selbst bieten?

19. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
jag 68
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
selbst bieten?

Nabend,

folgende Konstellation. Ich biete auf einen Artikel 30,-. Bin bis kurz vorher Höchstbietender mit 7,- Dann ein Gebot über 32,- Kurz darauf das Gebot von 32,- zurückgenommen und den Betrag auf 29,50 reduziert. Damit war ich wieder der Höchstbietende aber natürlich zu meiner Schmerzgrenze.

Hat ja irgendwie einen faden Beigeschmack. Wenn der Verkäufer z.B. mit einem 2 Account das Gebot abgegeben hat, dann sieht er auf seinem 1 Account ja mein Höchstgebot und kann dann über seinen 2 Account den Preis bis zur meiner Schmerzgrenze zurücknehmen.

Wird man ja wahrscheinlich nichts machen können, doch ist wieder mal eine Masche die ich noch nicht kannte. Oder irre ich mich?

Grüße
JAG 68

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1482 Beiträge, 567x hilfreich)

Ja, du irrst dich.

Im genannten Fall des zurückgezogenden Höchstgebotes wäre der Vertrag laut eBay-Bestimmungen nicht bindend.
Dabei ist es egal, ob ein Gauner selber sein eigenes Gebot zurück zieht, oder ob ein ehrlicher Käufer auf Grund legitimer Umstände sein Gebot zurück nimmt.

Sollten beiden Seiten mit den Konditionen zufrieden sein, können sie aber natürlich den Kauf/Verkauf zustande kommen lassen.



-- Editiert am 19.06.2010 23:02

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1417x hilfreich)

Genau, hier der Auszug aus den AGB, darauf kannst du dich berufen, wenn du den Artikel nicht kaufen möchtest.

§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

1. Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

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#3
 Von 
jag 68
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

mich ärgert ja nur die Rücknahme von 32,- auf 29,50 mit der Begründung einen falschen Gebotsbetrag eingegeben zu haben.

Ich werde den Artikel nehmen, wollte ja bis zu 30,- ausgegeben. Aber die Masche ist doch interessant. So kann ich doch leicht meine Auktionen zu einem guten Kurs verkaufen.

Ich habe in den AGB´s übrigens nichts darüber gefunden. Wo steht denn darüber etwas?

Grüße

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1417x hilfreich)

§10 eBay AGB, habe den Passus doch markiert.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jag 68
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

hat sich überschnitten, danke

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#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1482 Beiträge, 567x hilfreich)

quote:
Ich werde den Artikel nehmen, wollte ja bis zu 30,- ausgegeben.


Ich würde vielmehr den Verdacht, dass der Verkäufer selber bietet und das Angebot zurück zieht Ebay melden, als diesen Verkäufer auch nur einen Cent zukommen zu lassen.
Ebay kann dann mal überprüfen, ob bei den Auktionen des Verkäufers besonders häufig Gebote zurück gezogen werden. Evtl. kann hier sogar ein Betrugsdelikt vorliegen..das könnte Ebay dann ja ggf. zur Anzeige bringen.

Wenn ich den Artikel haben wollte, würde ich ihn bei einem anderen Verkäufer kaufen und nicht bei einem, bei dem ich den Verdacht habe, dass er mich im Grunde besch.....

Zitat:
So kann ich doch leicht meine Auktionen zu einem guten Kurs verkaufen.


Nein, alleine schon deshalb nicht, da bei keiner der Auktionen ein bindener Kaufvertrag entstehen würde.

-- Editiert am 19.06.2010 23:41

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