Hi,
ich habe bei Ebay ein kleineren Gegenstand versteigert (Wert ca. 40,-) - in der Auktion stand gross : 2,20 Versand/unversichert.
Die Ware wurde vor ca. 3 Wochen versendet per Maxibrief.
Lt. Käufer ist die Ware nie angekommen (kann ich leider ja nicht prüfen, da unversichert)
Nun will der Käufer mich wegen Betruges anzeigen !! (?)
Er hat mich auch bereits negativ bewertet...
Ist das rechtens ? Was habe ich zu befürchten ? Bin ich verpflichet für den Verlust zu haften ??
DANKE !
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"wer Recht hat nicht immer Recht..."
unversicherte Ware nie angekommen.
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
*Nun will der Käufer mich wegen Betruges anzeigen !! (?)
Er hat mich auch bereits negativ bewertet...
Ist das rechtens ?*
Ja und Ja. Warum sollte es verboten sein jemanden negativ zu bewerten oder anzuzeigen, wenn man einen Verdacht hat. Dazu sind beide Einrichtungen da.
*Was habe ich zu befürchten ?*
Strafrechtlich wohl nichts. Der Betrug wird dir im Normalfall nicht nachzuweisen sein.
*Bin ich verpflichet für den Verlust zu haften ??*
Jein. Wenn du Privatverkäufer bist, geht das Versandrisiko auf den Käufer über. Aber: Im Zweifelsfall bist du vor Gericht in der Beweispflicht, deinen Vertragsbestandteil erfüllt, sprich verschickt zu haben (zB Zeugen). Alles andere liegt an der Beweiswürdigung des Richters.
Manchmal, aber egal und ich hab es ja schon einige mal geschrieben.
Warum verschicken die Leut diesen Kleinkram bis Maxibriefgröße nicht als DPD ParcelLetter ?
Denn hat man n Versandbestätigung als auch n Bestätigung das der Packerlbote es in den Kasten geworfen hat oder/und vor die Tür gelegt hat.
Kostet gerade mal 2,00 Euro.
Ich verschick allen Kleinkram so und hab bis heute noch nicht die kleinsten Schwierigkeiten damit gehabt.
Und bei einem Wert von 40,00 Euro, sowieso nur versichert, kostet gerade ´mal 4,00 Euro mit DPD, 4,60 mit UPS.
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@otto98 - sorry, aber das hilft mir leider überhaupt nicht weiter !
Nun bin ich selber schlauer, ich werde sicherlich nie wieder was unversichert per POST senden.
*Dann haftet man weder für Totalverluste, noch für Schäden, die ihre Ursache in unzureichender Transportverpackung haben.*
Das hast du sicher so nicht gemeint, Mirk, denn das ist Blödsinn. Natürlich haftet der VK bei unzureichender Verpackung.
-- Editiert von normi am 19.12.2006 16:07:01
Nun ist deine Aussage eine andere, wennglich sie sinnentleert ist, denn:
Wenn der Versender nachweisen kann, daß er die Sache ordnungsgemäß verpackt eingeliefert hat, dann kann er nicht für Schäden in Haftung genommen werden, die aus angeblich unsachgemäßer Verpackung herrühren sollen.
Anders ausgedrückt:
Wenn der Angeklagte beweisen kann, den Mord nicht begangen zu haben, kann er nicht wegen eines angeblichen Mordes belangt werden.
Welch gehaltvolle Feststellung, Mirk! O man, sage einfach, daß du dich falsch ausgedrückt hast und gut ist, oder erlaubt dies dein Stolz nicht?
@normi,
bekommt man da nicht langsam etwas Verständnis für unseren Freund Lorenz und seine Justizerfahrungen..?
die ihre Ursache in unzureichender Transportverpackung haben.
Ich habe gerüchteweise davon gehört,dass z.B. bei der Post die Überprüfung auf sachgemäße Verpackung meist zu ungunsten des Versenders ausfällt.
Ob dagegen schon mal jemand geklagt und gewonnen hat?
