verkäufer will ware nicht hergeben

18. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
dom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
verkäufer will ware nicht hergeben

moin,
ich habe bei ebay einen dvd-brenner per sofortkauf ersteigert. auf eine mail an den verkäufer passierte erstmal nix. dann, tage später, bekam ich eine mail von ihm das der brenner beim ausbau beschädigt wurde. es stellte sich heraus das er keinen kaufbeleg mehr hatte. er hat das gerät dann doch eingeschickt und sagt nun er werde eine gutschrift für das gerät erhalten. diese werde er dann nutzen um den von ihm neu erworbenen brenner zu bezahlen.
für mich sieht es so aus das er ein gerät in den service gibt das ich rechtmässig von ihm erworben habe. sollte die gutschrift dann nicht auch rechtmässig meine sein?
gruss

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ci
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

du hast mit dem vk einen rechtmäßigen kv geschlossen und hast ein recht auf den brenner!!!
wenn der brenner ein echtes schnäppchen war, warum solltest du dann drauf verzichten?
wie du schon gesagt hast, klingt das ganze vollkommen unseriös.
wenn er selbst den brenner beschädigt hat, kriegt er i.d.r. keine gutschrift und wenn er eine kriegt, um so besser für dich.
dann muss er einen brenner neu bestellen und ihn dir geben.
ich würde ihm eine kurze frist setzen, innerhalb der er dir den brenner herausgeben muss (am besten per einschreiben).
danach würde ich an deiner stelle zum rechtsanwalt gehen und einen mahnbescheid erwirken.
das kostet 8/10 vom streitwert (sofortkaufenpreis) + mwst und muss vom vk getragen werden.
macht er dies nicht, kannst du anzeige wegen betrugs erstatten, also ein für den vk recht teurer brenner.
mach ihm das sehr deutlich klar!!!
leider bist du bei ebay als käufer hierzu gezwungen.
soweit ich weis, kannst du in deinem fall nicht mal eine schlechte bewertung zum vk abgeben.
also nicht einwickeln lassen.
als verkäufer wird dir ja auch immer sofort geraten, einen mahnbescheid zu schicken und dieses recht hast du auch als käufer.
war der brenner sowieso kein so tolles schnäppchen, auch gut.
wie du dann siehst, musst du bei ebay immer damit rechnen, übers ohr gehauen zu werden.
kauf das nächste mal lieber beim seriösen versandhändler und lass ebay links liegen.
ebay lohnt sich eigentlich nur um alten schrott loszuwerden, oder um sachen zu kaufen, die du sonst nirgends kriegst.
alles ander kriegst du meist anderswo günstiger und v.a. kriegst du es sicherer!!!
is eigentlich schon toll, dieses ebay?!?

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#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Das ist doch albern. Klar hat er Recht aber einen Brenner bekommt man überall hinterhergeworfen und die Nerven die er braucht um die Sache durchzuziehen kann er sich sparen. Anwalt und alles ist teuer (die meisten haben trotz Rechtsschutz einen Eigenanteil) und ich würd mir die ganze Aufregung sparen und mir nen anderen Brenner kaufen.

Sofern Du noch nichts überwiesen hast gibt es doch keinen großartigen Verlust.
Ich weiß es gibt Leute die kämpfen um 1nen Euro, weil sie im RECHT sind aber tut mir leid, da hab ich besseres zu tun und ich persönlich finde es albern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ci
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist eben der irrtum!!!
alles was das schreiben vom anwalt kostet, sind die etwa 28 euro, das war's.
und die bekommst du ja vom vk zurück.
es sei denn, er ist wild auf eine anzeige.
gibt der VK die ware nicht heraus, bekommt er eine anzeige wg. betrugs.
und das überlegen sich dann doch die meisten, ob ein brenner diesen aufwand überhaupt wert ist.
warum machen denn vk immer einen riesenstress wg. ein paar euro, wenn ich nach dem kauf sag, man will das zeugs doch nicht?
und sind dann berechtigt schlechte bewertungen zu geben?
tut mir leid, aber ich würde diese konsequenzen dem vk erstmal klarmachen.
der rest sind 15 minuten beim anwalt, ein brief und dann hast du den brenner zu 95%.
ohne zusätzliche kosten für dich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ci
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

nur noch kurz.
wenn man nichts besseres zu tun hat, als seine zeit bei ebay mit irgendwelchen idioten zu vergeuden, die zum spaß irgendwelche sachen verkaufen, die sie im nachhinein doch nicht hergeben wollen, oder die damit spekulieren andere abzuzocken, dann sollte man sich auch die nehmen, das was man gekauft hat zu bekommen.
wenn jeder käufer nach dem kauf sagen würde, ich will es jetz doch nicht, weil ich's woanders günstiger bekomm, ich möchte das geschrei der vk nicht hören.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Zu den Postings von "ci" werde ich mich nicht weiter äußern.
Nur soviel. Der Threaderöffner muss selber wissen, ob es ihm den Aufwand wert ist, da ihm ja kein unmittelbarer Schaden entstanden ist, da er noch kein Geld überwiesen. Ein Verkäufer hat jedesmal wen ihm ein Käufer abspringt die Kosten für die Einstellung und muss diese erst über das eBay-Mahnverfahren eintreiben, von daher kann ich die Verärgerung eines VKs eher verstehen.
Aber das ist Ansichtssache und jeder muss selber wissen was er tut.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ci
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

