versandschaden, käufer will geld zurück

14. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
tjomka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
versandschaden, käufer will geld zurück

hallo, ich habe ein riesen problem und bin schon am verzweifeln. ich habe mein pc mit monitor und zubehör bei ebay verkauft. habe auch den (anscheinenden versichern) versand auch über ebay erledigt. pc wurde vom kurier abgeholt alles super. jetzt kommt email, dass mein pc totaler schrott ist, GraKa kaputt, lüfter abgebrochen, monitor kaputt. also pc unbrauchbar. okay karton habe ich jetzt vielleicht GLS seiner meinung nach bestimmt unsachgemäß verpackt, aber ich fands gut gepolster und keine luft dazwischen. also auf jeden fall meint GLS nach meinem anruf das der versand ja gar nicht versichert gewesen sei und das es warscheinlich bei ebay ein systemfehler war mit dem versichrten versand. aber jetzt will der käufer auch sein geld zurück. was kann ich machen, am ende will ich nicht ohne nix als letzter depp darstehen. ich wäre für antworten sehr dankbar.

mfg

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1705x hilfreich)

Wenn wirklich objektiv unzureichend verpackt war (das müßte im Zweifel ein Gutachter klären), haftet der VK dem K. Soweit zu dem Bereich.

ich fands gut gepolster und keine luft dazwischen

Was Sie oder der Versender finden, interessiert im Zweifel nicht, sondern nur, was objektiv der Fall war.

das der versand ja gar nicht versichert gewesen sei und das es warscheinlich bei ebay ein systemfehler war mit dem versichrten versand

Ob der Versand versichert war, entscheidet doch nicht das eBay-System, sondern was der VK mit dem Versender vereinbart hat. In soweit verstehe ich den Satz nicht. 'Versand über eBay erledigt'? Habe ich ein neues Angebot verpaßt? ;)

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#2
 Von 
tjomka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

('Versand über eBay erledigt'? Habe ich ein neues Angebot verpaßt?)

ja vielleich, ;) , denn ebay bietet versand über deren partner ILOXX, die aber selber nicht versenden sondern das an GLS übergeben. aber da kann man alles füer ebay machen. einfach nach dem verkauf auf "Versand vorbereiten" klicken :)

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#3
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Was war denn nun konkret zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart? Versicherter oder unversicherter Versand?

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#4
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)

bei mir war das auch das ich Ware bekommen habe die kaputt angekommen ist. Ich habe Fotos gemacht von der Kiste und von dem Artikel und mich sofort an den Paketdinst gewant der hat dann auch bezahlt. Das war ein ganz normales Paket von der Post das ist dann immer versichert. Ich glaube nicht das du einen PC der ja sehr schwer ist so versenden kanst das er unversichert ist???? laut meinen Post heftchen ist das nur ein Päckchen bis 4kg da hat der PC doch mehr :-)

Liebe Grüße und ich drücke fest die Daumen.

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#5
 Von 
tjomka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

jaja, das paket hat 35kg gewogen war als schwerlast. die mussten von daheim abgeholt werden. war so schwer weil da noch soundsystem war.

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#6
 Von 
medicus83
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 3x hilfreich)

Also laut der Homepage von GLS sond Pakete bis zu einem gewicht von 40kg bis zum Warenwert von max. 750€ versichert.. wo liegt also das Problem? GLS hat die Kosten also zu tragen...

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#7
 Von 
tjomka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wo steht das genau, könnten sie mir lnk geben. brauche das genau, dann ruf ich da an. danke im vorraus.

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#8
 Von 
Watnu?
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

GLS hat doch garkeinen unversicherten Versand.
Haben mal über den Laden versendet, da die eh nie reguliert haben, wollten wir unsere Transportschäden halt dadurch wieder reinholen, dass wir unversichert versenden.
Gibt es bei GLS überhaupt nicht.

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#9
 Von 
susivollerratundtat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

>Was Sie oder der Versender finden, interessiert im Zweifel nicht, sondern nur, was objektiv der Fall war.

Zur Erläuterung:
Die objektive Wahrheit muß aber weder gnaz genau eine der subjektiven aber auch nicht die tatsächliche Wahrheit sein. Die objektive Wahrheit ist eine sich im Gerichtsverfahren ergebende vom Gericht dann festgestellte Wahrheit, die sich allerdings diffus aus den Wahrheiten der Prozeßparteien ergibt und mit allen möglichen Prozeßbeteiligten festgestellt werden kann, die zur Wahrheitsfindung gemäß dem Dispositionsinteresse der Prozeßparteien zur objektiven Wahrheit beitragen sollen. Dem Gesetz nach steht die objektive Wahrheit im Dispositionsinteresse der Prozeßparteien und der Richter entscheidet darüber in freier Beweiswürdigung. In der Praxis funktioniert bereits das nicht immer. Das kann auch daran liegen, weil die Zeugen (Sachverständigen) die tatsächliche Wahrheit sagen müssen. Wenn sich die tatsächliche Wahrheit mit keiner der beiden von den Prozeßbeteiligten subjektiven Wahrheiten deckt, sondern eine ganz andere ist, dann haben wir ein Problem (Diese ist aber sehr selten).

>am ende will ich nicht ohne nix als letzter depp darstehen.

Allein schon aufgrund der Wahrheiten kann das vor Gericht aber noch übler ausgehen.

Transportversicherung, Siehe Nr. 8 gls AGB:
http://www.gls-germany.com/de/gp/agb_ps.php3

Wenn der PC so dermaßen beschädigt ist, dann würde ich es persönlich allerdings als Transportschaden ansehen, weil dann kaum noch etwas anderes geholfen hätte.

Für die Zukunft würde ich allerdings dazu raten lieber min. 2 Pakete zu machen.
Vielen Menschen fehlt es entsprechend an Denktiefe oder eben wie ich vorliegend annehme auch an Erfahrung.
Wenn irgendein unterbezahlter Mitarbeiter bei GLS ein fast 40kg schweres Paket mit weit vom Körper liegenden Schwerpunkt (also großem Biegemoment für die Wirbelsäule) buckeln soll und von vielen anderen abgesehen davon vielleicht noch einige am Tag...
Dann läßt der das auch mal aus 30-40cm etc. auf den Boden fallen, weil er es in der besonders gesundheitlich schädigenden gebückten Stellung nicht wie ein rohes Ei schön langsam auf den Boden legt...

Dh. das er es ab einer bestimmten Höhe natürlich nicht fallen lassen darf und GLS daher haftet aber man spart sich eben vielen Ärger von dem man am Ende auch nicht weiß was dabei herauskommt, wenn man entsprechendes beachtet.

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