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
@schnee
*bekommt man da nicht langsam etwas Verständnis für unseren Freund Lorenz und seine Justizerfahrungen..?*
Jein
1. Das Urteil mag losgelöst von der täglichen Praxis nämlich durchaus nachvollziehbar sein, es wird nur den Bedürfnissen und Konventionen des schon mehrere Jahre zählenden Handels bei ebay in keinster Weise gerecht. Es ist halt ohne Sinn und Verstand, aber juristisch möglicherweise durchaus korrekt.
2. Eigentlich möchte ich das Thema Lorenz nicht wieder auffrischen. Es ist halt die Frage, was jederman mit seinen Erfahrungen - seien sie nun positiver oder negativer Natur - macht. Einige gehen kritisch damit um, andere verrennen sich in einer fixen Idee, die dann zur Lebensphilosophie wird und alles andere überschattet.
zur Abwechslung vielleicht mal wieder was zur Sache ??
DANKE !!
Wurde nur unversicherter Versand angeboten? Wenn ja, haftest du auf jeden Fall für den Verlust, da du keine Möglichkeit auf versicherten Versand gegeben hast.
ich hatte im Autkionstext "2,20" Versand angeboten. (DVD Hülle)..
kein Hinweis auf versichert oder unversichert.
Aber was bitte kann ich als privater klein Anbieter dafür wenn die Post mal wieder was verschlampt ? Das wäre dann ja ein Fass ohne Boden ...
Vor allem...wer sagt denn das der Käufer die Ware nicht bekommen hat und nun versucht noch sein Geld als Bonus zurück zu bekommen ?
Da könnte ich im Gegenzug ja ebenso eine Betrugsanzeige schalten ...
@keinname
*Wurde nur unversicherter Versand angeboten? Wenn ja, haftest du auf jeden Fall für den Verlust, da du keine Möglichkeit auf versicherten Versand gegeben hast.*
Erzähl hier nicht so einen Blödsinn!
@Eric
Du hast deine Fragen doch beantwortet bekommen. wenn du weitere hast, dann stelle sie bitte konkret!
-- Editiert von normi am 19.12.2006 20:45:50
Soll er ne Anzeige machen. Ich denke nicht, dass er weit kommt... Hab gedacht, dass du unversichert angegeben hast.
Der Betrug muss vom Käufer immer nachgewiesen werden. Und das kann er sicherlich nicht, außer er hätte eine Mail von dir mit: haha, hab dich beschissen... :-)
@keinname
*Der Betrug muss vom Käufer immer nachgewiesen werden.*
Bist du eigentlich nur hier, um dem Fragesteller falsche Informationen zu geben. Der Betrug muß nicht vom K nachgewiesen werden, sondern von den Strafverfolgungbehörden!
--- editiert vom Admin
@schrumpfgermane
sicher weiß ich das, aber ich frage mich ernsthaft, ob er die dummheit nur spielt oder...
@schnee
meine antwort an dich war blödsinn. bin mit zwei threads durcheinandergekommen. streiche meine ausführungen einfach!
Ach ihr beide schlaft auch miteinander.
Wenn ich dich wegen Betrug anzeige, muss ich es ja beweisen. Wie sollen das die Behörden? Ok, ich verkaufe bei ebay und liefere nicht, die Polizei soll dann für mich bei der post nachfragen, genau...
*Wenn ich dich wegen Betrug anzeige, muss ich es ja beweisen. Wie sollen das die Behörden? Ok, ich verkaufe bei ebay und liefere nicht, die Polizei soll dann für mich bei der post nachfragen, genau...*
Entschuldige, aber du bist noch dümmer als es schrumpfgermane immer behauptet. Wenn man schon nicht den blaßestes Schimmer hat, dann sollte man die Klappe halten. Wenn du jemanden wegen Betruges anzeigst, dann ermitteln danach nur noch die Behörden. Du wirst höhstens noch als Zeuge gehört.
--- editiert vom Admin
@keinname:
Kann es sein, das du hier überfordert bist? Oder verbreitest du mit Absicht oft solchen Schwachfug?
Du mußt doch nichts "beweisen". Was du machen mußt, wenn du jemanden anzeigst, sind Belege (oder sonst etwas) vorlegen, welche dein Theorie belegen, das der VK versucht zu betrügen
Ok, bin gespannt, ob die Bullen das nachweisen können :-)
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