unwissentlich defekten Artikel ersteigert

9. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Steffen73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
unwissentlich defekten Artikel ersteigert

Hallo,

ich habe kürzlich bei Ebay eine Digitalkamera ersteigert. Ich entdeckte den Artikel erst 7 Minuten vor Schluß und habe, obwohl ich mir den Text durchgelesen habe, leider übersehen, dass inmitten der Deteilbeschreibung erwähnt war, dass der Artikel defekt sei. Hier der Artikelbeschreibungstext:

>>Verkaufe neuwertige Olympus C-8080 Wide Zoom + 2.Original-Akku + UV&Pol-Filter + Tasche + Camedia Pro Lizenz Muss mich leider wg. Umstiegs auf DSLR von meiner Olympus C-8080 WZ trennen. Die Kamera ist absolut neuwertig (hat einen nicht mir bekannten technischen defekt) sie wurde hervorragend gepflegt. Features * 8,0 Millionen Pixel * Gehäuse aus Magnesiumlegierung * optisches 5fach Zoom (entspricht 28 - 140 mm bei einer 35-mm-Kamera), 1:2,4 - 3,5 * Extrem kurze Einschaltzeit und sehr kurze Auslöseverzögerung von 0,3 Sekunden * Sunshine LCD-Monitor (nach unten um 20, nach oben um 90 Grad neigbar) * Hochgeschwindigkeits-Serienaufnahme: 1,6 Bilder pro Sekunde * Automatische Belichtungsreihe: bis zu 5 Aufnahmen * Elektronischer Sucher (Viewfinder) mit 240.000 Pixeln * Programmautomatik, Belichtungsautomatik mit Blenden- bzw. Verschlusszeitvorwahl, Manueller Modus * Mehrere Scharfstelloptionen: iESP, Spotmessung, permanenter AF, manuelle Scharfstellung * Blitzschuh * Movieaufnahme mit Sound * Aufnahme von Sprachkommentaren zu einzelnen Bildern * USB 2.0 * uvm.... Die Bildqualität und die Verarbeitung der Kamera ist in allen Tests außerordentlich positiv, ja fast schon euphorisch beurteilt worden (z.B. Test-bericht auf dpreview http://www.dpreview.com/reviews/olympusc8080wz/). Um eine gleichwertige Bildqualität bei einer DSLR-Kamera zu erzielen, muss man ein vielfaches des Kaufpreises der Olympus 8080 in die notwendigen Objektive investieren. Kamera wird wie abgebildet ausgeliefert Daten und Bild wurden abgescannt,daher alles in ca. und ungefähr, jedoch der die Kamera kennt schätzt sie sehr keine Garantie jeglicher Art Versand pauschal 10€<<

Nach einem Mailwechsel mit dem Verkäufer stellte sich heraus, dass die Kamera nicht mehr beutzbar ist. Ist die obige Artikelbeschreibung überhaupt gerechtfertigt, selbst wenn das Wort "defekt" enthalten ist? Darf etwas als "absolut neuwertig" verkauft werden, wenn es nicht mehr funktioniert? Sind Angaben über eine besonders kurze Einschaltzeit zulässig, wenn sich der Artikel gar nicht mehr einschalten lässt?

Der Verkäufer hat zahlreiche dieser Auktionen am laufen, er behauptet alles wäre für ihm nahestehende Leute eingestellt und somit als privat anzusehen.

Gibt es für mich eine Möglichkeit von dem Kaufvertrag zurückzutreten?

