verschickter Artikel angeblich defekt

23. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
humelum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
verschickter Artikel angeblich defekt

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe bei eBay einen Artikel als ungetestet aber orginal verpackt (praktisch neu)privat verkauft.Der Käufer meldet sich jetzt nach 3 Wochen das das Gerät nicht funktioniert und will den Sachverhalt klären. Gibt es da überhaupt etwas zu klären? Muss ich den Artikel zurück nehmen?
Ich hab in dieser Beziehung gar keine Ahnung, ich hoffe es kann mir jemand einen tipp geben.

mfg humelum




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

Was für ein Artikel?
Artikelnummer?
Gewährleistung ausgeschlossen?

> "nd will den Sachverhalt klären. Gibt es da überhaupt etwas zu klären? "
Was spricht gegen den Versuch einer Klärung??

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#2
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallo,

..tja, Du wirst wohl selber wissen, warum Du Ungetestet geschrieben hast, und gleichzeitig, das der Artikel(faktisch) neu ist.

Solche (möglichen) Fälle des Ausschlusses
einer Sachmangelhaftung(bei defekt) gab es hier schon.

Und so etwas KÖNNTE, bei der Wahl deines Auktionstextes, durchaus für dich negativ
ausgehen.

Auf der anderen Seite (sollte) man sich
von Seiten des Käufers zeitnah melden, wenn es um einen Schaden (Transportschaden möglich) ??) geht.

Aber auch bei einem Transportschaden bist Du selbst als Privater NICHT immer aus der Haftung(Gefahrenübergang).

Dieses dann, wenn Du den Artikel nicht ausreichend verpackt hast. Und die Postdienstleister sind da leider diesbezüglich sehr streng...auch wenn DIE sich nicht (immer) selbst daran halten...

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
humelum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelt sich um einen Adapter
Artikelnummer: 330265514914

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#4
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallöchen nochmal,

habs mir mal angesehen. Klar ist, das kontest Du NICHt testen, sonst hättest Du es ja auspacken/aufreißen müssen.

Stellt sich die Frage, WAS KANN daran defekt gehen, WER ist daran Schuld, und kann man
DAS beweisen ??

Kabel, Steckkontakte, etc. so etwas ist ja IMMER empfindlich. Bezüglich der SPÄTEN Meldung des Käufers KANN es also sein, das er durch zu hohe Belastung beim Kabel(z.B) einen inneren Mikrobruch verursacht hat.

Ebenso kann natürlich durch falsche Lagerung/Fehlerhafte Produktion die Steckkontakte zu stark Oxidiert sein, das kein oder nur noch schlechter Kontakt möglich ist.

Problem KANN jetzt für Dich (VK) natürlich sein, wenn der Käufer Dir mit Gutachten ein falsches Händling/Lagerung nachweißt.

Auf der anderen Seite fände ich es auch allerdings auch problematisch, wenn Du so einfach gegenüber dem Käufer nachgibst.

Das teil iss ja schließlich nicht gerade preiswert, und es ja berechtigte Hoffung gibt, das der KÄUFER Mist gebaut hat.

Grus

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#5
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

Bei das Ausgangslage würde ich mich als VK auf nichts einlassen.
Der K hat alles gewußt: Das es Privatverkauf ohne Gewährleistung ist und das der VK den Artikel nicht getestet hat (da OVP).

K wollte ein Schnäppchen machen, diesmal hat er eben Pech gehabt.
Und den defekt erst 3 Wochen nach Nutzung zumelden, ich weiß nicht ....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
humelum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für eure schnellen und aufschlußreichen Antworten.
Der Käufer will das Teil bei einem Fachmann checken lassen und wenn das Schrott ist natürlich sein Geld zurück, hätte ich auch kein Problem mit, wenn er nicht erst über 2 Wochen mit der Reklamation gewartet hätte. Wird wohl ein Job für den Anwalt :-(
Das Mißtrauen ist ja jetzt auf beiden Seiten.

mfg humelum

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#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Der Käufer will das Teil bei einem Fachmann checken lassen"
Was soll dabei rauskommen?

Pins verbogen?
Was durchgebrannt?

Und selbst wenn, du hast es OVP verkauft, konntest also nicht wissen, ob und was defekt ist.
Und wie will er beweisen, das er den defekt nicht verursacht hat? Einfach sagen "Fachmann hat defekt X festgestellt" reicht da wohl nicht, dann müßte ein Gutachter her und das kostet ...

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#8
 Von 
humelum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

einen Gutachter will er nicht holen, weil zu teuer. Er will mir das Teil zurück schicken und ich soll Ihm unverzüglich sein Geld zurück überweisen. Ansonsten will er mich bei der Polizei anzeigen. Ich hab beim Versand Hermes nachgefragt, die Nachbarin hat das Paket angenommen, weil er wohl in Urlaub war. Inzwischen behauptet der Käufer es war nicht orginal verpackt, sondern nur in die Verpackung gelegt (also nicht verschweißt) und das teil hätte Gebrauchsspuren (kleine Kratzer). Soll man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen oder sollte ich Ihm das Geld zurück überweisen? Weiß jemand einen Rat? Danke

mfg
humelum

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#9
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)

Hallöchen nochmal,

..der KÄUFER produziert hier heiße Luft.
Ich denke, der will dich nur mürbe machen, das DU (vieleicht) auch so bezahlst. WENN der Käufer sich sicher wäre, das er DIR einen Betrug nachweißen KÖNNTE, so wäre der KÄUFER schon beim
Anwalt gewesen.

