positive Bewertung bekommen -Käufer will Geld

17. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
MissJessy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
positive Bewertung bekommen -Käufer will Geld

Guten Abend..

ich hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt...Folgendes Problem

Ich habe vor 2 Monaten bei eBay 2 Arbeitsspeicher verkauft, die definitiv funktionierten. In der Artikelbeschreibung stand auch, dass sie gebraucht sind aber in einem guten Zustand. Nichts stand dort von wegen defekt o.ä.

Naja nach einem Monate habe ich dann von dem Käufer 2 positive Bewertungen diesbezüglichen Artikels erhalten. Heute abend, wieder nach einem Monat, bekomme ich eine Email von dem Herrn, dass der Arbeitsspeicher defekt sei und er sein Geld zurück haben möchte..

Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich ihm das Geld nicht erstatte, da ich 2 positie Bewertungen bekommen habe und er erst testen sollte, bevor er bewertet.

Daraufhin meinte er, dass er nicht die Zeit hätte, da er PC Fachmann ist und im Aussendienst tätig sei..Heute hätte er den Ram gebaucht, aber nun ist er defekt.
Angeblich wäre der Speicher auch nicht sorgfältig verpackt gewesen und beim Transport hätte er kaputt gehen können. Und da der Speicher aus einem defekten Laptop stammt, hat der Speicher einen weg bekommen..

Dazu muss ich sagen, dass nirgends stand, dass das Laptop defekt ist....Denn die anderen Teile aus dem Laptop liefen auch alle, und die sind auch alle bei Ebay verkauft worden..

Wie soll ich mich nun verhalten?? Ist der Käufer im Recht, nach 2 Monaten sein Geld zurück zu fordern obwohlich eine positive Bewertung bekommen habe??

Ich freue mich auf Antworten...und bin schon gespannt

Liebe Grüße
Jessy

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 279x hilfreich)

Bist du privat oder gewerblich? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Wenn ersteres und ja, müßte der K dir sowieso beweisen, daß die Ware bei Übergabe schon defekt war *und* du den Mangel arglistig verschwiegen hast. Das dürfte fast unmöglich sein.
Auch ohne Gewährleistungsausschluß müßte er (wenn du privat bist) das Vorliegen bei Übergabe beweisen, auch praktisch unmöglich, wenn er die Teile nach 2 Monaten erstmals ausprobiert.

Die positive Bewertung ist allenfalls ein schwaches Indiz, solange sich aus dem Wortlaut nichts Brauchbares ergibt ("tolle Ware, alles OK").

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#2
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 11x hilfreich)

Arbeitsspeicher sollte man zuerst testen - gerade wenn gebraucht. Was genau soll der Defekt sein?

Gruß von badcobra18

PS: leider ist es heutzutage üblich, dass sich jeder Hobby-EDVler als Fachmann oder Experte outet.

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" Mit Geld geht alles!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MissJessy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr beiden,

vielen Dank für Eure schnelle Antwort..

Ja, ich bin als privater Verkäufer dort angemeldet und habe unter die Auktion auch extra nochmal "Privat Auktion" geschrieben...

Hier geht es zu meinem Angebot

Was genau an dem Arbeitsspeicher defekt ist, konnte er mir nicht sagen. Er sagte, er hätte den in zwei Notebooks getestet und in beiden lief der Speicher nicht..
Naja, wenn er ein PC Fachmann ist, sollte er mir doch wenigstens die genaue Fehlerquelle nennen können, oder *lach* So viel zum Thema IT Fachmann
Ausserdem meinte er, dass ja das Notebook, aus dem ich es verkauft hätte, defekt gewesen sei..
Ich weiß nicht, wie der Mensch darauf kommt. Denn in meiner Artikelbeschreibung habe ich geschrieben, das der Speicher bis zuletzt im Laptop lief...

Wie soll ich nun auf die Mail reagieren?? soll ich gar nicht reagieren oder ihn mit Fakten zubomben, dass er mich in Frieden lässt...

Liebe Grüße
die Jessy

P.S. Alle anderen Teile aus dem Lappy hab ich auch bei Ebay verkauft.. Alle waren Top i.O.


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#4
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Speicher wurde im Auktionstext vollständig beschrieben. Es besteht die Möglichkeit, dass der Speicher nicht kompatibel mit seinem Notebook ist.

Er müsste ja auch beweisen, dass der Speicher nie funktioniert hat. Da im Auktionstext ja die Freundin erwähnt wurde, kannst Du ja Sie als Zeugin nennen, die aussagen kann, dass der Speicher funktionierte.

Komisch ist nur, dass der Käufer (wenn ich das richtig verstehe) erst nach 2 Monaten reklamiert hat.

Gruß von badcobra18

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" Mit Geld geht alles!"

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)


Noch was nicht so angenehmes:

TE, du hast die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, damit gelten die 437 ff. BGB..

Demnach kommt es gar nicht darauf an, wann der Speicher kaputt ging. Wenn die Teile defekt sind, kann dein K ganz normal seine Gewährleistungsrechte geltend machen. Ob es sich bei dem Kaufpreis überhaupt lohnt, viel Aufwand zu betreiben ist fraglich.

Wenn du einfach in Bausch und Bogen ablehnst könnte es jedenfalls sehr teuer werden, für einen Anwalt ein gefundenes Fressen, also Vorsicht.

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