Gruß,
Steffen

Problem bei eBay und Co?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

boah schon ziemlich dreisst.
vor allem bezeichnet er die cam ja als neuwertig nur mit einem ihm nicht bekannten defekt.
sowas ist schon sehr heimtückisch.
du kannst ja mal schaun, welcher § im stgb "betrug" ist oder sowas, dann behaupte wenn er das nich zurücknehme zeigst du ihn an, da sein text gegen den og § verstößt.

das es sicher nich gegen diesen § verstößt ist mir klar, aber oft lassen sich manche davon beeindrucken.
und wenn alles nichts hilft, schaust du gegen was der text wirklich verstossen könnte, und zeigst ihn dahingehend an.

solche leute hasse ich echt wie die pest, den sollte man die ..... ich sach nüschd mehr :-)


also erst drohen, dann einschreiten. wieviel sterne hat er denn schon?

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#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

und wenn er für tausend ihm nahestehende leute etwas verkauft.
da ist sehr schnell die grenze zum gewerblichen handel überschritten.

und wenn er den text genauso geschrieben hat, steht da nirgendwo etwas von privatverkauf. und wenn er nichts von privatverkauf schreibt, musst du natürlich davon ausgehen, dass er ein gewerblicher anbieter ist. und da kann er garantie und gewährleistung nicht ausschliessen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist die Artikelnummer: 7541318742

noch besserist diese Auktion des Verkäufers: 7539901212 (am besten mal mit der Suchen-Funktion nach "defekt" suchen)

Ich habe zunächst versucht mich mit ihm im Einvernehmen zu einigen, aber er besteht darauf, dass ich nicht lesen kann und daher ihm das Geld gefälligst überweisen soll.

Gruß,
Steffen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

naja er schreib "keine garantie jeglicher art" garantie und gewährleistung sind zweierlei sachen.
andere sache is schaut euch mal an, was er kauft.
fast nur defekte cams und was versteigert er?
fast nur defekte cams.

ich hab nur 2 min mal durchgeschaut.
also lieber käufer ich rate dir eins:
sammel beweise!!!!

schaue was er kauft und dann wieder verkauft.

er kauft die teile ja immer auch als defekt. ich denk mal er versucht sie evtl zu reparieren oder halt mit seinen bertrügeranzeigen selbst zu verkaufen.

also sammel mal alles, vielleicht findest du ja dass er die cams die er auch kauft wieder verkloppt. dann kannste ihm ja etwas drohen und wenns alles nix hilft gehste zun cops un zeigst ihn an.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Richtig!
Vor solchen Leuten müssen die Käufer geschützt werden.
Auf jeden Fall auch ebay über diese
Punkte informieren.(wenn dasnicht schon geschehen ist.)

Zudem denke ich, gelesen zu haben, dass die Info über einen solchen Defekt deutlich erkennbar mitgeteilt werden muss.

Dran bleiben!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

hier mal auf die schnelle was.
kauft einmal 20 sprechanlagen 5979548241

und verkauft die dann seperat weiter
5998207371



lol und er hat von seinen bekannten zigmal die gleichen kreissägen bekommen. selbst der naivste nimmt dem nich mehr ab, dass das noch privat is.
würde er die teile reparieren herrichten und dann alles schön hinschreiben würde ich ja garnichmal was sagen, aber das is schon kriminell. der gehört angezeigt.

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#8
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Ich würde in diesem Fall gar nicht lange fackeln und ihn direkt anzeigen, dann ist das schon mal aktenkundig und wenn es andere auch tun, dann hilft jeder bekannte Einzelfall.

Dann würde ich eine negative Bewertung aussprechen mit dem Hinweis dass der Käufer den Hinweis auf defekte Ware in der Beschreibung versteckt.

Eine negative Bewertung die Du bekommst würde ich entsprechend kommentieren.

Überweisen musst Du ihm nichts, speichere einfach ein paar Beispiele seiner Auktionen ab oder drucke sie aus.

Dein Kontak mit ihm sollte dann erledigt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

und wenn er nichts von privatverkauf schreibt, musst du natürlich davon ausgehen, dass er ein gewerblicher anbieter ist.

