privat oder gewerblich...

14. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 98x hilfreich)
privat oder gewerblich...

das ist die Frage, die ich mir bei dieser Verkäuferin stelle:

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=nektarinchen13

Sie verkauft neue Bastelartikel und gebrauchte Kinderkleidung.

Für "privat" hat sie - meiner Meinung nach - zu viele neue Bastelsachen verkauft; bin mir aber nicht sicher.

Ally




32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Hier wird Unfug getrieben mit meinem Nick. Das Mitglied mam.dost hat in den letzten Tagen mehrfach den Namen andere Mitglieder angenommen und schreibt jetzt in dessen Namen. Man beachte bitte den unterschiedlichen Status, aber den gleichen Nick-Namen. Wie verhaltensgestört muß man eigentlich sein, um auf solche Spielchen zu kommen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 98x hilfreich)

kann man denn das so sauber voneinander trennen??

Ich dachte ja immer, dass man entweder privat oder gewerblich handeln kann (ausser man legt sich einen zweiten Account zu).

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Um es sauber trennen zu können, sollte man wirklich einen zweiten Account anlegen. Für eine gewerbliche Einstufung gibt es im übrigen keine festen Grenzen, sondern lediglich Indizien. Ansonsten muß im Einzelafall entschieden werden,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Du bist echt krank!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

*no comment* Kopfschüttel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 98x hilfreich)

und wie sehen die Indizien für den o.g. Verkäufer aus??

Ich würd schon ein Gewerbe vermuten, weil die Bastelsachen neu sind (soweit ich erkennen konnte, kauft sie große Sets ein und verkauft die Teile einzeln weiter).

Ich frage nur, weil eines ihrer Bastelartikel-Sendungen (Neuware) verlohren gegangen ist und sie nun mit dem Argument kommt "Pech gehabt, ist die Post schuld".

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Die Indizien, die die WBZ anwendet kann man hier einblicken: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke3

Bei der Anzahl von Bewertung in so kurzer Zeit wäre natürlich ein Überprüfung nicht unangebracht. Ist aber wohl ein sehr steiniger Weg, zumal das Mitglied über einen längern Zeitraum entsprechemd handeln muß, um zweifelsfrei als gewerblich eingestuft zu werden. Und in den letzten Wochen scheint es sich ja deutlich zurückgehalten zu haben.

-- Editiert von normi am 15.12.2005 15:07:01

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Tut mir leid, Ally, der provozierenden Aussage von mam.dost muß ich widersprechen. Kein Mensch kann nch derzeitiger Gesetzeslage mit nur einem einzigen Verkauf als gewerblich eingestuft werden.

In den entsprechenden Gesetzestexten heißt es: *... wer nachhaltig Handel betreibt...*, somit also zum widerholten Mal! Dies ist mit nur einem Verkauf nicht möglich!

mam.dost, bitte gib uns ein Beispiel oder Urteil.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Das war hier nicht die Frage! Wenn ein Geschäftsinhaber, der damit bereits als gewerblich registriert ist, etwas aus seinem Geschäft bei ebay verkauft, ist das selbstverständlich gewerblich.

Es geht darum, daß bei einem privaten, der bei ebay verkauft, niemals bei nur einem Verkauf ein gewerbliches Handeln vorliegen kann. Ich denke, Ally hat dies schon richtig aufgefaßt. Ende der absurden Diskussion!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Erkenne ich natürlich nicht! Aber in solch einem Fall hätten wir nicht nur einen Verkauf, sondern eine ganze Hand voll!

Wenn du ein Ladengeschäft besitz, dann handelst du nachhaltig und bist somit gewerblich. Wenn du nur einen Verkauf getätigt hast (egal ob ebay oder wo anders), kannst du nicht als gewerblich eigestuft werden.

Nicht mehr oder weniger habe ich hier bisher behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 98x hilfreich)

bin nicht ganz blöd, mir ist schon klar, dass ein Verkauf nicht ausreicht, um als Gewerblich eingestuft zu werden. Und wenn ich meinen ganzen Hausstand veräußere bin ich auch nicht gewerblich.

