natürlich auch Ebay... Problem bei Kauf-Rückabwicklung

27. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
katl2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
natürlich auch Ebay... Problem bei Kauf-Rückabwicklung

Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem: Ich habe einen gebrauchten Gegenstand (Kleidung) über Ebay verkauft. Abwicklung des Kaufs war soweit unkompliziert. Nach knapp 4 Wochen reklamiert der Käufer, dass die Ware Mottenlöcher hätte, also mangelhaft ist.
Der Käufer wurde extrem beleidigend und unverschämt (Betrugsvorwurf, Vorsatz etc.). Der Warenwert beträgt sagenhafte 8,49 Euro + Versand.
Ich bin mir sicher, dass die Ware bei mir noch keine Löcher hatte - jetzt werden wohl Löcher drin sein, und wenn sie notfalls reingeschnitten wurden/werden.
Käufer hat mir jetzt Frist bis 5.9. zu Rückzahlung des Kaufpreises gesetzt, danach möchte sie 19% Verzugszinsen berechnen.

Ich habe angeboten, nach den Ebay-Grundsätzen rückabzuwickeln, d.h. sie schickt mir die Ware zurück, DANACH überweise ich ihr das Geld + Rücksendekosten.

Darauf lässt sie sich nicht ein. Sie will erst das Geld, dann würde sie die Ware zurückschicken.

So: Und was nun ? Wie rum muss das denn laufen ? Erst Geld - dann Ware oder wie ich es möchte erst Ware - dann Geld ?

Mal ganz abgesehen davon, bin ich bei den Beleidigungen (u.a. dass ich ja wohl zu blöd wäre, einen Computer zu bedienen, lügen würde, betrügen etc.) langsam gar nicht mehr bereit, den Kauf zurückzunehmen. Ich bin mir keiner Schuld bewußt, ich bin mir sicher, die Ware war bei Versand einwandfrei (gebraucht, aber i.O.!).

Vielleicht könnte ihr mir mal Eure Meinungen zu dem Fall sagen ?
Vielen Dank schonmal!

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hi, die Rückabwicklung muß Zug um Zug erfolgen, wobei es wohl schon ein paar Urteile gab, die dem Käufer Recht gegeben hatten und der VK zuerst das Geld überweisen mußte.
Es gab natürlich Diskussionen darüber, daß das so nicht sein könne, aber zuerst einmal existieren die Urteile und man muß damit leben. Hier im Forum wurde vor ca. 2 Monaten ausführlich darüber diskutiert.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wenn du aus Kulanz der Rückabwicklung zustimmst, dann sind die Konditionen frei verhandelbar. Wenn der Käufer die Ware nicht zuerst zurückschicken möchte, ist das sein Problem.

Auch im Falle einer berechtigten Forderung, sehe ich es so, daß der VK zunächst die Möglichkeit haben muß, den Mangel zu begutachten und dann den Nacherfüllungsforderungen nachkommt.

@micbu

Hast du mal solche Urteile parat?

-- Editiert von normi am 27.08.2007 14:17:28

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

@normi,

du hast doch selbst hier gepostet????

'http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=83656'

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@micbu

1. ist es fünf Monate her. An diesen thraed konnte ich mich nicht mehr erinnern, weil er kein vernünftiges Ergebnis brachte.

2. kann ich dort keinen Hinweis auf ein Urteil finden, außer den Behauptungen von iiyama. Da würde ich doch gerne selber lesen mit welcher Begründung und vor allem unter welchen Voraussetzungen ein solches Urteil entstanden sein soll.

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#5
 Von 
katl2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also schonmal danke ihr 2 für die Antworten !
Ich glaube, ich habe jetzt den Thread von vor einiger Zeit gefunden bezügl. der Rückabwicklung. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich doch aber zumindest verlangen, dass die Ware per Nachname geschickt werden muss, oder ? Das ist doch dann die eindeutigste "Zug-um-Zug-Rückabwicklung".

Also ich bin nicht grundsätzlich verpflichtet, erstmal das Geld zu überweisen und dann zu hoffen, dass irgendwann mal die Ware zurückkommt (auch wenn sie garantiert jetzt richtig kaputt ist).
Jetzt geht es mir einfach ums Prinzip, dass ich nicht so "kampflos" 12 unglaubliche wahnsinnige Euro in der Gegend rumüberweisen will (ich böser Betrüger, der sich mit diesen 8,49 Euro Warenwert +2x Porto ein schönes Leben machen will *nerv* - entschuldigt, aber das musste jetzt mal raus ;-) Jetzt ist wieder gut und ich bleib sachlich, versprochen).