Nicht unbedingt. Ob jemand Privat-VK ist oder nicht, bestimmt sich nicht nach dem, was er schreibt, sondern nach dem, was er ist.

er schreib keine garantie jeglicher art garantie und gewährleistung sind zweierlei sachen

Dem rechtsunkundigen Laien wird zugestanden, diese Begriffe zu verwechseln. Es ist ja klar, was gemeint ist.

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#10
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ja,derzeit 4 defekte Kameras im Angebot.

Das Bild bei deiner Auktion ist garantiert geklaut(wer hat wohl die Urheberrechte...?;))

Mir wäre die Quote von 96,4 % positiven bei über 1800 Bewertungen sofort sauer aufgestossen!
Man sollte sich eben nicht in etwas *reinsteigern* (im wahrsten Sinne),wenn man eine Auktion ein paar Minuten vor Schluß entdeckt...
Er scheint mir aber nicht der Typ zu sein der prozessiert(hätte auch viel zu tun..),also kommst du vielleicht mit einer negativen davon,wenn du nicht zahlst.
Wie du an der anderen Diskussion vielleicht schon gesehen hast,gehen die Meinungen dazu etwas auseinander....

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

@mareike
achso also "garantie" deckt für UNS laien also alles ab, wusste ich noch nich?

gibts hier ne *quote*option, oder wie bekommt man die beiträge andere in schrägschrift?


b2t:
seine bewertungen sind megageil, n haufen negative und es wären doppel bist dreimal soviele wären diese nich zurückgenommen worden.

hab mal noch näher geschaut, er verkauft ein und das selbe gerät (also typengleich) mehrfach, aber auch immer das gleiche bild.


also liebes opfer von ihm, mach dich ran meld das ganze an ebay und zeige ihn an, evtl kann ja ihm ja mal jemand § nahelegen die hier ziehen.
also

1. er kauft um mit (mit gewinn) weiterzuverkaufen
2. er verkauft in massen geräte, immer wieder den selben typ.

3. naja das mit dem dass er die sachen immer schlecht erwähnt oder versteckt ist ja nicht strafbar oder?

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#12
 Von 
mcsanten
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist nämlich auch aufgefallen daß er immerwieder das gleiche zeug verkauft(gleiches bild,gleiche beschreibung).Und das er die sachen selber einkauft um die weiter zu verkaufen ist offensichtlich.Eine säge ist nun mal keine hose die nicht passt und man die dann wieder loswerden möchte.Welcher mensch hat so viel werkzeug zuhause,ausser man hat eine firma die bankrott ist?Und wenn er sagt,er verkauft für seinen bekannten,dann muss er einen mächtigen bekanntenkreis haben(mit einer firma die pleiter ist).
NEUWERTIG ist: zitat aus ebay "Der Artikel befindet sich noch in der Originalverpackung oder sieht aus, als wäre er erst aus der Originalverpackung genommen worden. Sämtliche Handbücher und andere Dokumentation sind vorhanden. Der Artikel weist keine Gebrauchsspuren auf, ist fehlerfrei und vollkommen intakt."
Also wiederspricht er sich selbs,neuwertig aber gleichzeidig defekt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

generell sollte man auch in aktuellen auktionen die kunden anschreiben.
man brauch ja nur diese zeile schreiben und darauf verweisen. wenn ihr wüsstet, wieviele seiner kunden das nicht gelesen haben.



0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

achso also garantie deckt für UNS laien also alles ab, wusste ich noch nich?

Die meisten Leute kennen nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Da letztere aber sowieso freiwillig ist, ist ein 'Ausschluß der Garantie' wörtlich genommen völlig unsinnig.
Wenn Sie es noch formell korrekt wollen: §133 BGB . ;)

gibts hier ne *quote*option, oder wie bekommt man die beiträge andere in schrägschrift?

