vom kauf zurücktreten. problem

10. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bingowuff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
vom kauf zurücktreten. problem

Hallo,

habe da ein komplizierten fall .....

Ich habe ein auto bei ebay ersteigert, mir jedoch zu spät überlegt, dass ich es gar nicht haben will. (ich weiss, nicht so intelligent)

der Verkäufer besteht natürlich darauf, dass ich das auto abnehme und droht mit seinem rechtsanwalt.

Ich habe den Wagen bei ebay jedoch nicht mit meinem richtigen namen gekauft, sodern mir einen anderen Vornamen ausgedacht.
(was der Verkäufer natürlich nicht weiss)

welche möglichkeiten habe ich vom kaufvertrag zurückzutreten, bzw. welche möglichkeiten hat der verkäufer irgendwen zur verantwortung zu ziehen, wenn er gar nicht weiss, wer es tatsächlich war ?!?!

vielen dank

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sofern die richtige Adresse angegeben wurde, kann über eine einfache Auskunft beim Einwohnermeldeamt der richtige Name herausgefunden werden.
Also sollte der Verkäufer nicht so viele Probleme damit haben.

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#2
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Unter was läuft sowas?
Vorsätzlicher Betrug?
Arglistige Täuschung?
Und es gibt auch noch IPs mit denen man im Zweifelsfall auch den Standort des PC herausfinden kann.
Was soll sowas überhaupt?
Geht es einem hinterher besser?

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

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#3
 Von 
Bingowuff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

da ich noch U18 bin, war ich mir nicht sicher inwiefern die das mit dem richtigen namen kontrollieren. wollte niemanden be*******n, oder ähnliches.
wohnen ja mehrere personen im haushalt.
also habe ich keine möglichkeit vom kauf zurückzutreten ?

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#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Läuft im Zuge der Anmeldung nicht sogar eine Schufa-Überprüfung?? Zumindest zeigt das Programm was in der Art an.
Normalerweise sollte eine Anmeldung mit einem solchen "falschen" Namen doch nicht ohne weiteres angenommen werden!?

-Auf alle Fälle sollte die Ermittlung des "richtigen" Käufers schon möglich sein (wenn Name und Anschrift stimmig sind), zumindest, wenn der VK das wirklich will!-

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#5
 Von 
Bingowuff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

solange die addresse stimmt, kommt der ebay bestätigungscode ja immer per post an und man kann sich somit auch mit einem beliebigen namen anmelden.

wie leben zu 4. im haushalt, inwiefern kann der VK irgendwen von uns haftbar machen ? er bekommt ja nicht raus wer es war ?

oder was schlagt ihr vor, wie man am einfachsten aus der sache rauskommt ?

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#6
 Von 
Trebor
Status:
Praktikant
(671 Beiträge, 32x hilfreich)

Wie alt bist du denn?

Wie hoch ist denn die Ersteigerungssumme?

Weiß dein(e) Papa/Mama das du heimlich bei eBay Autos ersteigerst? ;)

Minderjährige können auch gültige Kaufverträge abschliessen (kann aber angefochten werden wenn Eltern [gesetzl. Vertreter] nicht zustimmen, dann ist der KV ungültig).

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#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Biete dem Verkäufer doch an das Du ihm die Einstellgebühr bezahlst, das wäre fair, Du kannst ihm ja die Wahrheit sagen,das Du einfach zu doof bist, vielleicht lässt er sich dann darauf ein.

-----------------
"kampf den borg"

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#8
 Von 
Bingowuff
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe ich ihm schon angeboten, willigt nicht ein.

meine eltern wissen das noch nicht.

wenn sie nicht zustimmen ist der KV hinfällig ?

oder gibt es da noch ein wenn und aber ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jurastudent
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

als beschränkt geschäftsfähiger ist der kv quasi schwebend unwirksam.
es liegt dann an den erziehungsberechtigten ob sie dem kv zustimmen (nachträglich genehmigen) oder davor schon die erlaubniss dazu erteilen.

wenn also deine eltern dem kv nicht zustimmen würden, dann wäre der kv als von anfang an nichtig anzusehen.
jedoch könnte dann der verkäufer schadensersatz fordern (einstellgebühr, eventuelle kosten für abmeldung des autos/ummeldung usw).

fraglich ist aber, wie das bei ebay aussieht, da hier vorausgesetzt wird, daß jeder teilnehmer über 18 ist und somit voll geschäftsfähig.
was ebay dann für konsequenzen für dich auf lager hat ist dann eine andere sache.
wenn man nicht alt genug ist, dann einfach die finger von der sache lassen!!

du wirst also nicht darum herum kommen, deinen eltern die sache zu beichten . dann mit dem verkäufer telefonischen kontakt aufnehmen und ihm die situation erklären und ggf. seine berechtigten schadensersatzforderungen nachzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

warum kauft man minderjährig und ohne führerschein überhaupt ein auto????

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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