unversicherter Versand, Paypal, Betrug

10. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
daSchnucky93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
unversicherter Versand, Paypal, Betrug

Hallo Ihr Lieben,

Ich brauche ganz dringend eure Hilfe! Ich hab sehr großes Problem:


Alsooooo ich hab was gekauft. Bei ebay. Und habe es mit PayPal bezahlt. Dann hat der Verkäufer es mir geschickt. Da ich nicht da war ging es zurück zur post. Da die blöde post nur geöffnet hat wenn ich arbeiten war ging es zu ihm zurück.

So ich Hornochse habe dann dem unversichertem Versand günstigen Versand zugestimmt damit er es nochmal zu mir schickt.
Er behauptet nun er habe es mir geschickt. Hier ist aber nichts!!! Die Post und der Postbote wusste auch von nix.

Dann habe ich die sache PayPal gemeldet weil ich davon ausgehe, dass er es einfach nicht mehr versenden wollte!

Dann hat PayPal mir mein Geld zurückgegeben da PayPal in den AGBs geschrieben hat dass Verkäufer immer versichert versenden müssen und er die ja akzeptiert hat und somit dagegen verstoßen hat. Und er ja nicht beweisen kann dass ers versendet hat...

Soooooweit so gut. Jetzt sagt er, er habe es versendet und für den Versandweg ist er nicht verantwortlich (privater Verkäufer).... das stimmt ja auch....

Jetzt hetzt er mir seinen Anwalt auf den hals....


Ich soll das zahlen und die Anwaltskosten...

Was ist wenn er es aber gar nicht nochmal versendet hat? ?? Sondern sich jetzt freut dass er die ware behalten kann und das Geld trotzdem bekommt? ???

Was soll ich auf das Anwaltsschreiben antworten? Geld für einen Anwalt habe ich nicht.

Es geht übrigens um ein Handy...


Kommt er vor Gericht damit durch? Nicht dass er sich noch angebliche Zeugen wie Freundin oder so sucht...

Kann ich nicht sagen, ich dachte es ging um ein ebay Päckchen? Die sind schließlich auch so günstig, aber mit Sendenummer!

Bekommt man bei einem normalen Päckchen keinen Beleg von der Post?

Ich glaube Ihm nicht! Ich glaube er hat das Handy noch und will es einfach doppelt verkaufen....


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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hat er dich kontaktiert, nachdem du das Geld zurückgeholt hast und bevor er den Anwalt hinzugezeogen hat?

Fordere von ihm trotzdem einen Beweis, dass es das Paket erneut versendet hat und weise darauf hin, dass du auf keinen Fall zahlen wirst, bis er den erbracht hat.

Wenn er den Anwalt beauftragt hat, bevor er dich kontaktiert hat, bzw. dich garnicht kontaktiert hat, dann würde ich ihm auch schreiben, dass er diese Kosten selbst tragen darf.

Insgesamt wären aber ein paar mehr Fakten (vor allem Daten, bzw. der genaue Ablauf) hilfreich.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 05:17

Kann ich nicht sagen, ich dachte es ging um ein ebay Päckchen? Die sind schließlich auch so günstig, aber mit Sendenummer!
Bekommt man bei einem normalen Päckchen keinen Beleg von der Post?

Päckchen sind unversichert und es gibt keine Sendungsnummern.

quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 05:17

So ich Hornochse habe dann dem unversichertem Versand günstigen Versand zugestimmt damit er es nochmal zu mir schickt.

Und das willst du ihm doch nicht ankreiden.

quote:
von 3,141592653 am 10.06.2013 05:32

Hat er dich kontaktiert, nachdem du das Geld zurückgeholt hast und bevor er den Anwalt hinzugezeogen hat?

Wenn er den Anwalt beauftragt hat, bevor er dich kontaktiert hat, bzw. dich garnicht kontaktiert hat, dann würde ich ihm auch schreiben, dass er diese Kosten selbst tragen darf.

(Unabhängig vom fehlenden Versandnachweis) Wenn der K sich über Pippelpalle das Geld zurückholen lässt, dann hat er selbst einen Verzug generiert. Die Anwaltskosten sind normaler Verzugsschaden, die von dem zu ersetzen sind, der sich im Verzug befindet.

quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 05:17

Kommt er vor Gericht damit durch?

Wenn er den Versand durch einen Zeugen nachweisen kann und der Richter das glaubt, dann ja - mit allen Folgen für dich...


quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 05:17

Es geht übrigens um ein Handy...

Würde auch nichts ändern, wenn es um den Gral gehen würde

quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 05:17

Was soll ich auf das Anwaltsschreiben antworten?

Gar nix, mit diesem Volk unterhält man keine Brieffreundschaften.

quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 05:17

Dann hat PayPal mir mein Geld zurückgegeben da PayPal in den AGBs geschrieben hat dass Verkäufer immer versichert versenden müssen und er die ja akzeptiert hat und somit dagegen verstoßen hat.