Wollte eben nur wegen der Haftung nachfragen, ob das veräußern mehrerer neuer Bastelartikel nicht schon unter "gewerblich" einzustufen ist.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Sorry, Ally, ich habe das Beispiel mit nur einem Verkauf nicht ins Spiel gebracht. Dachte eigentlich auch, daß sich jede Diskussion darüber erübrigt.

Das Veräußern mehrerer neuer Sachen ist halt ein Indiz. Wenn sich vor Gericht, aber haraustellt, daß dies eine einmalige Auktion war, wird der Richter vielleicht auf privat entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Sehe ich nicht so, nachhaltig bedeuted zum wiederholten Male. Bei einer einmaligen Sache ist dies kaum als gewerblich anzusehen.
Tut mir leid, Ally, daß mam.dost in deinen Thread hineingerutscht ist. Leider folgt er meinen Beitregen überall und pöbelt herum. Kann ich leider nicht unterbinden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 98x hilfreich)

mir ist völlig Fisch, was ihr zwei miteinander habt oder nicht habt.
Und ich fühle mich auch von niemanden persönlich angegriffen oder beleidigt.

Trotsdem würde es mich sehr freuen, wenn ihr die Diskusion eurer Beziehungskiste (wie auch immer die aussehen mag) woanders fortführen würdet.

zu meinem Problemchen: ich müsste also erst klagen, um feststellen zu können, ob die Dame privat oder gewerblich verkauft ??

Oder wäre es einfacher ihr selber ein gewerbliches Handeln zu unterstellen und auf Neulieferung zu bestehen??

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Ich versuche dir nur sachlich einen Rat zu geben und möchte hier keine Diskussionen ausfechten.

Na klar könntest du ihr ein gewerbliches Handeln vorwerfen, wenn sie dies aber bestreitet, bleibt nur der Klageweg, bei dem dann festgestellt wird, ob dir ein Widerufsrecht zusteht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(383 Beiträge, 98x hilfreich)

och, normi,

ist mir schon klar, dass Du mir raten willst, dass das ein Forum ist und nicht jede Antwort stimmt, nur weil jemand hier antwortet. ;)

Ergebnis der Nachfrage ist dann wohl: Pech gehabt, Geld gibs keins zurück und Ware muss auch nicht noch einmal geliefert werden. :(

Werd das mal so weitergeben, denn ich bin mir ja auch nicht so sicher, dass die Dame gewerblich handelt.

Ally

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Nein, ich möchte damit sagen, daß die rechtslage in diesen Dingen und auch in diesem speziellen Fall nicht eindeutig ist und somit der Klageweg mit einem hohen Risiko verbunden ist.

Ob es das wert ist, wirst du am besten entscheiden können.

Wenn du damit andeuten wolltest, daß ich jemanden grundsätzlich unterstelle, Blödsinn zu erzählen, irrst du dich auch. Die meisten Themenbezogenen Beiträge in diesem Forum halte ich für durchaus kompetent. Lediglich die Art und Weise wie sich bestimmte Forumsmitglieder hier aufführen, spottet jeder Beschreibung und sollte mit Ausschluß geandet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Ich habe die gute Dame jetzt nochmal durch den SBF gejagt. Sieht schon ziemlich nach einem Gewerbe aus. Aber wie gesagt, vor Gericht müßtest du das erst einmal nachweisen.

@mam.dost
Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun??? Der Enkel meines Onkels heißt Norman M., das ist ja putzig! Und Doktorand schreibt man mit d.

-- Editiert von normi am 18.12.2005 10:33:08

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 950x hilfreich)

Ich wußte nicht, daß wir neuerdings wieder per *Sie* sind. Darf ich mal nachfragen, wo die Rechtsberatung in den meisten Ihrer Postings steckt? Nehmen wir Ihr vorletztes Posting hier...

So, und damit sich nicht Ally zu recht über das Niveau hier beschwert, werde ich auch diese hirnlose, nicht sachbezogene Diskussion mit Ihnen an dieser Stelle beenden. Viel Spaß noch beim Anpöbeln des gesamten Forums!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.