Mit

Zitat

(gut daß mein Freund aus der Computerecke kommt ;) ).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

ahh coole sache, kannte es nur mit <quote>text</qoute> naja die "tags" ähneln sich ja auch oft.
und mit wird alles dick oder wie?

ich kannte den unterschied au nich, bis ich hier ma n bissl mitgelesen hab...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

oh meine supertags sind weg.
blöde technik...
besser gesagt empedded in den text.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Steffen73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt mal seine bewerteten Auktionen zusammengetragen und da gibt es mindestens 4 Kameras, die er mit detailiert beschriebenem Defekt gekauft hat und dann kurz darauf wieder mit seinen "undurchsichtigen" Texten verkauft hat.

Insgesamt konnte ich 13 Ersteigerungen von defekten Kameras finden, wovon 4 wieder versteigert wurden. Die mich betreffende konnte ich im Ankauf leider nicht finden, aber ich gehe mal davon aus, dass dies ausreicht um ihm nachzuweisen, dass er dies gewerblich macht, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Öhm, wo ist das Problem, oder habe ich das jetzt überlesen? Der Verkäufer hat doch auch bei anderen Käufern (siehe 7539901212) den Widerruf akzeptiert, also würde ich ebenfalls davon Gebrauch machen - wenn es nicht schon zu spät hierzu ist, ist es sicherlich der einfachste Weg!

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Steffen73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir will er den Widerruf eben nicht akzeptieren. Er behauptet mir gegenüber, die Kamera habe er für einen ihm nahestehenden Bekannten ohne Internetanschluß eingestellt, weswegen es sich um einen Privatverkauf handele.

Ein Auszug aus seinen Mails:

<<Habe weder was verschleiert noch verheimlicht, dies verbiete ich mir ausdrücklich, denn Sie geben doch zu, dass das Wort "defekt" gekennzeichnet gewesen ist. Habe zur Kamera über 50ig Anfragen wegen dem defekt bekommen, nur Sie wollten anscheinend die Kamera, da doch alles was zur Kamera wichtig ist eingestellt war, nämlich der "defekt". Ein defekt heißt immer noch in Deutschland, nicht gebrauchsfähig!

Auch verbiete ich mir eine gewerbliche Tätikeit auszuüben, alles was ich mit ordentlichen Rechnungen gekauft habe werden mit Rechnungen auch verbucht, dies kann ruhig mein Steuerberater Ihnen erklären wenn Sie es nicht begreifen. Alles andere sind einstellungen privater Leute die mir nahe stehen, die keinen Internetanschluss haben. Da Sie selber viel verkaufen kann doch gleiches mehr für Sie zutreffen, sollte das Geld wie angesprochen am Mittwoch nicht eintreffen, läuft es seinen richtigen Weg. Natürlich muss ich dann bei Ebay eine Gutschrift beantragen, werde warum natürlich dazu schreiben, eine Verwarnung ist somit sicher.>>

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
annonym-xy
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

...außerdem ist es unerheblich, für WEN er die Sachen verkauft, ob der Schwager der Cousine seines Nachbarn einen Internetanschluss hat oder nicht, spielt da keine Rolle. Er ist der Verkäufer und ist somit für den Verkauf verantwortlich, auch wenn er weder Eigentümer oder Besitzer der Ware ist.



-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Steffen73
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Typ hat jetzt Ebay informiert und die schreiben, dass ich, wenn ich nicht innerhalb von 7 tagen bezahle, eine verwarnung erhalte. Wie soll ich mich verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hansefrau
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

1. Die Auktion ist wirklich hinterhältig, aber Sie haben da klar die schlechteren Karten!

2. Sie haben doch jetzt die Anschrift des Verkäufers! Bitten Sie freundlich um Rücktritt vom Kauf u. Ebay-Verwarnungen! Und weisen Sie ihn freundlich daraufhin, dass eine IHNEN nahestehende Person dazu geraten hat, sein Wohnsitzfinanzamt zu kontaktieren, um auszuschließen das er doch versehentlich gewerblich handelt, schließlich wollen Sie ja nicht, dass sein Steuerberater ihm eine Rechnung über Telefonberatung Dritter ausstellt! :-)

gruß
hansefrau

PS: Wenn garnichts mehr geht und sie bezahlt haben, so schicken Sie abschließend den LINK dieses Threads dem Verkäufer, dass dürfte seinen Blutdruck nachhaltig steigern!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Der Typ hat jetzt Ebay informiert und die schreiben, dass ich, wenn ich nicht innerhalb von 7 tagen bezahle, eine verwarnung erhalte. Wie soll ich mich verhalten? "

AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAARGH

Herr, lass hirn regnen!!!

