rücktritt möglich???

28. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
alex-baby
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
rücktritt möglich???

hallo,
ich habe bei e-bay von einem händler neuware im wert von
etwas über 500 € ersteigert,
ich wollte den treuhandsevice von e-bay für die bezahlung
nutzen,
leider will das der verkäufer nicht,er akzeptiert nur vorkasse und dann lieferung der wahre ,
oder ich soll nach hamburg kommen und es selbst abholen,
ist mir aber zuweit sind ca. 300 km von mir,
selbst dann soll ich noch 40 € versand bezahlen,weil die wahre vom freihafen erst mal zu ihm gebracht werden muss,
kann ich in diesem fall von meinem wiederrufsrecht gebrauch machen?
welche möglichkeiten habe ich?


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"alex"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

******
welche möglichkeiten habe ich?
******
Sicher kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, sofern du nicht gewerblich gekauft hast bzw. der VK ein Rückgaberecht eingeräumt hat.

Am einfachsten ist es solche Sachen im Vorfeld zu klären bzw. die Beschreibung genau zu lesen. Wenn der VK kein Treuhandservice anbietet muss man dies halt akzeptieren.....

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#2
 Von 
alex-baby
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

wie meinst du das genau?

1)ich bin privatperson,habe aber von einem händler möbel ersteigert,
auf der e-bay seite des händlers steht nichts von rückgaberecht,
kann ich denn trotzdem vom widerrufsrecht gebrauch machen?


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"alex"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

Naja, er kann das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzen, in dem Fall kannst du nicht schon vor der Lieferung widerrufen.

Da dem wohl nicht so ist kannst du normal widerrufen und fertig (die Widerrufsbelehrung sollte bei einem gewerblichen Händler eigentlich irgendwo stehen).
Warum hast du eigentlich dort was gekauft wenn du so wenig Vertrauen zu dem VK hast dass du unbedingt den Treuhandservice in Anspruch nehmen möchtest?????

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#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Du bist echt klug, alles nach dem Kauf regeln, das macht Spaß. Er muss keinen Treuhand-Mist akzeptieren, das tu ich auch nicht.

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#5
 Von 
Pete76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

"Treuhand-Mist" ist genau die Einstellung, die Ebay in Verruf bringt. Wie schon einige Vorredner richtigerweise bemerkt haben: Widerrufsrecht oder Rückgaberecht werden nur dem Verbraucher gewährt und man hat nur das eine oder andere. Beim Rückgaberecht muss man die Ware erst einmal abnehmen. Was natürlich auch die Zahlung des Kaufpreises beinhaltet. Ich persönlich sehe es aber so, daß bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Willens zur Lösung vom Vertrage durch den K auch der Versand entfallen muss, da die forcierte Abnahme einen erheblichen Nachteil für den K darstellen würde - das ist aber nur meine persönliche Ansicht. Weiterhin ist noch zu beachten, daß das Rückgabe- oder Widerrufsrecht fristgebunden ist. Bei Ebay sind das ja nun 30 Tage, da der Zugang der entsprechenden Belehrung erst NACH dem Kauf zustande kommt (vgl. §§312b ff iVm §§355 , 356 BGB ). Hierzu gibt es auch ein BGH Urteil. Wenn man zur Abnahme der Sache verpflichtet ist, weil nur ein Rückgaberecht besteht, dann hat man einen Anspruch auf Erstattung der Versandkosten, da der Wert der Ware über 40 EUR liegt. Das findet seinen Grund darin, daß es dem Verkäufer ab einem bestimmten Betrag (man geht hier von 40 EUR aus) zuzumuten ist, die Versandkosten für den Rücktritt, durch die in den §§355, 356 bestimmten Rechtsmechanismen, zu übernehmen.

Allgemein ist es besser bei solchen Warenwerten den Treuhandservice oder Nachnahme zu wählen. Wenn ein V nicht auf den Treuhandservice eingehen möchte (ich will niemanden pauschal angreifen, doch das zeigt die Erfahrung), dann hat er meistens keine guten Absichten oder eine mitunter unlautere Geschäftspolitik.

Viele Grüße,


Peter M.

P.S. Wenn es nicht gerade um eine wirklich sperrige Ware geht, dann könnte man hier annehmen, daß sich hier an den Versandkosten zusätzlich bereichert werden soll. Ich möchte wie gesagt niemandem etwas unterstellen, doch leider ist die Ehrlichkeit mancher Mitmenschen beim LOG-IN auf der Strecke geblieben.


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"ius respicit aequitatem

***Alle Angaben ohne Gewähr*** Bitte beachten Sie die Forenregeln!"

-- Editiert von Pete76 am 29.12.2006 02:25:44

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dann hat er meistens keine guten Absichten oder eine mitunter unlautere Geschäftspolitik

Möglich. Oder er will nur nicht die zusätzlichen Kosten und den zusätzlichen Aufwand bezahlen. Oder er scheut die Möglichkeiten, die der K hat, nach Erhalt der Ware das Geld zurückzuholen. Es muß also nicht nur unseriöse Gründe geben, als VK gegen Treuhandabwicklung zu sein.

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