oberfauler Verkäufertrick

1. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
jakibar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
oberfauler Verkäufertrick

Kann mir jemand raten was ich tun soll? 2 * Rolling Stones München Front of S. Artikelnummer 2615383113 Ich habe o.g. Karten ersteigert. In der Artikelüberschrift stand 'Front of S.'; in der Beschreibung stand 'ganz vorn bei der Bühne, wo man die Stones hautnah bewundern kann'. Daraus habe ich geschlossen, dass es sich um Front of Stage Karten handelt. Zugeschickt wurden mir jedoch normale Innenraumkarten und die Verkäuferin meint, dass mit keinem Wort was von Front of Stage Karten erwähnt sei. Das ist doch ein mieser Verkäufertrick. Was kann ich tun? (bezahlt habe ich die Karten natürlich auch schon)
Gruß Barbara

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"Jakibar"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlybbb
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

außer das konzert genießen ,nichts denn du hättest ja den verkäufer vorher anschreiben können und nachfragen können .ich sag da mal selber schuld wenn man die option "frage an verkäufer " nicht nutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Anwalt aufsuchen ,leider wird es ohne diesen wohl nicht gehen zumal auch die Zeit drängt.

Und denken Sie an die eBay - Versicherung - FRISTEN !!!! - Sie haben eine Ware erhalten ,die nicht der Beschreibung entspricht.

Das ist zumindest arglistische Täuschung ,somit kommt Anfechtung nach

§ 123/§ 442 BGB in Betracht.

Auch hat das ganze einen schalen Beigeschmack ,der mit B... anfängt und mit ug aufhört.

Wofür soll es denn sonst stehen ?

Front of S(tones) ? ;)

Übrigens gibt es keine Pflicht zur Nachfrage aber sehr wohl gemäß AGBs von eBAy eine Pflicht zur vollständigen und richtigen Beschreibung des Artikels.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christian Michel
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe davon aus das wenn im Fachjargon gängige Ausdrücke (was wohl im Falle der Konzertkarten der Fall war) auch als Solche interpretiert werden können. wenn ich eine Ware als OVP anbiete und hinterher behaupte es heist Ohne Verpackung ist dies so genauso argliste Täuschung wie in deinem Falle.

Anwalt aufsuchen würde ich dir Raten

0x Hilfreiche Antwort

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