nur Verpackung gekauft

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
nur Verpackung gekauft

Ich habe bei ebay bei einem "handy" mitgesteigert und nachdem ich geboten habe und mir nocheinmal genau die Beschreibung durchgelesen habe stellte ich fest, dass dies nur die verpackung ist. In der Überschrift stand der Handyname und OVP, was bei viele handys dabeisteht. Ich habe mir auch vor dem bieten nur die artikelmerkmale durchgelesen, in welchen angaben zu dem handy gemacht wurden ( Funktionen usw). 150 euro stellte wurden mir in Rechnung gestellt und ich schrieb ihn darauf hin an dass ich ncniht zahlen werde. Kurz darauf bekam ich von ebay die nachricht der ebayer hätte gegen die grundsätze verstoßen und der Artikel sei gelöscht worden. Nun droht mir der verkäufer mit einem Anwalt. Hat jemand einen rat was ich amchen soll?




48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Darüber lachen!

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#2
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Poste mal dann Link. Bzw. die Artikelnummer.

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#3
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230034990406&sspagename=ADME:L:RTQ:DE:1


diesen Artikel gibt es aber nicht mehr wurde ja von ebay gelöscht

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#4
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Der wurde wohl aus gutem Grund gelöscht , weil er gegen die Ebay AGB verstösst.

Hattest Du ja eigentlich schon in Deinem Te geschrieben.

Ansonsten wie Normi gesagt drüber lachen , soll er doch seinen Anwalt beauftragen.
Hast Du Dir die Artikelbeschreibung gespeichert?

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#5
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

nein leider nicht hätte ja nicht gedacht das der artikel gelöscht würde

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#6
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

...macht nix, weiter zurücklehnen und weiter lachen...

Du hast ja noch die Nachricht von ebay, also was soll passieren...?

-----------------
"alle Angaben ohne Gewehr ;-)"

-- Editiert von DaRules am 09.10.2006 11:20:04

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#7
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

"Dies ist ein Hinweis der eBay-Sicherheitsabteilung zu folgendem Artikel:

Artikelnummer: 230034990406
Artikelbezeichnung: Sony Erikson K800i OVP

Unseren Unterlagen zufolge haben Sie auf den oben genannten Artikel geboten. Wir haben dieses Angebot vom eBay-Marktplatz entfernt, weil der Verkaeufer gegen die eBay-Grundsaetze verstossen hat.

Wenn Sie auf den genannten Artikel geboten haben, wir diesen jedoch vor Ablauf der Auktion geloescht haben, kommt kein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkaeufer zustande, so dass sie den Artikel nicht erworben haben.

Sollten Sie den angebotenen Artikel jedoch bereits gekauft haben, bevor das Angebot von uns geloescht wurde, bleiben ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenueber dem Verkaeufer bestehen.

Dem Verkaeufer steht es frei, den Artikel unter Beachtung der eBay-Grundsaetze erneut einzustellen. Wenn der Verkaeufer den Artikel wieder einstellt, koennen Sie selbstverstaendlich wieder darauf bieten. "

Das PRoblem ist das nach dem Auktionsende das erst gelöscht wurde

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#8
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Laut Ebay AGB muss zumindest für Dich der Artikel mindestens 90 Tage einsehbar sein. Scahu mal ob Du ihn nicht von "Mein Ebay " noch aufrufen kannst.

Aber wie gesagt , Du hast die Mail von Ebay.

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#9
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Warum fechtest Du den Kaufvertrag nicht ganz einfach unter Erklärung Deines Irrtums an. Damit bist Du dann definitiv aus dem Schneider...

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#10
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nur ein link zum Artikel der ist ja gelöscht ich kann garnichts mehr zu dem Produkt sehen auch nicht in meinen emails usw. Unter gekauft gibt es den eintrag auch nicht mehr

-- Editiert von Basti1588 am 09.10.2006 11:41:31

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#11
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

Also dieses Schreiben ist ja der Hammer...

Im ersten Teil schreiben die, verstoss gegen Grundsätze, Artikel gelöscht, kein Vertrag.

Und im zweiten wird das Ganze revidiert. Na super!
Wahrscheinlich ziehen die auch noch die Gebühr vom Vk ein... Ein toller Verein!

Aber egal, es gilt weiterhin:
zurücklehnen...

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@DaRules

Ließ genau was da steht! Da wird überhaupt nicht revidiert.

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#13
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist jetzt der vertrag ungültig oder nicht da steht ja das ich trotzdem noch einen vertrag habe obwohl der artikel gelöscht wurde?

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Der Vertrag besteht weiterhin. Ebay hat nicht die Möglichkeit einen Vertrag als gültig oder ungültig zu erklären. Ist ja kein Gericht. Nur dürfte der Vertrag keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten.

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#15
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aber keine Beweise, dass die Beschreibung irreleitend war.

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Also, wenn der VK den Kaufvertrag gerichtlich durchsetzen möchte, dann muß ER die Ansprüche vor Gericht glaubhaft machen. Dazu muß ER die Auktionsbeschreibung vorlegen. Die weitere Argumentation erspare ich mir, da eigentlich jedem klar sein müßte, was passiert. Es ist schon alles gesagt...