Ändert aber nichts daran, dass die Ware zu bezahlen wäre...


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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Dann habe ich die sache PayPal gemeldet


Und da hast du dann falsche Angaben gemacht, weil der VK die Ware ja unstrittig (beim ersten mal) versandt hat, somit PayPal aus der Sache raus ist, weil für die nicht relevant ist, was nach Erfüllung des Kaufvertrages noch alles passiert (ob die Ware noch mal zurückgeht, der VK sie dir klaut oder was auch immer)?

Das könnte einen Betrugstatbestand verwirklichen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wieso hast du nicht einfach das Paket für den zweiten Versand auf deine Kosten abholen lassen?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
daSchnucky93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

ja im Nachhinein ist man immer schlauer :'(

Er hat nur geschrieben "wir werden es versenden"... dann kam nichts mehr... dann bin ich davon ausgegangen er behält es jetzt (was er ja auch hat)

ich schreibe dem Anwalt jetzt mal.. ich kopiere das hier rein...

und jetzt kam das schreiben...

ich muss jetzt nochmal in OP und ab Ende des Jahres habe ich einen neuen Job.. bis dahin habe ich aber kein Geld...

und zum Auto: das ist ein seeeehr günstiges Auto!! -.-

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Deine Gedankengänge sind nicht nachvollziehbar.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
ich schreibe dem Anwalt jetzt mal.. ich kopiere das hier rein...

und jetzt kam das schreiben...

ich muss jetzt nochmal in OP und ab Ende des Jahres habe ich einen neuen Job.. bis dahin habe ich aber kein Geld...

und zum Auto: das ist ein seeeehr günstiges Auto!! -.-


äh, wie bidde?!

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
daSchnucky93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

sorry, das gehört zum Teil zu einem anderen Beitrag von mir.. ;)

Der nette Verkäufer hat sich also gefreut dass das Handy zurück kam und hat es einfach behalten und möchte von mir jetzt trotzdem das Geld. Das geht doch nicht!!

Soll ich ihn anzeigen? Hilft das? Ortet die Polizei dann das Handy?


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 14:54

Der nette Verkäufer hat sich also gefreut dass das Handy zurück kam und hat es einfach behalten und möchte von mir jetzt trotzdem das Geld. Das geht doch nicht!!

1.) Nur weil er bisher den Versandnachweis nicht erbracht hat, heißt das nicht das es nicht versendet wurde. Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig.
2.) Wenn es versendet wurde ist es dein Pech, denn das Versandrisiko trägst du.
3.) Du hast ihm das Geld über PP abgenommen und befindest dich dadurch im Verzug. Anwaltskosten sind Verzugsschäden und sind vom Schädiger (das bist du) zu zahlen.
4.) Paypal ist keine Organ der Rechtspflege. Was PP entscheidet interessiert hier, wo es um Recht geht,keinen
5.) Du sprichst im Titel von Betrug und meinst damit das der VK dich betrügt. Aus der Sicht des VK, der so unterstelle ich mal ordnungsgem. versendet hat, sieht das so aus: Der versicherte Versand kommt zurück, man einigt sich auf unversichert und das kommt nicht an und der K holt sich das Geld über PP wieder. Für den VK bist du der Betrüger...
6.) Hast du den zweiten Versand bezahlt?

quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 14:54

Soll ich ihn anzeigen? Hilft das? Ortet die Polizei dann das Handy?


Nein, nein und nein.


NACHTRAG:
In mir regt sich der Wunsch die Administrative um Fallschließung zu bitten... :bang:


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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

-- Editiert radfahrer999 am 10.06.2013 15:16

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
bis dahin habe ich aber kein Geld...

Aber du hast doch das Geld über Paypal zurückgeholt ...

quote:
Der nette Verkäufer hat sich also gefreut dass das Handy zurück kam und hat es einfach behalten und möchte von mir jetzt trotzdem das Geld. Das geht doch nicht!!
Mag sein, kann aber auch auf dem Transportweg verschwunden sein.

Manchmal gibt es auch eine Retourkutsche, wenn K. Geld auf unschöne Art und Weise dem VK entziehen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Deine Gedankengänge sind nicht nachvollziehbar.

Frauen :D

Aber den Verkäufer würde ich nicht anzeigen, das kann höchstens für dich böse enden, ihn wird das nicht sonderlich interessieren.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
daSchnucky93
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Warum soll das für mich böse enden?

Ich habe doch nichts getan :(

klar habe ich das Geld zurück bekommen, aber ich musste mir ja auch wieder ein "Ersatz-Handy" zulegen... sonst hätte ich ja keins ;) Mein altes ist leider kaputt gegangen und ein Leben ohne Handy, geht ja nicht ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Warum soll das für mich böse enden?