Habe mir nochmals die Auktion angeschaut.

Für MICH sieht das so aus, das die Verpackung
aufgeschnitten werden muss, um den Artikel zu entnehmen.

Auf dem FOTO sieht die Verpackung aber noch sehr geschlossen aus.

Man könnte chemisch an den Schnittkanten der Verpackung durchaus nachweisen, WANN die Verpackung geöffnet wurde.

Da wünsche ich dem Käufer mal viel Spass bei dem Versuch, DIR nachzuweissen, das DU(angeblich)
das Teil schon vor 6 Monaten(als BEISPIEL)
geöffnet und benutzt hast.

Wäre doch ganz "witzich", wenn K entsprechendes behauptet, und der beauftragte Gutachter vor Gericht aber was anderes sagt(frisch geöffnet, auf jeden Fall
zeitmäßig NACH dem Versand).

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Der Käufer hat Recht. Ungetestet klinkt zwar nett aber was soll das bedeuten. Entweder ist die Ware in Ordnung oder defekt. Letzteres muss man hinschreiben. wenn man ungetestet hinschreibt sagt das nur das es einem egal ist und man eben nicht testenwollte. Also das Risiko des VK.
Das der K nur zurückgeben will ist doch nett. Ich würde eine funktionierende Ware verlangen oder Schadenersatz.

Der K muss nur beweisen das die Waren nach dem auspacken kaputt war. Sonst gar nichts.

K.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Der Käufer hat Recht. Ungetestet klinkt zwar nett aber was soll das bedeuten. Entweder ist die Ware in Ordnung oder defekt. "
Hast du dir die Beiträge angeschaut?
Die Ware war noch in original-Verpackung eingeschweißt!
Siehe http://i16.ebayimg.com/06/i/001/07/ee/e51f_1.JPG

Wie willst du das testen? Was willst du hinschreiben? "Funktioniert 100%-ig, da noch eingeschweißt und neu, konnte es aber nicht testen"??


Das ist auch gut:
"Der K muss nur beweisen das die Waren nach dem auspacken kaputt war. Sonst gar nichts."

Und das geht ja so einfach ...

-- Editiert von MarkusMa am 15.10.2008 14:56

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(420 Beiträge, 91x hilfreich)


ZITAT
Der K muss nur beweisen das die Waren nach dem auspacken kaputt war. Sonst gar nichts
Zitat Ende

Hallo,

..aber sicherlich hat der Käufer dazu NICHT 5 Wochen Zeit. Vor allem ist doch merkwürdig, das der KÄUFER nach wochenlanger Benutzung seinerseits, gegenüber dem VERKÄUFER immer wieder (offensichtliche) Mängel nachmeldet.

Also zuerst meldet KÄUFER gegenüber VK, das Artikel nicht ganz in Ordnung(defekt) ist, WOCHEN später sollen dann schon Kratzer drauf sein, und natürlich kommt der KÄUFER nach Wochen damit, das Ware angeblich NICHT Originalverpackt ist.

Der KÄUFER wird wohl an dem defekt selber schuld sein.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Die Ware war noch in original-Verpackung eingeschweißt!

Das ist der Beweis für was? Für ein Schweissgerät.

Es bleibt, der K muss beweisen das die Ware bei der Übergabe defekt war oder Mängel hatte die nicht genant wurden.

Kann er das gibt Schadenersatz.

Klaus

-- Editiert von mustermann2000 am 15.10.2008 18:28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
humelum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Beiträge, ich warte mal was kommt. Muss ich den Artikel eigentlich annehmen, weil er Ihn ja zurück schicken will? Ich hab die Annahme schon letztes Mal verweigert, weil ich erst abwarten will was eBay´s Sicherheitsabteilung dazu sagt. Gibt es nicht ein klares Urteil, auf das man sich berufen könnte. Ich will dem K nichts schlechtes unterstellen, aber er könnte mir ja auch theoretisch ein altes Teil schicken, das er schon vor dem Kauf besessen hat und jetzt Schadensersatz für sein altes fordern. Weil es mir komisch vorkommt das das Teil jetzt Kratzer haben soll.Ist vielleicht ein bisschen weit hergeholt. Aber er steht in der Beweispflicht? Das habe ich richtig verstanden? Danke nochmal für eure Antworten.
Gruß
humelum

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

eBay´s Sicherheitsabteilung dazu sagt.

HAHA

Nichts

Aber er steht in der Beweispflicht?

Es ergibt keinen Sinn so ein Theater zu machen wenn das Gerät in Ordnung wäre. Also ist es defekt, und der wird sicher eine Großmutter präsentieren die das belegt.

Klaus

0x Hilfreiche Antwort

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