Guten Tag liebes Forum,
Ich möchte mit einem neuen Projekt anfangen. Es soll eine Plattform in der Art von eBay
werden, nur mit dem Unterschied das sich unsere speziell auf Gamer (Gamer = Menschen die PC Spiele spielen) beziehen soll. Dort sollen Zugangsdaten zu Accounts, Gegenstände aus den Spielen, Cd- Keys und Spiele verkauft werden dürfen. Das System ist das selbige wie bei eBay, bloß wollen wir keine Provision erheben.
Nun ist meine Frage, ob ich ein solches Angebot als Privatperson überhaupt anbieten darf, und ob eventuell noch andere Konflikte auf mich zukommen könnten ?
mfg, Surdrise
online Auktionshaus
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:<hr size=1 noshade>Das System ist das selbige wie bei eBay, bloß wollen wir keine Provision erheben. <hr size=1 noshade>
Und wie finanziert sich das ganze?
quote:<hr size=1 noshade>Nun ist meine Frage, ob ich ein solches Angebot als Privatperson überhaupt anbieten darf, und ob eventuell noch andere Konflikte auf mich zukommen könnten ? <hr size=1 noshade>
Da du in diesem Falle gewerblich handelst jede Menge.
Das handeln mit Spieleaccounts ist bei manchen Herstellern nicht erlaubt => es drohen Abmahnungen.
Pflichtangaben auf der Internetseite falsch/unvollständig? => es drohen Abmahnungen.
Je nach Ausrichtung wären auch noch interessant:
- TMG
- MarkenG
- PAngV
- § 22 KUG
- Fernabsatzrecht
- BGB-InfoV
- SigG
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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vielen dank für die schnelle Antwort.
Also finanzieren soll sich das Anfangs durch eigene Ersparnisse und wenn es gut funktioniert durch Werbung auf der Homepage.
Das mit dem handel der Accounts ist mir bekannt, aber soweit ich weiß ist es nicht illegal, ein Bild zu verkaufen und den Account mit zu verschenken. Das wäre dass was man auf unserer Seite Anwenden würde.
Was wären /sind denn genau die Pflichtangaben die man angeben muss ?
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Zumindest mal vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail zur Kontaktaufnahme.
Lies dir mal die Gesetze durch die ich da genannt habe ...
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vielen Dank schonmal für das Zusammensuchen der Gesetze. Also nun habe ich folgende Fragen:
1. Wenn ich ausschließlich der Vermitller von Daten (wie z.B. Cd-Keys) bin und die Daten in keiner Weise verändere oder ähnliches, dann bin ich nicht für die Daten verantworltich und brauche keine gewerbliche lizenz ?
2. Kann der Anbiter eines Spiels verbieten Screenshots zu machen welche man dann verkaufen kann um die Accountdaten kostenlos beizufügen (können sie sich auf § 22 KUG
berufen) ?
3. Kann nun ein Konzern oder eine Spielefirma die das Verkaufen von Daten und Gegenständen welche ihr Spiel betreffen ausdrücklich verboten haben eine Beschwerde einreichen, wenn ein Screenshot verkauft wird und die Daten oder der Gegenstand als kostenloser anhang angegeben werden ?
mfg Surdrise
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-- Editiert am 31.10.2010 01:49
quote:<hr size=1 noshade>1. Wenn ich ausschließlich der Vermitller von Daten (wie z.B. Cd-Keys) bin und die Daten in keiner Weise verändere oder ähnliches, dann bin ich nicht für die Daten verantworltich und brauche keine gewerbliche lizenz ? <hr size=1 noshade>
Was genau meinst du mit 'gewerbliche lizenz'?
quote:<hr size=1 noshade>2. Kann der Anbiter eines Spiels verbieten Screenshots zu machen welche man dann verkaufen kann um die Accountdaten kostenlos beizufügen (können sie sich auf § 22 KUG berufen) ?
<hr size=1 noshade>
Ja das kann er, den er hat das Urheberrecht/Nutzungsrecht/Verbreitungsrecht an den dargestellten Inhalten.
Es ist eigentlich schon durch das Gesetz verboten, macht man es trotzdem, kann man abgemant werden.
Urheberrechtsgesetz (Urhg) ist hier eher entscheidend, nicht so sehr das KUG
quote:<hr size=1 noshade>3. Kann nun ein Konzern oder eine Spielefirma die das Verkaufen von Daten und Gegenständen welche ihr Spiel betreffen ausdrücklich verboten haben eine Beschwerde einreichen, wenn ein Screenshot verkauft wird und die Daten oder der Gegenstand als kostenloser anhang angegeben werden ? <hr size=1 noshade>
Es gibt keine 'Beschwerdestelle'. Man bekommt eine Abmahnung oder eine Unterlassugnsklage. In den seltensten Fällen ist es ein Schreiben es doch sein zu lassen.
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welche man dann verkaufen kann um die Accountdaten kostenlos beizufügen
Als ob solche Umgehungsgeschäfte funktionieren würden. Glaubst du im Ernst, du bist der erste, dem das einfällt? Und du wärst nicht der letzte, der damit vor Gericht übel auf die Nase fällt.
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Wenn ich ausschließlich der Vermitller von Daten (wie z.B. Cd-Keys) bin und die Daten in keiner Weise verändere oder ähnliches, dann bin ich nicht für die Daten verantworltich
Wenn der Verkauf solcher Daten (etwa Account-Zugangsdaten) dem jeweiligen Erstkäufer per AGB untersagt ist, könnte man dir unterstellen, daß du gewerblich zum Verstoß gegen die AGB aufrufst bzw. dies unterstützt. Das könnte ein Grund für eine (berechtigte) Abmahnung sein.
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Als ob solche Umgehungsgeschäfte funktionieren würden. Glaubst du im Ernst, du bist der erste, dem das einfällt? Und du wärst nicht der letzte, der damit vor Gericht übel auf die Nase fällt.
Warum funktioniert es dann bei eBay ?
etwa nur weil sie eine solch große Firma sind ?
Ich glaube nicht das ich der Erste bin dem es einfällt, ich hoffe das ich der Erste werden kann der es durchführt !
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Also auf gut Deutsch kann ich es vergessen, ein Shop zu machen in dem mit Items und Account daten gehandelt wird.
Danke für eure Hilfe =)
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