ein vk hat immer mehrere bieter, die er kontaktieren kann, so dass ihm meist der zweit-/ oder drittbieter die ware abnehmen kann.
er verliert dabei kaum etwas.
der käufer hat hier keinerlei möglichkeiten.
der vk kann dem k eine schlechte bewertung geben, der k umgekehrt nicht soweit ich weis.
aber man kann mich diesbezüglich gerne berichtigen.
hat ein k drei negative bewertungen, so wird er rausgeschmissen, ein vk kann bei eigenem risiko weitermachen, solange er will.
ich verstehe natürlich die äusserungen von verkäufern nurzu gut.
ich als vk würde auch jedem empfehlen, es einfach dabei zu belassen.
ich weis nicht, ob der brenner ein besonderes scnäppchen war.
war er es, warum drauf verzichten, war er es nicht, dann ist's halt ebay.
ob der aufwand, dem vk einen freundlichen brief zu schreiben und ihm die konsequenzen
(anzeige, erstattung der mahngebühren, evtl. RA-kosten usw.) zu erläutern unbedingt größer sind, als ein kurzer rücktritt vom vetrag, muss natürlich der käufer selber wissen.
der verkäufer hat ja jetzt mit seiner gutschrift einen nagelneuen bernner, den er wahrscheinlich wesentlich teurer verkaufen kann.
warum sollte er dann einen rechtsgültigen KV einhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ci
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)

noch was zu sabi70.
du kannst dich gerne zu meinen postings äussern, wenn du mit irgendwas nicht einverstanden bist.
deine argumentation verstehe ich überhaupt nicht.
dem VK entstehen aus der erfüllung des KV keinerlei nachteile.
anscheinend hat er ja, soweit seine aussagen stimmen, trotz eigenem unvermögen eine gutschrift für den brenner erhalten.
was spricht also hier dafür von seite des käufers vom KV zurückzutreten???

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

@ci

Ich fand Deine Postings nur sehr negativ und agressiv behaftet. Kann mich natürlich auch täuschen :)


Natürlich hast Du Recht in der Hinsicht, dass man auf jeden Fall versuchen sollte an die ersteigerte Ware zu kommen und ggfs. auch Ersatz zu fordern. Handelt es sich um einen gewerblichen VK würde ich sowieso auf Ersatz pochen, wenn aber einem privaten VK der Artikel kaputt geht, dann finde ich es nicht so schön, wenn man den so unter Druck setzt.
Ich bin sowohl VK als auch Käufer und in beiden Fällen versuche ich mich 100% sauber zu verhalten. Was ich damit sagen will ist, dass ich hier nicht die Meinung eines VKs vertrete sondern ich persönlich einfach keine Lust auf viel Ärger habe.
Habe ich Probleme mit einem VK dann schreibe ich ihn an und versuche es friedlich zu klären. Gelingt dies nicht und der Warenwert ist nich allzuhoch, dann bewerte ich negativ und aus die Maus. Ist der Artikel nicht wie beschrieben, dann verkaufe ich ihn ggfs. mit exakterer Beschreibung weiter.

Und in diesem Fall war halt meine persönliche Meinung, dass dem Käufer insofern kein Schaden entstanden ist als das er noch kein Geld überwiesen hatte und er sich einen anderen Brenner ersteigern kann.

Ansonsten bin ich total davon abgekommen bei eBay Artikel höheren Wertes zu ersteigern, da mir das viel zu gefährlich ist. Da bezahl ich lieber ein paar Euros mehr und habe dann Garantie auf die Ware. Leider tummeln sich bei Ebay immer mehr fragwürdige Händler und Leute die Hehlerware verticken. Außerdem stehen die Preise teilweise in gar keinem Verhältnis mehr zur Ware. Ich habe DVDs gesehen die so hoch gesteigert worden, dass sie gebraucht teurer wurden (mit Versand) als wenn man sie bei Amazon neu kaufen würde. Die Leute geraten wohl in eine Art Bieterrausch und wollen den Artikel um jeden Preis haben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
praktikeristgut
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum eigentlich Anwalt?
Machen die das bei dem Streitwert 100 Euro überhaupt?

Mahngerichtliches Verfahren beantragen geht auch beim Rechtspfleger, kostet
1/2 Gerichtsgebühr ist
preiswerter als Anwaltsgebühr. Und Zettel ausfüllen schafft man doch noch gerade so oder... Letztlich ist ein Mahnbescheid vielleicht uninteressant..
Verkäufer legt Widerspruch ein, dann entweder streitiges Verfahren oder gar nix,

Wenn streitiges Verfahren und
Verkäufer erkennt sofort an, dann Gerichtskostenentscheid gegen Käufer. Da kannst Du dann danach noch eine
Klage einreichen und irgendeinen Verzugsschaden einklagen oder wie....
Erste Instanz dauert momentan so 15 Monate??? Da hast Du dann zunächst dein vorläufig vollstreckbares Urteil und Käufer muss Gerät herausrücken oder zahlen oder auch nicht (Richter müssen nicht Gesetze berücksichtigen, frei und unabhängig in der Entscheidung!)

Danach die Klage auf Erstattung der Verfahrenskosten ... und
so ziehen die Jahre ins Land


Anzeige? Was bringt die?
Habe ich das richtig im Kopf, dass wenn Betrug nachgewiesen, dann kann Verurteilung deswegen erfolgen.. Das ersetzt aber immer noch keinen irgendwie aus der Vertragsangelegenheit hervorgegangenen Schaden des Käufers, gell


Danach musst du dann trotzdem zivilklage einreichen und Sache rausgeben lassen oder
Geld und Gerichtskosten und etc.

Insofern... Was genau bringt die Anzeige???
Hast du ein Herz für Beamte? Ein weiterer Auftrag für die Kripo...???

Satisfaktion??
Vor Gericht und auf hoher See...

UK

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