Darf ich denn Eurer Meinung nach wenigstens bis zum 5.9. (das ist ja die abstruse Frist,die ich gesetzt bekommen habe) warten, um dann die Nachname-Sendung zu verlagen ?
Vielen Dank weiterhin

-- Editiert von katl2000 am 27.08.2007 14:56:11

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Wie ich bereits schrieb: Wenn du aus reiner Kulanz (uns so schilderst du es ja) und nicht aufgrund eines nachgewiesenen Sachmangels die Ware zurücknimmst, ist alles frei verhandelbar. Du kannst zu nichts gezwungen werden.

Solltest du allerdings deine Rechtspflicht anerkennen, ist die Sachlage vielleicht eine andere. Hierüber sind sich micbu und ich wohl noch nicht ganz im Klaren.

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#7
 Von 
katl2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin mir sicher, dass die Ware mangelfrei war, als ich sie losgeschickt habe - dann lag sie 4 wochen bei der Käuferin rum und jetzt hat sie wohl Mottenlöcher (und ich bin sicher, dass die Ware Löcher haben wird, wenn ich sie zurückhabe und wenn sie mit einer Schere reingebohrt werden - nur ganz sicher habe ich keine Motten oder ähnliches jemals gehabt und die Ware hatte auch keine Löcher beim Abschicken). Nur wer beweist das ? Ich sage mangelfrei, Käufer sagt "hat (jetzt) Löcher".
Deswegen und um meine Ruhe zu haben, habe ich mich ja auf die Rückabwicklung eingelassen - ich denke, das ist doch "aus Kulanz", oder ?

ach, ich glaube, ich find ebay doof... das nächste mal schmeiss ich die sachen in den müll und hab meine ruhe.

Aber danke auf alle fälle für die tipps !

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Nur wer beweist das ? Ich sage mangelfrei, Käufer sagt hat (jetzt) Löcher.*

Die Beweislast für einen Sachmangel liegt beim Käufer. Er muß nachweisen, daß die Löcher bereits beim Verschicken vorlagen.

*Deswegen und um meine Ruhe zu haben, habe ich mich ja auf die Rückabwicklung eingelassen - ich denke, das ist doch aus Kulanz, oder ?*

Wenn du es auch so deutlich gemacht hast, dann sollte es auch klar sein. Wenn du dir aber sicher bist, warum läßt du dich überhaupt auf irgendetwas ein? Bitte jetz nicht mir dem Ruhe-Haben-Argument kommen. Einfach ignorieren, was da kommt.

*ach, ich glaube, ich find ebay doof... das nächste mal schmeiss ich die sachen in den müll und hab meine ruhe.*

Zumindest solltest du dir ein dickeres Fell zulegen.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

@normi

Ich bin ja schon am suchen. Ich kann mich noch an ein paar ähnliche Urteile erinnern, aber eine genaue Quellenangabe muß ich Moment noch schulidig bleiben. Daß es im Fernabsatz nur bedingt 'Zug um Zug' gibt dürfte klar sein, da kommt die Nachnahme wohl am nächsten dran.
Ich würde dem K also vorschlagen per Nachnahme zu senden.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Daß es im Fernabsatz nur bedingt 'Zug um Zug' gibt dürfte klar sein*

Ja, wenn du damit die praktische Umsetzung meinst.

Nein, wenn es um das rechtliche Konstrukt gehen. Bei Zug um Zug kann keine der Vertragsparteien die Leistung verlangen, ohne selbst in Vorleistung getreten zu sein.

*Ich bin ja schon am suchen.*

Nur die Ruhe, sollte keine Kritik sein, lasse dir Zeit. Aber wenn du schon von mehreren solcher Urteile sprichst, wäre es schön, diese dann auch irgendwann lesen zu können.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

@normi,

klar meine ich die praktische Umsetzung, da VK und K in den wenigsten Fällen wohl nebeneinander wohnen.

Und ja, ich bereits zwei oder drei solcher Urteile gelesen, in denen der VK dazu gezwungen wurde zuerst zurückzuzahlen oder eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
katl2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum ich mich überhaupt darauf eingelassen habe... hmm, versteh ich jetzt gerade auch nicht mehr so ganz, aber im Endeffekt wurde ich mit beleidigenden, aggressiven Emails/Hinweisen bombadiert und habe mich schlichtweg einschüchtern lassen. Auf alle Fragen von mir, wie z.B. warum 4 Wochen später erst irgendeine Reaktion erfolgt oder wo die Ware gelagert war in dem Zeitraum, kam nur die Anwort (alles in Großbuchstaben): Sie sind ja witzig - was soll das jetzt, sie sind das Letzte, ein Betrüger und vor allem "den Rest schenke ich mir", die Kosten für einen Sachverständigen zahlt "der bööööööööse", wenn sie jetzt nicht reagieren, dann gehe ich den üblichen weg etc.
Also kurzum: total überrumpelt.

so kanns gehen - aber ich lerne!

Das mit dem dickeren Fell nehm ich mir zu Herzen *ggg*

viele grüsse
katl

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