Leute ich kann echt nicht mehr!!!! Das Verhalten ist doch absolut lächerlich.

Wieso kommen hier im Forum so merkwürdige Tipps wie "sie haben die schlechteren karten..."

das ist doch absoluter ......dreck

Machen Sie von ihrem Widerrufsrecht gebrauch und bewerten sie den verkäufer negativ.

nebenbei sollte sie ihren Beitrag mal im ebay SICHERHEITSforum posten!! Da bekommen sie 1. viel bessere Tipps und 2. sind ruckzuck alle auktionen des verkäufers platt bzw. bei 2 millionen euro ;-)

Wie soll er seine forderung denn durchsetzen??? mahnbescheid??? lol

oh man, jeden morgen steht ein dummer auf, man muss ihn nur finden...


Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hansefrau
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

seit wann kann man denn bei einem "nichtgewerblichen" widerrufen?!

Das wäre mir neu bzw. wenn dem nicht so ist,wäre dies auch ein Fall von:

Herr lass Hirn......

gruß
hansefrau

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"seit wann kann man denn bei einem nichtgewerblichen widerrufen?!"


hehe, die leute kapieren es einfach net...

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=maschinenstangl92hh

vielleicht sollte man erstmal nachlesen, was gewerblich überhaupt bedeuted, und wie lange das Widerrufsrecht besteht...

Ich denke in diesem Fall besteht 0 chance für den verkäufer die forderung durchzusetzen!!

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

@tommy21,
moment mal,wenn hier ein Käufer mal sowas geschrieben hat,bedeutet das nicht,dass der Typ Unternehmer ist und damit Widerrufsrecht besteht.Er hat dies ja sogar abgestritten!
Und wir können das nicht mal eben so festlegen,bloß weil sein An- und Verkaufsverhalten in diese Richtung weißt!
Aber natürlich sollte der Fragesteller es mal versuchen...

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@schnee-einsiedel:

Leute, um die Diskussion zu beenden, wer nicht weiß wie man Unternehmer definiert sollte hier nichts mehr schreiben.

Fakt:

Wenn der Käufer in diesem Fall nicht zahlt, sondern widerruft hat der "Privatverkäufer" 0 chancen. Natürlich weiß er das, weshalb er natürlich nicht vor gericht gehen wird.

Tipp:

1. Wettbewerbszentrale benachrichtigen

2. Im Ebay Sicherheitsforum schreibem

3. Beschwerde bei ebay abgeben (Irrführende AB und Verweigerung des Widerrufsrechts/Einschränkung der Verbraucherrechte)

4. Natürlich nix zahlen und KEINE Kommunikation mit dem Verkäufer.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Um die Diskussion nochmal zu beenden:
Ob jemand Unternehmer ist oder nicht,wird NICHT entschieden:

1.von dessen Kunden
2.von Usern in irgendwelchen Internetforen

Dennoch mag die Strategie funktionieren,da er wohl nicht der Typ ist,der vor Gericht zieht(warum auch immer...);)

Der Käufer riskiert gleichwohl eine Verwarnung von ebay...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Also wenn dann beenden wir die Diskussion richtig...

Ob jemand Unternehmer ist oder nicht,wird NICHT entschieden:

3. ihm selbst ;-)

natürlich besteht das Risiko einer Verwarnung, da ebay den sachverhalt nicht genau prüft. Allerdings ist sie in diesem Fall nicht berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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