veränderten Artikel zurücknehmen

23. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
oberdone
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
veränderten Artikel zurücknehmen

Hallo zusammen,

mich interessiert eure Meinung zu folgendem Sachverhalt.

Ich bin gewerblicher eBay-Verkäufer und habe ein gebrauchtes Getriebe verkauft. Nach 3 Wochen hat der Käufer die Rückabwicklung eingeleitet, das Getriebe ist ihm zu lange übersetzt (was ja kein Defekt ist). Er hat es aber schwarz lackiert.

Eine Rückgabe habe ich abgelehnt, da ich das Getriebe erstens nicht mehr als das meinige identifizieren kann (habe einen Schlagbuchstaben eingeschlagen) und zweitens es ja nicht mehr zu verkaufen ist mit der Lackierung.

Frage eins: ist das richtig oder musste ich bereits hier zurücknehmen?

Nach weiteren 2 Wochen hat er jetzt wieder geschrieben. Das Getriebe passt nicht bei ihm, ich habe es falsch beschrieben. (ich habe 15 Jahre Erfahrung, es passt zu 100%, gibt auch nur das eine!) Und ich müsse es ja jetzt zurücknehmen.

Ich habe ihm angeboten, 50 Euro zu erstatten und er behält das Getriebe um eine schnelle Lösung zu finden. Kaufpreis waren 80 Euro. Was denkt ihr über den Vorfall?

Freue mich über euer Feedback.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Würde ein Rückgaberecht eingeräumt, welches drei Wochen umfasst?
Gesetzlich vorgesehen sind ja nur 14 Tage.

Davon abgesehen wären sie zur Rücknahme verpflichtet. Der K wäre seinerseits dazu verpflichtet ihnen 'Schadensersatz' für die Umlackierung zu leisten.ob und wie hoch der ausfällt kann man so einfach nicht sagen.

Warum können sie das Getriebe nicht mehr verkaufen? Mir persönlich wäre es egal ob mein Getriebe Grau Schwarz oder rot ist. Funktionieren muss es.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Naja ... einen Artikel erst zu lackieren der zu lange übersetzt ist und dann auf einmal nicht passt hat reichlisch Geschmäckle. Und nach drei Wochen würd ich nicht mehr reagieren. Sein Getriebe, sein Problem.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat:
Eine Rückgabe habe ich abgelehnt, da ich das Getriebe erstens nicht mehr als das meinige identifizieren kann (habe einen Schlagbuchstaben eingeschlagen)

Den sollte man ja normal unter dem Lack finden können?



Ich sehe derzeit keinen Grund für eine Rücknahme.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von oberdone):
Was denkt ihr über den Vorfall?


Ich denke, dass Du da für dumm verkauft werden sollst.

Ich glaube auch nicht, dass der Käufer das von Dir gekaufte Getriebe lackiert hat. Für viel wahrscheinlicher halte ich, dass das lackierte Getriebe von einem anderen Verkäufer stammt, womöglich als defekt und entsprechend billig verkauft wurde, und dass der Käufer sich auf diesem Wege ein einwandfreies Getriebe für den Preis eines defekten Getriebes ergaunern will.

-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 23.07.2016 20:37

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#5
 Von 
oberdone
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

herzlichen Dank für die vielen Meinungen.
Ich habe eben auch ein schlechtes Gefühl bei der Sache. Mir geht es jetzt auch nicht um das Geld oder sonstiges.
Ich würde einfach nur gern wissen, ob ich richtig oder falsch reagiert habe. Ich habe über 10.000 positive Bewertungen (nicht eine negative) und das ist oft nicht einfach so zu halten.

Viele Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von oberdone):
ch würde einfach nur gern wissen, ob ich richtig oder falsch reagiert habe.

Wenn Du das hier meinst:
Zitat (von oberdone):
Ich habe ihm angeboten, 50 Euro zu erstatten und er behält das Getriebe

Angesichte dessen das dem Käufer nichts zusteht, war das schon mehr als kulant und großzügig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von oberdone):
Frage eins: ist das richtig oder musste ich bereits hier zurücknehmen?

Die Frage nach dem Widerrufsrecht wurde nicht beantwortet.. Hast du dem Kunden 3 oder mehr Wochen Widerrufsrecht eingeräumt oder sind es die gesetzlichen zwei Wochen?

Falls es bei den gesetzlichen zwei Wochen bleibt:
Ich würde die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.
Sein Getriebe, sein Problem

Zitat (von oberdone):
Ich habe ihm angeboten, 50 Euro zu erstatten und er behält das Getriebe um eine schnelle Lösung zu finden.

Sieht für mich wie ein Schuldeingeständnis aus.
Würde ich nicht machen. Wieso auch?

Zitat (von oberdone):
(habe einen Schlagbuchstaben eingeschlagen)

Ist das Getriebe denn noch beim Käufer oder schon wieder bei dir?
Wenn es bei dir ist: Sieht man den Schlagbuchstaben?

Zitat (von oberdone):
Ich habe über 10.000 positive Bewertungen (nicht eine negative) und das ist oft nicht einfach so zu halten.

Selbst wenn er eine negative Bewertung gibt, kann man ja dagegen angehen.

Ich empfehle mich.

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