Auch die falsche Verdächtigung ist strafbar... Und wenn er wirklich den zweiten Versand nachweisen kann, hast du nun mahl das oben angesprochene Problem.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
klar habe ich das Geld zurück bekommen
Und genau darinm liegt dein Problem, in besagtem Fall könnte man sogar sagen nicht nur zurückgeholt, sondern gestohlen, da PP nur den ersten Versand ans Bezug nehmen darf, dieser wurde vom VK auch ohne weiteres geleisstet.

quote:
aber ich musste mir ja auch wieder ein "Ersatz-Handy" zulegen... sonst hätte ich ja keins
Was für diesen Fall so wichtig ist wie ein in China umfallender Sack Reis...


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""

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#15
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Päckchen gibt es schon mit Sendungsnr.

Schon mal Internetmarke probiert.
Ist nicht versichert, hilft aber weiter.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von daSchnucky93 am 10.06.2013 20:46

Ich habe doch nichts getan

Entweder hast du bis dato nicht verstanden was dir gesagt wurde, du wolltest es nicht verstehen oder du machst uns die Taschen voll. Bin mir noch unschlüssig.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
in besagtem Fall könnte man sogar sagen nicht nur zurückgeholt, sondern gestohlen


Diebstahl erfordert physische Wegnahme. Wie ich oben schon schrieb, würde hingegen Betrug vorliegen, wenn PP darüber getäuscht wurde, daß der VK bereits geliefert hat (und der K sich in Annahmeverzug befindet) und damit Käuferschutz gar nicht mehr möglich ist.
Direkter Betrug gegenüber PP und mittelbarer Betrug gegenüber dem VK (der letztlich der Geschädigte wäre).

Das ändert natürlich nichts daran, daß der VK den Versand beweisen können müßte, was er höchstwahrscheinlich nicht kann, da 99,99% aller Sendungen ohne Zeugen zur Post gebracht werden.
Aber wenn der VK ähnlich "schlau" ist wie der TE, wird er einfach einen Zeugen "backen" und ob der TE es dann darauf ankommen läßt, daß dieser im Prozeß einknickt? Zumal das Handeln des K seine Seite sicherlich nicht gerade glaubwürdiger macht.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Mein altes ist leider kaputt gegangen und ein Leben ohne Handy, geht ja nicht


Erstaunlich, aber ich schaffe es auch ohne.
Ich habe zwar ein Handy, aber nur um Notrufe absetzen zu können, falls nötig. In Ausnahmefällen führe ich auch mal ein Telefonat oder sende eine SMS, aber beides zusammen lässt sich in einem Jahr an einer Hand abzählen.

Und damit komme ich mit meinen 22 Jahren ziemlich gut durchs Leben.

OT:
Handy hat ja noch halbwegs eine Berechtigung, wobei der Hype darum auch schon viel zu groß ist. Smartphones sind meiner MEinung nach bis auf sehr wenige Ausnahmefälle absolut überflüssig und nur Geschäftemacherei und Angeberei.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Smartphones sind meiner MEinung nach bis auf sehr wenige Ausnahmefälle absolut überflüssig und nur Geschäftemacherei und Angeberei.
Woow, was ein outing! Stimmt aber vollkommen!Beruflich muß ich zwar mitschwimmen auf der Welle, privat telefoniere ich allenfalls mit einfachen 2 G-Handys.

Etwas zurückschalten wäre für unseren TE vielleicht auch besser gewesen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Mein Handy habe ich seit 12 Jahren. Ein Nokia 3330 :)

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Also ich glaube über Sinn oder Unsinn eines Smartphones braucht man nicht streiten. Es macht für die jehweilige Generation IMMER Sinn!

Alle die "nur" normale alte Handys nutzen, fragt mal eure Opas, was die von für die Euch so wichtigen Dinge wie Handy, Internet oder Kreditkarte denken! Für meinen Opa waren das alles Dinge, die man ebenso nicht braucht...

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 12.06.2013 09:56

Für meinen Opa waren das alles Dinge, die man ebenso nicht braucht..

Eben, als echter Mann galt man zu Opas Zeiten auch nicht wenn man sich am Feldtelefon festgehalten aht, sondern wenn man im Kessel von Stalingrad erfolgreich eine Strippe gezogen hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Jetzt kommen wir aber ziemlich vom Thema ab!

quote:
Es macht für die jehweilige Generation IMMER Sinn!
Und besonders für die anbietenden Firmen, denn der frühere 10€-Umsatz/Kunde wurde durch die Verleitung zu mobilem Internet auf 30€ gesteigert. Ob es dafür einen nennenswerten Mehrwert gibt muss jeder selbst entscheiden.

eifone ist interessanterweise besonders bei Hart4lern ein Muss, während der Schichtarbeiter sich so was weniger leistet.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

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