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#17
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Diese sogenannten Pappenverkäufer ,machen dies meist vorsätzlich um Interessierte zu täuschen , aus diesem, Grund wäre die Beschreibnung nicht ganz unwichtig gewesen.

Und der Vk soll ruhig mal seine Einstellgebühren zahlen. Das der versucht andere zu betrügen ist sein Bier. Er hat gegen die AGB und eventuell sogar einen Betrugsversuch begangen.


Basti was steht denn in der Mail , welche Du nach Ende erhalten hast wegen der Zahlung? Mormalerweise steht doch da , das gelice wie in der ÜBerschrift Artikelbeschreinbung also :
Sony Erikson K800i OVP oder.

Du machst jetzt eine Unsicherheitseinrede aufgrund der Löschung der Auktion.
Hier der Link

http://dejure.org/gesetze/BGB/321.html

Also lass Dir das Handy vorab schicken *ggg*

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#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

@Ranunkel

Wobei ich zusätzlich auch noch anzweifle, daß Basti vorleistungspflichtig ist. oder stand in der beschreibung: nur vorkasse

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#19
 Von 
Ranunkel
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 6x hilfreich)

Gute Frage Normi ! Das wäre auch ein Aspekt .Hoffentlich weiss das Basti noch.


Was meinst Du dazu? Hier dürfte aber der § 321 anwendbar sein oder?

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#20
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube ich warte erstmal ab ud gucke was der macht er will bis mitt-do warten und dann an ebay schreiben und anwalt einschalten. Er muss also Beweisen dass er zurecht das Geld einfordern kann und nicht nur getäuscht hat und da sein artikel gelöscht wurde kann er das ja nicht.

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#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*Was meinst Du dazu? Hier dürfte aber der § 321 anwendbar sein oder?*

Der Hinweis ist gut. Da mag ich mich aber nicht festlegen, dafür kenne ich die Anwendung des Paragraphen zu wenig. Aber was solls, wenn er gar nicht verpflichtet sein sollte, in Vorleistung zu treten.

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#22
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

man muss doch immer erst zahlen und dann bei zahlungseingang wird die ware erst verschickt. Bei mir ist es nur so ich habe direkt geschrieben das ich nciht zahlen werde also habe ich auch keine kontodaten oder ähnliches bekommen.

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#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*man muss doch immer erst zahlen und dann bei zahlungseingang wird die ware erst verschickt.*

Woher hast du denn das?

*Bei mir ist es nur so ich habe direkt geschrieben das ich nciht zahlen werde*

Damit hast du klar gemacht, daß du den vertrag nicht erfüllen wirst. Jetzt bleibt dem VK wie gesagt nur der Klageweg.

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#24
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

*Woher hast du denn das?*

das ist doch immer bei ebayauktionen und auch bei versandhandel so, dass man zb per überweisung bezahlt und dann wenn der verkäufer das geld hat das produkt verschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*das ist doch immer bei ebayauktionen*

Und welche Rechtsrelevanz soll das haben, nur weil man das so handhabt? Solange keine Vorkasse vertraglich vereinbart ist, gilt Zug um Zug!

*und auch bei versandhandel*

Nö, hier gilt das oben gesagte ebenso!

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#26
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

Wie heißt es so schön:
Das meiste Geld kann man mit der Dummheit der Leute verdienen.

Scheint sich immer wieder zu bestätigen. Ich könnt mich manchmal kringeln vor lachen wenn ich sehe wie auf Auktionen geboten wird wo ganz klar und teilweise unübersehbar steht dass man nur auf die Verpackung bietet.

Es gibt natürlich Beschreibungen wo dies ganz klein und versteckt steht, brauch man auch nichts dazu sagen, aber wenn es groß und fett dabeisteht fragt man sich schon ob auch mal jemand liest auf was er überhaupt steigert.....

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#27
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das habe ich auch bis gestern gesagt :P nur wenn man 30 mal das gleiche liest dann hat man kein bock mehr sich alles haargenau nochmal durchzulesen und dann habe ichnur auf die Artikelmerkmale geschaut da standen dann so sachen wie kein simlock usw und dann bin ich einfach auf biten gegangen.

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#28
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

dreh doch den spiess einfach um und fordere vom VK die lieferung des beschriebenen handy's.

wenn es in der kategorie handy ohne vertrag eingestellt war, bei den merkmalen kein simlock etc. steht. dürfte dir einwandfrei ein entsprechendes originalverpacktes (also unbenutztes) hndy zustehen.

bliebe in dem fall nur noch zu klären ob jetzt zuerst das geld fliessen muss oder erst die ware versendet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
basti1588
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

in seiner beschreibung hat er dann aber geschrieben das es sich um eine verpackung handelt und ich bin mir sicher dass ich erst zahlen muss

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*und ich bin mir sicher dass ich erst zahlen muss*

Warum? Kannst du das belegen? War Vorkasse vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

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