Hallo,
Ich habe am 15.12.14 ein iphone 4 für 100€ über ebay kleinanzeigen verkauft. Der käufer hat sich das handy persönlich angeschaut und es daraufhin gekauft in bar.
Nun hat er sich heute gemeldet bei dem handy sei etwas kaputt und er will es zurückgeben und falls ich nicht innerhalb einer woche einlenke krige ich es mit seinem anwalt zu tun.
In meiner Anzeige hatte ich geschrieben, dass ich weder rücknahmen annehme noch garantie gebe. Als er das handy gekauft hatte habe ich ihm auch gesagt, dass das handy soweit ich weiß in ordnung ist, denn bevor ich es verkauft hatte habe ich keinen defekt festgestellt (außer dass der home button etwas schwerer geht, er hatte aber die gelegenheit diesen zu testen, als er das iphone angeschaut und getestet hat.)
Meine frage ist nun ob ich mir da sorgen machen muss, und ob ich das handy nun zurückgeben muss...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Lg
Anderon
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privatverkauf, käufer verlangt rüchnahme
quote:<hr size=1 noshade>Nun hat er sich heute gemeldet bei dem handy sei etwas kaputt und er will es zurückgeben und falls ich nicht innerhalb einer woche einlenke krige ich es mit seinem anwalt zu tun. <hr size=1 noshade>
Sein Gerät, sein Problem.
Jedwede Kommunikation mit dem Käufer einstellen.
Anzeige wurde schon gesichert/archiviert?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo,
Ich habe soeben mit screenshots von der anzeige und meiner komunikation mit dem käufer gemacht.
Ich hatte ihm geschrieben, dass ich mich erkundigen werde ob ich das handy zurücknehmen muss, dies allerdings etwas dauern kann, da ich im urlaub bin (habe nun 2 wochen zeit bis ich von seinem anwalt höre...)
Ich weiß nur leider nicht was da auf mich zukommt.
Hatte noch nie mit einem anwalt zu tun.
Lg
Anderon
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ein Anwalt ist auch nur ein normaler Mensch, der - auf den Fall bezogen - keine besonderen Rechte hat. Ob nun ein Anwalt oder Herr Mustermann schreibt, macht zunächst mal keinerlei Unterschied.
Nur wenn Du im Unrecht wärst, so könnte der Käufer anschließend noch die Anwaltskosten einfordern - das sehe ich aber hier nicht mal ansatzweise.
Zudem müsste er Dich vorher mit Fristsetzung zur Nacherfüllung/Rücknahme auffordern oder Du müsstest das "ernsthaft und endgültig" verweigern.
Also wie gesagt: Kommunikation mit dem Verkäufer einstellen. Das gilt auch für dessen Anwalt.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Eine frist hatte er mir bereits gesetzt. Erst 1 woche, dann wie oben beschrieben 2 wochen ( bis 05.01.15).
Ich habe aber noch nichts entgültig verweigert.
Ich frage mich nur, wie dieser anwalt mit mir kommunizieren will... er hat nämlich nur meine handynummer und die kleinanzeigen mail.
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Oben hattest Du doch geschrieben, dass der Käufer das Handy angeschaut und bar bezahlt hat, also hat er wohl Deine Adresse. Und wenn nicht (falls das an einem neutralen Ort war), so ist das das Problem des Anwalts.
quote:
In meiner Anzeige hatte ich geschrieben, dass ich weder rücknahmen annehme noch garantie gebe.
Das ist zwar nicht ganz sauber formuliert, geht aber laut BGH bei Privatpersonen als Gewährleistungsausschluss durch. Schon ohne diesen wäre die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Käufer schwer, da er nachweisen müsste, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Mit diesem müsste er noch zusätzlich nachweisen, dass Dir der Mangel bekannt war. Das ist eine quasi nicht zu nehmende Hürde.
Von daher: Nicht mehr kommunizieren, weder mit Käufer noch mit Anwalt. Erst wenn eine Klageschrift kommt (was extrem unwahrscheinlich ist) musst Du reagieren.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
quote:
von JogyB am 23.12.2014 14:05
Nicht mehr kommunizieren, weder mit Käufer noch mit Anwalt. Erst wenn eine Klageschrift kommt (was extrem unwahrscheinlich ist) musst Du reagieren.
Das ist in diesem Falle die einzig richtige Vorgehensweise, wie auch schon von Harry erwähnt
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Hallo,
Danke erstmal für die antworten.
Ich schreib erst jetzt wieder, weil ich über die feiertage verreist war.
Falls so eine klageschrift kommt, was würde dann auf mich zukommen? Mehrkosten? Und in welcher form kommt die? Mail/brief?
quote:
Falls so eine klageschrift kommt, was würde dann auf mich zukommen? Mehrkosten?
Wenn eine Klageschrift kommt, dann geht das in der Regel vor Gericht. Da aber weit und breit kein Rechtsanspruch erkennbar ist, wird die Gegenseite das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit nach vollständig verlieren und für Dich entstehen keine Kosten. Du könntest (oder besser solltest) dann auch einen Rechtsanwalt einschalten, den müsste die Gegenseite auch bezahlen.
Es ist aber extrem unwahrscheinlich, dass da irgendwas kommt. Die Beauftragung des Anwalts und der Gerichtskostenvorschuss übersteigen schon den Kaufpreis. Und ein Anwalt wird hier eher von einer Klage abraten, da keinerlei Erfolgsaussichten bestehen.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 29.12.2014 13:25
Nungut, dann mal schaun was der käufer in die wege leitet... ich will nur nicht am ende mehr zahlen müssen.
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Und jetzt?
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