ungerechtfertigte negative Bewertung

8. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 43x hilfreich)
ungerechtfertigte negative Bewertung

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

ich ( Privatverkäufer ) habe eine Ansichtskarte versteigert ( Preis 1 € zzgl. 0,60 € Versand, Gesamt 1,60 € ), diese ist lt. Käufer nicht bei ihm angekommen. Der Käufer hat dies bei eBay gemeldet ( Problem klären ). Im Zuge dieses Falles erklärte ich dem Käufer das ich den gesamten Betrag erstatte ( Kulanz meinerseits da ich wegen 1,60 € keinen Streit vom Zaun brechen will ). Ich habe dem Käufer also mitgeteilt das ich den Betrag erstatte und die Kontonummer bräuchte. Der Käufer teilte mir die Kontonummer nicht mit stattdessen drückte er mit eine negative Bewertung rein. Ich habe ihn darufhin kontaktiert und Ihn gebeten die negative Bewertung zurückzunehmen und mir die Kontonummer mitzuteilen damit ich den Betrag erstatten kann. Ich habe micht jedesmal nett entschuldigt und daruf hingewiesen das der Verlust der Karte ausserhalb meines Einflusses lag und ich ihm den Betrag kulanterweise erstatten werde. Der Käufer hat mir dann irgenwann die Kontonummer mit der Bemerkung "das sei alles eine Ausrede, seine Kontonummer steht auf meinem Kontoauszug" mitgeteilt ( steht dort übrigens nicht.
Naja. ich habe das Geld erstattet und die Rücknahme der negativen Bewertung beantragt aber der Käufer will dies nicht.
Wegen 1,60 lohnt normalerweise dieser ganze Aufwand nicht aber es geht um mein Account bei eBay, kann ich verlangen das der Käufer die Bewertung zurücknimmt, ggf gegen Androhung von Schadensersatz?
Als Bemerkung sei noch folgendes hinzuzufügen, es geht einzig und allein um meine "saubere Weste" bei eBay, nicht ums Prinzip oder so.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

War die negative Bewertung denn sachlich falsch? Gegen ein "Negativ: Ware kam nicht an" wird man wohl kaum etwas tun können, egal wie kulant man bei der Rückabwicklung war. Da wird dir nur helfen, einen entsprechenden Kommentar zu der Bewertung abzugeben, etwa: "Geschäft wurde rückabgewickelt, K hat Geld wieder".

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#2
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 43x hilfreich)

Da steht "Verkäufer liefert nicht, Geld weg" . Geld ist ja nicht weg

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
frankenberg
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 24x hilfreich)

@Mirk
"( kannst Du zweifelsfrei belegen, daß Du Deiner Pflicht zur Übergabe der Kaufsache an ein Transportunternehmen nachgekommen bist? )"

Diese Beweisführung erscheint mir unmöglich. Wer verschickt schon einen Artikel im Wert von 1,00 Euro als versichertes Paket? Zumal "Segler1974m" bereits im 1. Posting schrieb, dass die Versandkosten 0,60 Euro betrugen.

Bin sehr gespannt auf den Ausgang der Angelegenheit.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

> Dabei hättest Du die Unwahrheit zu beweisen

Das ist so allgemein natürlich nicht richtig. Wer öffentlich Tatsachenbehauptungen über Dritte verbreitet, hat im Zweifel nachzuweisen, daß diese der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann er erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Korrekt ist deine Aussage hingegen im konkreten Zusammenhang, da der gewerbliche VK im Streitfall beweisen muß, die Ware geliefert zu haben.

4x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

> Wenn die Tatsache nicht entwürdigend wäre, sondern "nur" den Kredit ( und ggf. das wirtschaftliche Fortkommen des anderen) gefährden könnte, dann hätte der Beschwerdeführer die Unwahrheit zu beweisen.

Beispiel? Wenn ich also über meinen Nachbarn verbreite "der ertränkt kleine Kätzchen und betrügt seine Frau", müßte mir mein Nachbar also nachweisen, daß er nicht fremd geht? Wie soll er das bitteschön anstellen?

3x Hilfreiche Antwort


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