrieben (bisher ohne antwort). allerdings sind von diesen 15 käufern dieses zeitraums 5 keine angemeldeten mitglieder mehr bei ebay, so dass genau DIESER käufer auch darunter sein kann.

was ich immer noch nicht ganz verstehe... meine bank sagte mir ja gestern, dass als grund für die rückforderung angegeben sei, dass mir auf grund des falschen namens in der überweisung das geld nicht zustünde. also haben doch beide banken den fehler mich bemerkt. ich habe mich logischerweise auch nicht "gemeldet" da das geld mir für den verkauf der ware ja zustand.
wie können beide banken - nach 12 monaten - sich so einer sache überhaupt annehmen bzw. mich versuchen in die pflicht zu nehmen?
meine bank sagte sie sei verpflichtet meine kompletten daten (an die ausländische bank? den käufer?) heraus zu geben und der "gegenseite" mitzuteilen, dass ich eine rückforderung ablehne.

der käufer hätte 3 monate zeit gehabt mich über ebay zu kontaktieren oder mich in den letzten 12 monaten über ebay anzuschreiben, was nicht geschah, wozu auch? das geschäft wurde ja ordnungsgemäß abgewickelt.

ist diese dreiste vorgehensweise evtl ein schlupfloch was mir bisher unbekannt war?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wie können beide banken - nach 12 monaten - sich so einer sache überhaupt annehmen bzw. mich versuchen in die pflicht zu nehmen? <hr size=1 noshade>


Wieso nicht? Innerhalb der Verjährungsfrist. Die Bank geht davon aus, dass dir irrtümlicherweise ein Betrag gutgeschrieben wurde, sie hat ja nur die Informationen, die der Käufer ihr hat zukommen lassen. Die Bank hat geschlafen, sie hätte die Überweisung je nach Fall abgleichen müssen (Name des Empfängers + Kontonummer). Dieses Versäumnis beanstandet der Kunde.

Eigentlich hätte er sich direkt an dich wenden können, so ist es aber leichter für ihn.

Wenn es aber eine Fehlüberweisung wäre, dürftest du das Geld nicht behalten, sondern müsstest es nach den Vorschriften von § 812 ff. BGB wieder herausrücken. Das wird in Zukunft noch häufiger der Fall sein, weil die Banken jetzt gar nichts mehr überprüfen müssen. Ist die Überweisung raus, ist das Geld weg. Man muss es sich von dem Empfänger wiederholen, die Bank bleibt außen vor, dazu muss der Empfänger erst einmal ermittelt werden. Notfalls muss man klagen.

§ 812 BGB
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Jetzt obliegt es dir, glaubhaft zu machen, dass diese Überweisung nicht ohne Rechtsgrund geschah, sondern nur darum, weil der eBayer von dir etwas gekauft hat.

Und jetzt hast du das Problem, dass du sämtliche Unterlagen vernichtet hast, weil du meintest, du würdest sie nicht mehr benötigen.

Ob das so neu ist? Jedenfalls läuft diese Masche seit Jahren mit PayPal und Kreditkarten, immer wird unautorisierte Zahlung gemeldet und nahezu immer wird der Käufer entschädigt. Millionenfach ausprobiert.



-----------------
""

-- Editiert am 23.12.2009 15:50

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.095 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen